Grundsätze für den Einsatz bewaffneter Drohnen übermittelt

Grundsätze für den Einsatz bewaffneter Drohnen übermittelt
Foto: Bundeswehr/Ann-Kathrin Steinbring

Das Verteidigungsministerium hat dem Deutschen Bundestag Grundsätze für den Einsatz bewaffneter Drohnen übermittelt. Diese regeln, in welchen Situationen und unter welchen Bedingungen solche Waffensysteme eingesetzt werden dürfen. Die Diskussion um bewaffnete Drohnen ist in Deutschland seit Jahren kontrovers, während sie sich international, besonders im Ukraine-Krieg, als unverzichtbare Waffe etabliert haben. Deutsche Firmen haben Hunderte solcher Drohnen an die Ukraine geliefert, während die Bundeswehr noch immer auf eine umfassende Beschaffung wartet.

Der aktuelle Einsatzrahmen betrifft zunächst die fünf Aufklärungsdrohnen German Heron TP (GHTP), die von Israel geleast wurden. Die Einsatzgrundsätze, die im Einklang mit völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen, sehen den Drohneneinsatz ausschließlich für den Schutz von Soldaten und die Bekämpfung legitimer Ziele gemäß humanitärem Völkerrecht vor. Offensive Kampfhandlungen sind ausgeschlossen. Einsätze sind nur erlaubt, wenn sie explizit vom Bundestag für Auslandseinsätze der Bundeswehr genehmigt werden.

Die Regierungsfraktionen forderten zudem die Einbindung von Drohnen in internationale Kontrollregime, eine Regulierung autonomer Waffensysteme und die Ächtung völkerrechtlich bedenklicher Anwendungen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, ein Kritiker bewaffneter Drohnen, betonte die ethischen und rechtlichen Bedenken.

Die Union kritisierte die späte Umsetzung der Einsatzgrundsätze und drängt auf eine zügige Beschaffung bewaffneter Drohnen. Der CDU-Haushaltspolitiker Ingo Gädechens bezeichnete bewaffnete Drohnen als „militärische Schlüsselfähigkeit“ und warf der Scholz-Regierung Untätigkeit vor. Nach drei Jahren Kanzlerschaft sei die Bundeswehr in diesem Bereich immer noch unzureichend ausgestattet.

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