Heer übernimmt die nationale Führung in Litauen und Kosovo

Vereinbarung für Beschaffung der Zukunft geschlossen
Foto: PIZ Heer / Marco Dorow

Am 24. März 2025 übernahm das Deutsche Heer offiziell die nationale Führungsverantwortung für die deutschen Kräfte im Kosovo sowie für die Multinationale Battlegroup in Litauen (MN BG LTU). Dies schließt neben der NATO-geführten Kosovo Force (KFOR) auch das NATO Advisory and Liaison Team (NALT) ein.

Diese Aufgabenübernahme erfolgt im Rahmen des Osnabrücker Erlasses von 2024, der dem Heer die Verantwortung für landbasierte Einsätze im internationalen Krisenmanagement überträgt. Bereits im Februar hatte das Heer die EUFOR-Mission in Bosnien und Herzegowina übernommen. Mit der jetzigen Erweiterung ist der Übergang abgeschlossen. Zur besseren Führung wurde in Schwielowsee das neue “Land Component Command+” (LCC+) eingerichtet.

Kosovo-Einsatz (KFOR & NALT):
KFOR ist der älteste Auslandseinsatz der Bundeswehr und wurde 1999 zur Stabilisierung des Kosovo gestartet. Nach Spannungen im Norden Kosovos im Jahr 2023 wurde die Präsenz wieder erhöht. Aktuell sind rund 300 deutsche Soldaten Teil der insgesamt 4.800 KFOR-Truppen aus 28 Nationen. Das Mandat, das zuletzt am 27. Juni 2024 verlängert wurde, erlaubt bis zu 400 deutsche Soldaten.

Das NALT mit Sitz in Pristina unterstützt den Aufbau der kosovarischen Sicherheitskräfte in Bereichen wie Logistik, Planung und Führungsentwicklung. Die multinationale Beratergruppe steht unter deutscher Führung und besteht aus rund 50 zivilen und militärischen Mitgliedern aus 14 Ländern.

Multinationale Battlegroup Litauen (MN BG LTU):
Als Reaktion auf die russische Annexion der Krim 2014 wurde die Battlegroup in Litauen aufgebaut. Sie umfasst etwa 1.600 Soldaten, darunter rund 1.000 aus Deutschland. Weitere Truppen stammen aus verschiedenen NATO-Staaten wie den Niederlanden, Tschechien und Norwegen. Die Einheiten rotieren regelmäßig.

Der Einsatz in Litauen gilt als „anerkannte Mission“ und erfordert daher keine Zustimmung des Bundestags nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz.

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