Der § 99-Bericht des Bundesrechnungshofs vom 27. Mai 2025 kommt zu dem Schluss, dass die Bundeswehr trotz erleichterter Kreditaufnahme durch das neue Schuldenrecht ihre Einsatzfähigkeit nur verbessern kann, wenn die zusätzlichen Mittel mit strikter Wirtschaftlichkeit verbunden werden. Alle Beschaffungen müssten auf klar belegte Bedarfe gestützt und Preissteigerungen konsequent kontrolliert werden, sonst drohten hoher Mitteleinsatz ohne operativen Nutzen und überhöhte Forderungen der Industrie.
Gleichzeitig fordert der Bericht eine grundlegende Aufgabenkritik. Seit dem Ende der Wehrpflicht sei ein erheblicher Teil der Truppe in administrative Tätigkeiten gebunden; viele Dienstposten würden im Ernstfall nicht gebraucht. Berichts- und Meldepflichten seien zu reduzieren, damit freiwerdende Ressourcen auf Landes- und Bündnisverteidigung konzentriert werden können. Die Reform von 2024 habe hier noch nicht ausreichend angesetzt.
Auch die Personal- und Organisationsstruktur steht aus Sicht der Prüfer im Widerspruch zu den operativen Erfordernissen: Die Bundeswehr sei „kopflastig“, weil der Anteil höher dotierter Stabsoffiziere steigt, während es an Mannschaften und Zeitsoldaten fehle. Die Altersstruktur verschlechtere sich, da das Ministerium den Nachwuchsmangel mit mehr Berufssoldaten kompensiere. Zudem arbeiteten rund 6 000 Soldatinnen und Soldaten in zivilen Behörden ohne zwingenden Militärbezug, was den Grundsatz der klaren Aufgabenteilung unterlaufe. Der Bundesrechnungshof verlangt ein Umbaukonzept mit weniger Stabs- und Verwaltungsposten, mehr einsatzbereitem Personal und voller Transparenz der Planstellen im Haushalt.
Alles in allem betont der Bericht, dass höhere Rüstungsausgaben ohne tiefgreifende Struktur- und Personalreformen die Einsatzbereitschaft nicht nachhaltig steigern werden. „Whatever it takes“ dürfe kein Freibrief sein, sondern verlange eine verantwortungsvolle Mittelverwendung und die Bereitschaft, gewachsene Routinen aufzubrechen.
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Der Bericht des BRH zum nachlesen: