Rheinmetall bekommt Auftrag für mobile Rettungsstationen

Der Düsseldorfer Konzern hat den im Juli erteilten Bundeswehr-Auftrag über 149 zusätzliche mobile Rettungsstationen gebucht. Es handelt sich um den bislang größten Einzelauftrag der Tochtergesellschaft Rheinmetall Project Solutions.
Symbolbild: (Un)geschützte hochmobile Sanitätseinrichtung der Role 2B | Foto: Rheinmetall AG

Der Düsseldorfer Konzern hat den im Juli erteilten Bundeswehr-Auftrag über 149 zusätzliche mobile Rettungsstationen gebucht. Es handelt sich um den bislang größten Einzelauftrag der Tochtergesellschaft Rheinmetall Project Solutions.

Rheinmetall hat am 17. August 2026 den Umfang eines Auftrags des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) über mobile Rettungsstationen bekanntgegeben. Die Bundeswehr erhält demnach 149 weitere geschützte und ungeschützte Systeme mit einem Bruttowert von mehr als 500 Millionen Euro. Auftragnehmer ist die Rheinmetall Project Solutions GmbH (RhPS), für die es sich nach Unternehmensangaben um den größten bislang erhaltenen Auftrag handelt. Die Fertigung soll im ersten Quartal 2027 anlaufen.

Abruf aus Rahmenvertrag von 2024

Der Auftrag ist ein Abruf aus einem Rahmenvertrag, den das BAAINBw Ende 2024 mit RhPS geschlossen hatte. Aus dieser Vereinbarung waren zunächst zehn ballistisch geschützte und sechs ungeschützte Systeme fest bestellt worden. Mit der nun gebuchten Erweiterung steigt die Gesamtstückzahl auf 165 Systeme mit einem Bruttowert von mehr als 600 Millionen Euro. Weitere Abrufe geschützter und ungeschützter Systeme sind als Option im Vertrag vorgesehen; ebenfalls enthalten ist die Ausbildung des zugehörigen Personals.

Die Auftragserteilung erfolgte nach Angaben des BAAINBw am 13. Juli 2026 durch Amtspräsidentin Annette Lehnigk-Emden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte den Abruf am 8. Juli 2026 gebilligt. Von den 149 zusätzlichen Stationen sind 112 ballistisch gegen Beschuss aus Handwaffen und gegen Splitterwirkung geschützt.

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Zwei Container je System

Eine Rettungsstation besteht aus zwei Containern, die gemeinsam oder getrennt betrieben werden können. Jeder Container verfügt über einen eigenen Generator und eine Klimatisierung und ist über mehrere Tage autark einsatzfähig. Fällt ein Generator aus, kann das Gesamtsystem über die verbliebene Stromversorgung weiterbetrieben werden.

Zur Ausstattung gehören eine vollständig ausgerüstete Notfallbehandlungsstation sowie vier weitere Behandlungsplätze. Die medizinische Ausstattung ist auf Airliner-Schienen montiert und lässt sich nutzerseitig konfigurieren. Die Systeme können mit verschiedenen Trägerfahrzeugen der Bundeswehr transportiert und auch in Längs- und Querneigung aufgestellt werden. Da nach Herstellerangaben kein marktverfügbares Hebesystem die geforderten Parameter erfüllte, wurde dafür eine eigene Lösung entwickelt. Vier Soldatinnen und Soldaten sollen eine Station innerhalb kurzer Zeit auf- und abbauen können.

Die Container stammen von der Rheinmetall Mobile Systeme GmbH und ersetzen die bisher genutzte Zeltstruktur durch eine modulare 3:1-Containerlösung. Dadurch lässt sich das System auch in schwierigerem Gelände transportieren und errichten.

Teilprojekt der Modularen Sanitätseinrichtungen

Die Rettungsstationen sind ein Teilprojekt des Großvorhabens Modulare Sanitätseinrichtungen (MSE), eines Verbunds containerbasierter, mobiler Behandlungseinrichtungen des Sanitätsdienstes. Sie decken die Versorgungsebene 1 ab: Sicherung der Vitalfunktionen, notfallmedizinische Erstversorgung und Stabilisierung Verwundeter für den Weitertransport. In den neuen Stationen sind zusätzlich erste notfallchirurgische Maßnahmen möglich.

Die derzeit genutzten Rettungsstationen wurden Anfang der 2000er Jahre beschafft. Sie sollen bis Ende 2029 schrittweise durch die neuen Systeme ersetzt werden. Sowohl Rheinmetall als auch das BAAINBw begründen die Ausrichtung auf hohe Mobilität mit Erfahrungen aus dem Krieg in der Ukraine, wonach die frühe Akutversorgung entscheidend für das Überleben Verwundeter ist und sanitätsdienstliche Einrichtungen entsprechend beweglich sein müssen.

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