Deutsche Heron TP ab Dezember bewaffnet

Deutsche Heron TP ab Dezember bewaffnet
Foto: Bundeswehr/Ann-Kathrin Steinbring

Nach langwierigen Diskussionen zwischen militärischen Erfordernissen und ethischen Bedenken genehmigte der Haushaltsausschuss am 6. April 2022 die Bewaffnung der deutschen Heron TP-Drohnen. Laut cpm Defence Network steht nun die Lieferung der ersten Lenkflugkörper bevor. Mit der Bewaffnung dieser Drohnen des israelischen Unternehmens IAI macht Deutschland einen weiteren Schritt in der Nutzung unbemannter militärischer Systeme, wobei die Heron und ihr Nachfolger Heron TP bereits wichtige Wegbereiter waren.

Am 2. Mai 2024 erteilte das Luftfahrtamt der Bundeswehr die Verkehrszulassung für die Heron TP, wodurch Starts und Landungen in Deutschland möglich wurden. Am 15. Mai wurde die erste Heron TP offiziell an die Luftwaffe übergeben. Diese Drohne ist das erste unbemannte Luftfahrzeug, das mit einer deutschen, weltweit gültigen Verkehrszulassung betrieben wird. Sie nimmt vom Fliegerhorst Jagel in Schleswig-Holstein aus am allgemeinen Luftverkehr teil und fliegt im kontrollierten Luftraum über Norddeutschland; grenzüberschreitende Flüge sind in Planung.

Die Bewaffnung des unbemannten Systems steht nun bevor. Die Heron TP wird von zwei ausgebildeten Piloten vom Boden aus gesteuert, kann aber dank fortschrittlicher Navigation auch autonome Missionen durchführen. Mit minimaler Nutzlast kann sie bis zu 27 Stunden in der Luft bleiben und ist primär für Aufklärungsmissionen konzipiert. Einige Drohnen sind in Israel stationiert, wo auch die Ausbildung stattfindet; einige wurden zeitweise den israelischen Streitkräften zur Verfügung gestellt.

Die Luftwaffe plant, in den kommenden Jahren bis zu sechs Systeme von Deutschland aus zu betreiben, was mehr ist als ursprünglich vorgesehen. Die genaue Bezeichnung der Lenkflugkörper ist klassifiziert und kann nicht offengelegt werden; die erste Lieferung ist für Dezember 2024 geplant. Bis dahin müssen auch die Einsatzgrundsätze für bewaffnete unbemannte Systeme festgelegt werden, wobei Sorgfalt über Geschwindigkeit gestellt wird. Diese Grundsätze sollen aktuelle sicherheitspolitische Entwicklungen berücksichtigen, insbesondere im Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung und der Erfahrungen aus dem Ukraine-Konflikt. Der Verteidigungs- und der Auswärtige Ausschuss werden über die finalen Einsatzgrundsätze informiert, um rechtliche Unsicherheiten bei der Nutzung der bewaffneten Drohnen zu vermeiden.

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