Das Verteidigungsministerium hat acht ehemals militärisch genutzte Liegenschaften identifiziert, die für den Neuen Wehrdienst reaktiviert werden könnten. Weitere Standorte werden derzeit geprüft.
Für den personellen Aufwuchs der Bundeswehr fehlt es an Unterbringungs- und Ausbildungskapazitäten. Um diesen Bedarf zu decken, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 9. Juli 2026 einen Zwischenbericht vorgelegt, wonach zunächst acht frühere Bundeswehr-Liegenschaften für eine erneute militärische Nutzung besonders geeignet erscheinen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Hintergrund: Wachstum der Streitkräfte
Zur Wiederherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung soll die Bundeswehr bis 2035 über mindestens 260.000 aktive Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten verfügen. Grundlage ist das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, mit dem vor allem der Aufwuchs der Reserve sichergestellt werden soll und das auf Freiwilligkeit setzt. Anders als die bis 2011 ausgesetzte allgemeine Wehrpflicht beruht der Neue Wehrdienst auf freiwilliger Meldung; verpflichtend sind für Männer der jüngeren Jahrgänge lediglich die Wehrerfassung per Fragebogen und die Musterung.

Mit dem wachsenden Personalkörper steigt der Bedarf an Flächen und Infrastruktur deutlich über den aktuellen Bestand hinaus. Neben Kasernen benötigt die Bundeswehr laut Bericht auch zusätzliche Munitionslager und Übungsflächen. Erst kürzlich waren zudem die Standorte für 24 neue Musterungszentren festgelegt worden.
Ausgesetzte Konversion und Liegenschaftsreserve
Bereits im vergangenen Jahr hatte das BMVg den Konversionsprozess ehemaliger Militärflächen – also deren Überführung in zivile Nutzung – ausgesetzt. Betroffen von diesem Moratorium sind 187 ehemalige Liegenschaften sowie 13 noch betriebene Areale. In diesem Jahr kamen 27 weitere potenziell geeignete Flächen hinzu. Als geeignet eingestufte Gelände können in die sogenannte Strategische Liegenschaftsreserve überführt werden; ungeeignete Flächen – bislang 40 – werden wieder für die zivile Nutzung freigegeben. Aktuell befinden sich damit 174 Liegenschaften in der Untersuchung.
Die acht identifizierten Standorte
Als besonders geeignet nennt der Bericht folgende, früher bereits militärisch genutzte Liegenschaften:
- Rantzau-Kaserne in Boostedt
- Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven
- Kurpfalz-Kaserne in Speyer
- ehemaliges NATO-Hauptquartier JHQ mit dem Wegberger Militärkomplex als Standortübungsplatz in Mönchengladbach
- Unteroffizier-Krüger-Kaserne samt Standortübungsplatz in Kusel
- Ray Barracks mit dem ehemaligen US-Übungsplatz Ockstadt als Standortübungsplatz in Friedberg
- Graf-Stauffenberg-Kaserne mit Standortübungsplatz in Sigmaringen
- Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest
Die Flächen liegen derzeit im Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Vor einer abschließenden Entscheidung sind Standortdialoge vorgesehen, um lokale Interessen einzubeziehen. Die Prüfung der übrigen Moratoriumsliegenschaften erfolgt in Abstimmung mit Ländern und Kommunen und soll voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein.
Beschleunigte Bauverfahren
Für eine mögliche zügige Reaktivierung soll das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Infrastrukturbeschleunigungsgesetz sorgen. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf am 1. Juli 2026; Kern ist ein neues „Bundeswehrbaugesetz“, das den Bau von Kasernen, Depots und Übungsanlagen beschleunigen soll und dem der Bundestag noch zustimmen muss. Nach eigener Darstellung steht die Bundeswehr dabei vor der größten infrastrukturellen Erneuerungsaufgabe seit ihrer Gründung 1955. Zur Einordnung des Personalbedarfs: Im April 2026 zählte die Bundeswehr rund 185.920 Soldatinnen und Soldaten, ein Zuwachs von etwa 3.400 gegenüber dem Vorjahr.
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