Angesichts der verschärften Sicherheitslage und deutlich steigender Verteidigungsausgaben richtet das Verteidigungsministerium seine Leitungs- und Fachstruktur neu aus. Ziel ist, strategische Führungsfähigkeit zu bündeln, Beschaffungen zu beschleunigen, den personellen Aufwuchs der Bundeswehr zu organisieren und Infrastruktur sowie Ausbildung schneller bereitzustellen.
Leitungsstruktur
Künftig gibt es drei statt zwei beamtete Staatssekretäre.
- Nils Hilmer bleibt Stellvertreter des Ministers (inkl. Vertretung in der Befehls- und Kommandogewalt). Er verantwortet die Abteilung Politik, den Haushalt sowie die neue Hauptabteilung „Aufwuchs“ (Personal, Infrastruktur, neuer Wehrdienst).
- Jens Plötner wird Rüstungsstaatssekretär. Ihm werden die Abteilungen Rüstung sowie Innovation und Cyber zugeordnet; Forschung, Planung und IT werden enger mit der Beschaffung verzahnt, um Verfahren zu beschleunigen.
- Jan Stöß übernimmt als Verwaltungsstaatssekretär Recht, Sicherheitsrecht (mit Fachaufsicht über den MAD), Rechtspflege sowie zentrale Dienste; er ist zugleich Amtschef des BMVg. Rechtsfragen aus allen Bereichen werden in einer eigenständigen Abteilung Recht gebündelt, eine Abteilung Zentrales wird neu aufgestellt.
Rolle des Generalinspekteurs
Der Generalinspekteur (GI) wird in der Streitkräfteführung gestärkt:
- ein zweiter Stellvertreter im Operativen Führungskommando,
- ein Element „Gesamtkonzeption/Planung militärische Verteidigung“,
- ein dem GI zugeordnetes Lage- und Führungszentrum für ein fortlaufendes Leitungslagebild im Grundbetrieb sowie für Krisenlagen.
Inhaltlich werden die bisherigen Bereiche Militärstrategie, Einsatz/Operationen sowie Einsatzbereitschaft/Unterstützung in der dem GI unterstellten Hauptabteilung „Streitkräfte“ zusammengeführt.
Abteilungszuschnitt
Die Zahl der Abteilungen sinkt von zehn auf acht, davon zwei Hauptabteilungen („Streitkräfte“ beim GI und „Aufwuchs“ bei Hilmer) plus sechs weitere (u. a. Politik, Rüstung, Innovation & Cyber, Recht, Zentrales). Ziel sind klarere Zuständigkeiten, verkürzte Wege und weniger Redundanzen.
Ablauf der Umsetzung
- Bis 27. August 2025: Umstellung des Leitungsbereichs.
- Bis 1. Oktober 2025: Abschluss der Anpassungen auf Abteilungsebene; anschließend Feinjustierung der Zuschnitte durch die Abteilungsleitungen.
- Der Osnabrücker Erlass wird per Ergänzung an die neue Struktur angepasst.
Erwartete Wirkung und offene Punkte
Die Neuordnung soll Entscheidungs- und Beschaffungsprozesse beschleunigen (insbesondere durch die Kopplung von Innovation/IT und Rüstung), dem GI eine durchgehende, lagebildgestützte Führung der Streitkräfte ermöglichen und die Voraussetzungen für Personal- und Infrastrukturaufwuchs schaffen. Erfolgsbedingungen sind u. a. die zügige Besetzung der Führungsfunktionen, der reibungslose Übergang in neuen Schnittstellen sowie die konsequente Anpassung nachgelagerter Verfahren (Recht, Controlling, IT-Unterstützung).
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