Bundeswehr ruft weitere mobile Rettungsstationen ab

Das Beschaffungsamt BAAINBw hat bei Rheinmetall Project Solutions 149 zusätzliche containerbasierte Rettungsstationen bestellt. Sie sollen bis Ende 2029 die rund 25 Jahre alten Systeme des Sanitätsdienstes ersetzen.
Symbolbild: (Un)geschützte hochmobile Sanitätseinrichtung der Role 2B | Foto: Rheinmetall AG

Das Beschaffungsamt BAAINBw hat bei Rheinmetall Project Solutions 149 zusätzliche containerbasierte Rettungsstationen bestellt. Sie sollen bis Ende 2029 die rund 25 Jahre alten Systeme des Sanitätsdienstes ersetzen.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Annette Lehnigk-Emden, hat am 13. Juli 2026 den Auftrag über die Lieferung von 149 zusätzlichen mobilen Rettungsstationen an die Rheinmetall Project Solutions GmbH (RhPS) erteilt. 112 der bestellten Stationen sind ballistisch geschützt, also gegen Beschuss aus Handwaffen und gegen Splitterwirkung ausgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte den Abruf am 8. Juli 2026 gebilligt.

Teil des Großvorhabens Modulare Sanitätseinrichtungen

Die Rettungsstationen sind ein Teilprojekt der Modularen Sanitätseinrichtungen (MSE), eines Systemverbunds containerbasierter, mobiler Behandlungseinrichtungen. Zum Gesamtsystem zählen neben den Rettungsstationen auch Rettungszentren und Einsatzlazarette. Die Container sind nach der International Convention for Safe Containers klassifiziert, stapelbar und damit auch für den Transport auf Containerschiffen geeignet.

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Jede Rettungsstation setzt sich aus zwei Containern, einem Verbindungselement und der zugehörigen Transportkomponente zusammen; die medizinische Ausstattung wird vollständig mitgeführt. Nach Angaben des BAAINBw lassen sich die Anlagen samt Personal in kurzer Zeit verlegen, aufbauen, betreiben und wieder abbauen. Der Sanitätsdienst soll den kämpfenden Verbänden dadurch unmittelbar folgen können. Rheinmetall liefert die Systeme als Module mit Containeranschlussmaßen einschließlich Klimageräten, Stromerzeugeraggregaten und Notfallchirurgie-Containern, jedoch ohne Trägerfahrzeuge; als Träger kommen Lkw mit Containertragrahmen infrage.

Behandlungsebene 1 der Rettungskette

Die neuen Stationen bilden die NATO-Behandlungsebene 1 ab. Die Rettungskette der Bundeswehr gliedert sich in vier Behandlungsebenen (englisch: Roles); am Anfang steht die Selbst- und Kameradenhilfe, die Versorgung auf den Ebenen 1 bis 3 erfolgt in mobilen Einrichtungen, während auf Ebene 4 die Bundeswehrkrankenhäuser und zivile Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung stehen. Schwerpunkt der Ebene 1 ist die allgemein- und notfallmedizinische Versorgung: Sanitätskräfte sichern die Vitalfunktionen und stabilisieren Verwundete für den Weitertransport; die zugehörige Behandlungseinrichtung ist die Rettungsstation, die es in geschützter und ungeschützter Variante gibt. Ergänzend sind in den neuen Stationen auch erste notfallchirurgische Maßnahmen wie eine chirurgische Wundbehandlung möglich. Das BAAINBw verweist auf den Krieg in der Ukraine, der die Bedeutung der frühen Akutversorgung für das Überleben Verwundeter zeige.

Abruf aus einem Rahmenvertrag von 2024

Grundlage der Bestellung ist eine 2024 zwischen dem BAAINBw und RhPS geschlossene Rahmenvereinbarung. Bei Vertragsschluss berichteten Fachmedien über ein Rahmenvolumen von bis zu 120 Rettungsstationen – bis zu 86 in ballistisch geschützter und bis zu 34 in ungeschützter Ausführung. Fest beauftragt waren zunächst 16 Systeme; der nun gebilligte Abruf liegt über dem seinerzeit kommunizierten Rahmen.

Die derzeit genutzten Rettungsstationen wurden Anfang der 2000er Jahre beschafft. Sie sollen bis Ende 2029 schrittweise durch die neuen Systeme ersetzt werden. Der Abruf fügt sich in eine Reihe von Modernisierungsvorhaben entlang der Rettungskette ein, darunter das Mittlere geschützte Sanitätsfahrzeug und der Geschützte Verwundeten-Transport-Container.

Parlamentarische Kontrolle

Der Auftrag zählt zu den sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen, die der Bundestag einzeln genehmigen muss. Die Vorlagepflicht ist seit Juli 2022 in Paragraf 54 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung sowie im Bundeswehr-Finanzierungs- und Sondervermögensgesetz gesetzlich verankert; ihre Zahl stieg von 55 im Jahr 2023 über 97 im Jahr 2024 auf 103 im Jahr 2025. In der Sitzung vom 8. Juli 2026 billigte der Haushaltsausschuss insgesamt 16 solcher Vorlagen mit einem Gesamtauftragswert von rund 9,5 Milliarden Euro, darunter neben den Rettungsstationen auch vier U-Jagd-Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU. Der Auftragswert der Rettungsstationen wurde nicht beziffert.

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