Die Bundeswehr und der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Sie soll die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung auf Krisen- und Katastrophenlagen sowie im Rahmen der Gesamtverteidigung strukturieren.
Die Bundeswehr und der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) haben ihre zivil-militärische Zusammenarbeit auf eine gemeinsame Grundlage gestellt. Die Kooperationsvereinbarung unterzeichneten Generalleutnant André Bodemann, Stellvertreter des Befehlshabers des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr und Kommandeur Territoriale Aufgaben, sowie der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. Das Operative Führungskommando gab die Unterzeichnung am 26. Oktober 2026 bekannt. Beide Organisationen wollen ihre Fähigkeiten besser aufeinander abstimmen und die Vorbereitung auf Krisen- und Katastrophenlagen in Deutschland verbessern.
Austausch, Ausbildung und Übungen
Die Vereinbarung soll das Verständnis für Aufgaben, Strukturen und Fähigkeiten der jeweils anderen Seite vertiefen und ein Zusammenwirken im Bedarfsfall erleichtern. Vorgesehen sind ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch, gemeinsame Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Beteiligung an Übungen. Darüber hinaus wollen Bundeswehr und ASB prüfen, in welchen Bereichen eine gegenseitige Unterstützung möglich ist. Den Rahmen bilden dabei die jeweiligen gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben.
Die Zusammenarbeit soll auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene ausgebaut werden. Dazu gehören regelmäßige Abstimmungen, benannte Ansprechpartner und die gemeinsame Auswertung von Erfahrungen. Die Vereinbarung hält ausdrücklich fest, dass beide Organisationen unterschiedliche Aufgaben, Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen haben. Die Kooperation erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren personellen und materiellen Ressourcen.
Schwerpunkt Gesamtverteidigung
Ein Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf der Gesamtverteidigung Deutschlands. Vorgesehen ist ein verstärkter Austausch über mögliche Unterstützungsleistungen und deren Koordinierung. Nach Darstellung der Bundeswehr hat Deutschland als Drehscheibe im Bündnis unter anderem die Aufgabe, als Host Nation die Unterstützung verbündeter Streitkräfte sicherzustellen. Zivile Akteure wie der ASB tragen nach der Konzeption Zivile Verteidigung wesentlich dazu bei, diesen militärischen Auftrag zu unterstützen.
Bodemann verweist darauf, dass eine wirksame Krisenvorsorge voraussetzt, dass die beteiligten Akteure die Fähigkeiten der anderen Seite kennen, Ansprechpartner etabliert sind und Abläufe frühzeitig abgestimmt werden. Die Vereinbarung schaffe dafür einen verlässlichen Rahmen. Fleckenstein bezeichnet sie als Grundlage für einen strukturierten Dialog mit der Bundeswehr. Der ASB wolle als unabhängige zivile Hilfsorganisation seine Kompetenzen einbringen, um den Bevölkerungsschutz und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken.
Hintergrund: Host Nation Support und zivile Verteidigung
Im Host Nation Support unterstützt die Bundeswehr Streitkräfte verbündeter Staaten bei Transit oder Aufenthalt in Deutschland. Sie beschreibt dies als ressortübergreifende Aufgabe, an der auch zivile Behörden, Blaulichtorganisationen und Unternehmen beteiligt sind. Der Operationsplan Deutschland bildet den wesentlichen militärischen Anteil der Gesamtverteidigung. Die Bundeswehr stimmt sich dabei mit Polizei, Feuerwehr, Zivilschutzbehörden und Hilfsorganisationen ab. Grundlage sind die überarbeiteten Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung vom 5. Juni 2024, die die Fassung von 1989 ersetzt haben.
Für den zivilen Teil gilt die 2016 beschlossene Konzeption Zivile Verteidigung. Sie sieht für den Spannungs- und Verteidigungsfall unter anderem Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, Lebensmitteln und medizinischen Leistungen vor.
Die Vereinbarung mit dem ASB ist nicht die einzige dieser Art. Anfang 2026 hatte die Bundeswehr am Rande der Sanitätsübung „Medic Quadriga 2026“ eine privilegierte Partnerschaft mit der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst vereinbart. Diese soll die Unterstützung beider Organisationen für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr künftig in öffentlich-rechtlichen Verträgen konkret festlegen.
