Die Aufträge und Aufgaben der Bundeswehr sind laut den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023 folgende:
1. Kernauftrag der Bundeswehr: Landes- und Bündnisverteidigung
- Maßnahmen zur Abschreckung potenzieller Gegner sowohl auf deutschem Hoheitsgebiet als auch im Bündnisgebiet in allen Dimensionen;
- Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet einschließlich der nationalen territorialen Verteidigung;
- Verteidigung gegen Angriffe auf das Hoheitsgebiet von Bündnispartnern;
- Verteidigung gegen terroristische und hybride Bedrohungen;
- Festigung der transatlantischen und europäischen Verteidigungsfähigkeit.
2. Auftrag: Stabilität fördern und resiliente Partner aufbauen als Beitrag zum Internationalen Krisenmanagement
- Aktive militärische und zivil-militärische Beiträge im Rahmen internationaler Organisationen, Bündnisse und Partnerschaften zur Konfliktverhütung, Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Stabilisierung, einschließlich der nationalen Krisenfrüherkennung;
- Beiträge zu Friedensmissionen der VN;
- Beiträge zur Ertüchtigung und zum Kapazitätsaufbau von Partnern;
- Beiträge zum Kampf gegen den transnationalen Terrorismus, gegen Bedrohungen aus dem Cyber- und Informationsraum und gegen neuartige Gefahren hybriden Charakters;
- Beiträge zum Schutz von Seeverbindungslinien sowie
- Beiträge zur Durchsetzung von Embargos und Sanktionen.
3. Auftrag: Verteidigungsdiplomatie, Internationale Kooperation und Partnerschaft
- Stärkung von Sicherheitsstrukturen von Partnern und Regionalorganisationen;
- Aufbau und kontinuierliche Pflege sicherheitspolitischer und militärischer bilateraler Beziehungen sowie
- Rüstungskontrollpolitische, vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen.
4. Auftrag: Nationale Krisen- und Risikovorsorge sowie Unterstützungsleistungen
- Wahrnehmung nationaler territorialer Aufgaben außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls (Heimatschutz);
- Überwachung und Sicherung des deutschen Luft- und Seeraums;
- Überwachung kritischer Weltrauminfrastruktur;
- Dauerhafte subsidiäre Übernahme von Aufgaben im Rahmen von Ressortvereinbarungen;
- Hilfeleistungen in Fällen von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen und Hilfeleistungen bei innerem Notstand sowie Amtshilfe;
- Beiträge zur Terrorabwehr im Rahmen der verfassungsmäßigen Voraussetzungen;
- Rettung und Rückführung im Ausland isolierter Personen;
- Beiträge zur Evakuierung aus krisenhaften Lagen sowie
- Beiträge zur Geiselbefreiung im Ausland.
Weitere durchgängig wahrzunehmende Aufgaben
- Alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes im Inland einschließlich der Wahrnehmung von Ämteraufgaben, Qualifzierung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Ausbildungs- und Übungsunterstützung und Militärischer Sicherheit und Ordnung.”
- Verteidigungsaspekte der gesamtstaatlichen Cybersicherheit, Beiträge zum gesamtstaatlichen Lagebild im Weltraum sowie im Cyber- und Informationsraum im Rahmen der nationalen und multinationalen Sicherheitsvorsorge sowie Wahrung der Cybersicherheit in den bundeswehreigenen Netzen;
- Unterstützungsleistungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung nationaler Schlüsseltechnologiefelder sowie zur Förderung partnerschaftlicher, insbesondere europäischer und transatlantischer Ansätze bei Forschung, Entwicklung und Nutzung von Fähigkeiten;