Die Bundesregierung plant in den kommenden Jahren eine deutliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben. Im Jahr 2025 sollen rund 62,4 Milliarden Euro aus dem regulären Haushalt in die Bundeswehr fließen. Dieser Betrag wird durch Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 24 Milliarden Euro sowie 8,3 Milliarden Euro für die Ukraine-Hilfe ergänzt. Insgesamt ergibt sich damit ein Verteidigungsetat von etwa 95 Milliarden Euro für das laufende Jahr. Die geplante NATO-Quote liegt damit bei rund 2,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Laut dem veröffentlichten zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 sowie den Eckwerten bis 2029 sollen die Verteidigungsausgaben schrittweise weiter ansteigen. Für 2026 sind 83 Milliarden Euro aus dem regulären Haushalt, 26 Milliarden aus dem Sondervermögen und 8,5 Milliarden Euro Ukraine-Hilfe vorgesehen, was insgesamt rund 118 Milliarden Euro ergibt. Die Quote steigt dann auf 2,8 Prozent. In den Folgejahren sind weitere Erhöhungen geplant: 2027 auf 3,0 Prozent (insgesamt ca. 129 Milliarden Euro), 2028 auf 3,3 Prozent (rund 145 Milliarden Euro) und schließlich 2029 auf 3,5 Prozent des BIP mit einem Gesamtvolumen von etwa 161 Milliarden Euro. Ab 2028 läuft das Sondervermögen aus; ab dann werden die Mittel aus dem regulären Haushalt getragen.
Die Finanzplanung wird mit einer Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz (Artikel 109 und 115) möglich gemacht. Diese erlaubt sogenannte Bereichsausnahmen für zentrale sicherheitspolitische Ausgaben wie Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste sowie den Schutz kritischer Infrastrukturen.
Der parlamentarische Zeitplan für die Haushaltsberatungen sieht vor, dass die entsprechenden Finanzbeschlüsse am 26. Juni 2025 an Bundestag und Bundesrat übermittelt werden. Die erste Lesung im Bundestag ist für den Zeitraum vom 8. bis 11. Juli geplant. Nach weiteren Beratungen soll der Haushalt im September und November final beschlossen werden. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist vom 25. bis 28. November vorgesehen, der abschließende Bundesratsdurchgang am 19. Dezember. Ziel ist es, die erhöhte Verteidigungsfinanzierung langfristig gesetzlich abzusichern und an die sicherheitspolitischen Anforderungen Europas anzupassen.
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