Bundeswehr kehrt nach Kiel-Holtenau zurück: Bund und Stadt unterzeichnen Absichtserklärung

Bund und die Landeshauptstadt Kiel haben sich auf die Rückführung ehemaliger Militärflächen in Holtenau Ost und der Wik in militärische Nutzung verständigt. Grundlage ist ein am 15. April 2026 unterzeichneter Letter of Intent.
Ein NH90 NTH Sea Lion der Deutschen Marine / Foto: Bundeswehr/Maylin Wied

Bund und die Landeshauptstadt Kiel haben sich auf die Rückführung ehemaliger Militärflächen in Holtenau Ost und der Wik in militärische Nutzung verständigt. Grundlage ist ein am 15. April 2026 unterzeichneter Letter of Intent.

Einigung nach monatelangen Gesprächen

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Deutsche Marine und die Landeshauptstadt Kiel haben am 15. April 2026 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Darin einigen sich alle Beteiligten darauf, dass das ehemalige Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5) in Holtenau Ost sowie Teile des Bereichs Wik künftig wieder militärisch genutzt werden sollen. Vorausgegangen waren mehrmonatige Gespräche im Rahmen eines sogenannten Standortdialogs, dessen Ziel es war, die städtebaulichen Planungen Kiels mit den Flächenbedarfen der Bundeswehr in Einklang zu bringen.

Vom Militärgelände zum Stadtentwicklungsprojekt

Das Marinefliegergeschwader 5 hatte den Fliegerhorst Kiel-Holtenau Ende März 2013 endgültig verlassen und seinen Betrieb nach Nordholz verlagert. Das rund 92 Hektar große Areal ging im Dezember 2020 offiziell in das Eigentum der Stadt Kiel über. Seitdem plante Kiel auf dem ausgewiesenen Sanierungsgebiet die Entwicklung eines neuen Stadtteils.

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Erstmaliger Rückkauf einer bereits veräußerten Fläche

Mit dem nun unterzeichneten Letter of Intent wird erstmals seit dem Beschluss zum Aufwuchs der Bundeswehr die rechtliche Grundlage für den Rückkauf einer Fläche geschaffen, die der Bund bereits an eine Kommune verkauft hatte. Die Absichtserklärung ist zwar rechtlich nicht bindend, legt aber verbindliche Leitlinien für die weiteren Schritte fest. In nachfolgenden Arbeitsgruppen sollen nun Detailfragen in den einzelnen Themenfeldern geklärt werden.

Hintergrund ist auch ein im Oktober 2025 vom BMVg verhängtes Moratorium für die weitere Konversion ehemaliger Bundeswehrliegenschaften: Damals wurden 187 Flächen im Eigentum der BImA zunächst aus der zivilen Nutzungsplanung herausgehalten, um kurzfristig auf Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr reagieren zu können.

Strategische Bedeutung der Ostsee

Der Flächenbedarf ergibt sich laut Verteidigungsministerium aus der veränderten Sicherheitslage, den NATO-Fähigkeitsforderungen und nationalen Anforderungen. Für die strategische Neuausrichtung der Marine werden insbesondere im Ostseeraum Kapazitäten für Infrastruktur, Logistik und Stationierung benötigt. Die NATO misst der Ostseeregion wachsende Bedeutung bei: Bei der Großübung Steadfast Dart 2026 übten zuletzt rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten aus elf Nationen gemeinsam maritime Operationen und die schnelle Truppenverlegung in der Nord- und Ostsee.

Die BImA fungiert als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes und stellt militärisch genutzte Liegenschaften den Streitkräften in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Im vorliegenden Fall müsste die bereits an die Stadt verkaufte Fläche zunächst zurückerworben werden – ein in der neueren Geschichte der Bundeswehr bislang einmaliger Vorgang.

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