Neuer Wehrdienst: Fünf ehemalige Liegenschaften sollen wieder militärisch genutzt werden

Neuer Wehrdienst: Fünf ehemalige Liegenschaften sollen wieder militärisch genutzt werden
Foto: Bundeswehr-Fotos – Julius-Leber-Kaserne CC BY 2.0

Für fünf ehemalige Militärliegenschaften in vier Bundesländern hat das Bundesverteidigungsministerium konkrete vorbereitende Schritte eingeleitet. Sie sollen Unterbringungs- und Ausbildungskapazitäten für die künftigen Wehrdienstleistenden schaffen.

Fünf von acht Standorten rücken vor

Im Juli hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) acht ehemals militärisch genutzte Liegenschaften benannt, die sich für den Neuen Wehrdienst besonders eignen. Für fünf davon werden nun weitere Schritte eingeleitet: die Graf-Stauffenberg-Kaserne in Sigmaringen (Baden-Württemberg), die Unteroffizier-Krüger-Kaserne in Kusel und die Kurpfalz-Kaserne in Speyer (beide Rheinland-Pfalz), die Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen) sowie das ehemalige US-Kasernengelände Ray Barracks in Friedberg (Hessen). Bei mehreren Standorten gehören die zugehörigen früheren Standortübungsplätze dazu, in Friedberg der ehemalige US-Übungsplatz Ockstadt.

Alle fünf Liegenschaften sollen dem Heer zugeordnet werden. Eine Stationierungsentscheidung ist damit nach Angaben des Ministeriums noch nicht verbunden. Die drei weiteren im Juli genannten Standorte – Boostedt, Cuxhaven und der Komplex des früheren NATO-Hauptquartiers JHQ in Mönchengladbach – bleiben zunächst in der Prüfung.

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Aufwuchs erzeugt Flächenbedarf

Hintergrund ist der personelle Aufwuchs der Streitkräfte. Bis 2035 soll die Bundeswehr über mindestens 260.000 Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten verfügen. Der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Neue Wehrdienst zielt vor allem auf den Aufbau der Reserve. Nach Angaben der Bundesregierung erhalten seit Anfang 2026 alle 18-jährigen Männer einen verpflichtend zu beantwortenden Fragebogen; die verpflichtende Musterung des Jahrgangs 2008 soll am 1. Juli 2027 beginnen. Dafür sind bundesweit 24 Musterungszentren vorgesehen, deren Standorte kürzlich festgelegt wurden.

Der daraus folgende Bedarf an Unterkünften, Ausbildungseinrichtungen und Übungsflächen übersteigt den vorhandenen Bestand deutlich. Bereits im Vorjahr hatte das BMVg deshalb die Konversion – die Überführung früherer Militärflächen in zivile Nutzung – ausgesetzt. Betroffen sind 187 ehemalige Liegenschaften aus dem Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie 13 weiterhin von der Bundeswehr betriebene Areale. 2026 kamen 27 zusätzliche Liegenschaften hinzu, 40 wurden wieder freigegeben. Damit befinden sich nach Ministeriumsangaben (Stand Juni 2026) 174 Liegenschaften in der Untersuchung.

Gespräche vor Ort, offene Fragen in Friedberg

Vor einer abschließenden Entscheidung über die militärische Reaktivierung sind Standortdialoge vorgesehen. In Speyer, Kusel und Sigmaringen haben diese Gespräche bereits stattgefunden; die Ergebnisse sollen in Absichtserklärungen (Letter of Intent) festgehalten werden. Für Soest ist ein Treffen im September angesetzt, für Friedberg stehen die Gespräche noch aus.

Dort liegt der Fall komplizierter, weil das Gelände derzeit anderweitig genutzt wird. Die Stadt Friedberg wollte das rund 74 Hektar große Areal in ein Quartier mit Wohn-, Gewerbe- und Mischnutzung umwandeln. Der Wetteraukreis hat bereits ehemalige Kasernengebäude für rund 13 Millionen Euro saniert, um Geflüchtete unterzubringen. Landrat Jan Weckler (CDU) sagte eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr zu, verband dies aber mit dem Wunsch nach Erstattung der bereits investierten Mittel.

Rechtsrahmen soll Verfahren beschleunigen

Die Untersuchung der vom Moratorium erfassten Liegenschaften soll voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein. Einen Bericht zum Stand der Prüfungen hat das Ministerium in der Woche zum 9. Juli 2026 an den politischen Raum übermittelt.

Flankiert wird das Vorhaben durch das Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, das das Bundeskabinett am 1. Juli 2026 beschlossen hat. Kern ist ein neues Bundeswehrbaugesetz; vorgesehen sind unter anderem ein „überragendes öffentliches Interesse“ für bestimmte militärische Vorhaben, kürzere Fristen, Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht sowie erweiterte Eigenvollzugskompetenzen der Bundeswehrverwaltung. Über den Entwurf muss der Bundestag noch entscheiden.

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