Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr

Auftrag & Aufgaben
Foto: DVIDS/ Markus Rauchenberger

Die Aufträge und Aufgaben der Bundeswehr sind laut den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023 folgende:

1. Kernauftrag der Bundeswehr: Landes- und Bündnisverteidigung

  • Maßnahmen zur Abschreckung potenzieller Gegner sowohl auf deutschem Hoheitsgebiet als auch im Bündnisgebiet in allen Dimensionen;
  • Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet einschließlich der nationalen territorialen Verteidigung;
  • Verteidigung gegen Angriffe auf das Hoheitsgebiet von Bündnispartnern;
  • Verteidigung gegen terroristische und hybride Bedrohungen;
  • Festigung der transatlantischen und europäischen Verteidigungsfähigkeit.

2. Auftrag: Stabilität fördern und resiliente Partner aufbauen als Beitrag zum Internationalen Krisenmanagement

  • Aktive militärische und zivil-militärische Beiträge im Rahmen internationaler Organisationen, Bündnisse und Partnerschaften zur Konfliktverhütung, Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Stabilisierung, einschließlich der nationalen Krisenfrüherkennung;
  • Beiträge zu Friedensmissionen der VN;
  • Beiträge zur Ertüchtigung und zum Kapazitätsaufbau von Partnern;
  • Beiträge zum Kampf gegen den transnationalen Terrorismus, gegen Bedrohungen aus dem Cyber- und Informationsraum und gegen neuartige Gefahren hybriden Charakters;
  • Beiträge zum Schutz von Seeverbindungslinien sowie
  • Beiträge zur Durchsetzung von Embargos und Sanktionen.

3. Auftrag: Verteidigungsdiplomatie, Internationale Kooperation und Partnerschaft

  • Stärkung von Sicherheitsstrukturen von Partnern und Regionalorganisationen;
  • Aufbau und kontinuierliche Pflege sicherheitspolitischer und militärischer bilateraler Beziehungen sowie
  • Rüstungskontrollpolitische, vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen.

4. Auftrag: Nationale Krisen- und Risikovorsorge sowie Unterstützungsleistungen

  • Wahrnehmung nationaler territorialer Aufgaben außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls (Heimatschutz);
  • Überwachung und Sicherung des deutschen Luft- und Seeraums;
  • Überwachung kritischer Weltrauminfrastruktur;
  • Dauerhafte subsidiäre Übernahme von Aufgaben im Rahmen von Ressortvereinbarungen;
  • Hilfeleistungen in Fällen von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen und Hilfeleistungen bei innerem Notstand sowie Amtshilfe;
  • Beiträge zur Terrorabwehr im Rahmen der verfassungsmäßigen Voraussetzungen;
  • Rettung und Rückführung im Ausland isolierter Personen;
  • Beiträge zur Evakuierung aus krisenhaften Lagen sowie
  • Beiträge zur Geiselbefreiung im Ausland.

Weitere durchgängig wahrzunehmende Aufgaben

  • Alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes im Inland einschließlich der Wahrnehmung von Ämteraufgaben, Qualifzierung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Ausbildungs- und Übungsunterstützung und Militärischer Sicherheit und Ordnung.”
  • Verteidigungsaspekte der gesamtstaatlichen Cybersicherheit, Beiträge zum gesamtstaatlichen Lagebild im Weltraum sowie im Cyber- und Informationsraum im Rahmen der nationalen und multinationalen Sicherheitsvorsorge sowie Wahrung der Cybersicherheit in den bundeswehreigenen Netzen;
  • Unterstützungsleistungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung nationaler Schlüsseltechnologiefelder sowie zur Förderung partnerschaftlicher, insbesondere europäischer und transatlantischer Ansätze bei Forschung, Entwicklung und Nutzung von Fähigkeiten;
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