Die Zahl unerlaubter Drohnenflüge über militärischen Anlagen und kritischer Infrastruktur nimmt zu. Das Bundeskabinett hat daher einen Gesetzentwurf gebilligt, der es der Bundeswehr künftig erlauben soll, unbemannte Fluggeräte in Ausnahmefällen abzuschießen. Bisher durften solche Drohnen nur unter strengen Bedingungen und vor allem innerhalb von Bundeswehr-Liegenschaften abgewehrt oder zur Landung gezwungen werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont, dass Drohnen bei Spionage oder Sabotage „ernste Gefahren“ darstellen können – gerade seit dem russischen Angriff auf die Ukraine habe die Bedrohung zugenommen. Auch die Polizei verstärkt ihre Abwehrmaßnahmen, erzielte bei der Fußball-EM bereits Erfolge durch Störsignale und plant den weiteren Ausbau ihrer Fähigkeiten.
Bei einem Abschuss sollen Menschenleben nicht gefährdet werden dürfen. Einsätze müssten deshalb so erfolgen, dass keine Trümmerteile in bewohnte Gebiete stürzen können. Ob das neue Gesetz tatsächlich kommt, ist jedoch ungewiss. SPD und Grüne haben nach dem Bruch der Ampel-Koalition keine parlamentarische Mehrheit mehr. Und CDU/CSU haben verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet und sehen kaum einen „realen Sicherheitsgewinn“. Der Ausgang im Bundestag bleibt damit offen.