Bundeswehr überschreitet erstmals gesetzlichen Aufwuchskorridor

Die Bundeswehr hat Anfang Oktober 2026 nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung erstmals mehr als 190.000 Soldatinnen und Soldaten gezählt und damit den gesetzlichen Aufwuchskorridor für 2026 überschritten. Zugleich beginnen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Männer, die den Fragebogen zur Wehrerfassung nicht beantwortet haben.
Foto: Operatives Führungskommando der Bundeswehr / Marc Tessensohn

Die Bundeswehr hat Anfang Oktober 2026 nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung erstmals mehr als 190.000 Soldatinnen und Soldaten gezählt und damit den gesetzlichen Aufwuchskorridor für 2026 überschritten. Zugleich beginnen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Männer, die den Fragebogen zur Wehrerfassung nicht beantwortet haben.

Zielkorridor erstmals überschritten

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat am 21. Oktober 2026 seine monatliche Personalmeldung veröffentlicht. Demnach überschritt die Bundeswehr im einstellungsstärksten Monat Oktober zu Monatsbeginn mit mehr als 190.000 Soldatinnen und Soldaten erstmals den gesetzlich vorgegebenen Korridor von 186.000 bis 190.000. Angesichts der Personalentwicklung erwartet das Ministerium, dass die Truppe zum Jahresende im oberen Bereich des Korridors oder darüber liegen wird.

Detaillierte Zahlen liegen bislang für den Stichtag 30. September vor. Zu diesem Zeitpunkt dienten rund 186.200 aktive Soldatinnen und Soldaten, ein Zuwachs von 2,5 Prozent oder rund 4.500 Personen gegenüber September 2025. Davon entfallen rund 700 auf den Neuen Wehrdienst im Vergleich zu den Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) des Vorjahres und rund 3.800 auf Zeit- und Berufssoldaten. Gegenüber dem Vormonat sank die Gesamtstärke um rund 200. Ende August hatte das Ministerium rund 186.400 aktive Soldatinnen und Soldaten gemeldet.

Gesetzlicher Rahmen

Der Aufwuchskorridor ist im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verankert, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Der Zielkorridor für 2035 liegt bei 255.000 bis 270.000 Soldatinnen und Soldaten; hinzu kommen sollen 200.000 Reservistinnen und Reservisten. Die Personalzahlen sind dem Bundestag halbjährlich zu berichten. Wird der Aufwuchskorridor nicht eingehalten, kann eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden, über die der Bundestag in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren entscheiden müsste.

Bewerbungen und Einstellungen

Bis Ende September verzeichnete die Bundeswehr mehr als 95.500 Erstberatungen. Die Zahl der Bewerbungen für militärische Laufbahnen stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um rund 29 Prozent auf rund 58.700, die Zahl der Neueinstellungen um 15 Prozent auf rund 18.700.

Im Rahmen des Neuen Wehrdienstes dienen derzeit rund 10.800 Freiwillig Wehrdienstleistende und kurzdienende Zeitsoldatinnen und -soldaten, etwa 7 Prozent mehr als FWDL mit einer Dienstzeit bis 23 Monate im Vorjahr. Ende Juli hatte das Ministerium in dieser Kategorie rund 12.100 Personen gemeldet.

Wehrerfassung und Bußgeldverfahren

Bis zum 30. September wurden rund 492.800 Anschreiben mit dem Fragebogen zur Wehrerfassung versandt, davon rund 253.000 an Männer und rund 239.800 an Frauen sowie Personen anderen Geschlechts. Rund 96 Prozent der Männer antworteten innerhalb der Frist einschließlich Nachfrist. Für junge Männer ist das Ausfüllen verpflichtend, der Dienst selbst bleibt freiwillig.

Von den Interessierten haben bis Ende September rund 4.450 Personen ein Assessment durchlaufen. 1.530 Bewerberinnen und Bewerber wurden anschließend für eine Verwendung eingeplant, knapp 1.150 davon für 2026, die übrigen für 2027. Das Ministerium ordnet diese Zahlen als Ergänzung zur regulären Personalgewinnung ein, da sie sich ausschließlich auf Interessenbekundungen aus dem Fragebogen beziehen.

Ab Oktober leitet die Bundeswehr Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Männer ein, die weder innerhalb der im Erinnerungsschreiben gesetzten Frist noch der anschließenden Nachfrist geantwortet haben. Das Bußgeld kann bis zu 250 Euro betragen. Die Pflicht zur Beantwortung des Fragebogens bleibt auch nach Verhängung eines Bußgeldes bestehen. Für die Musterung hatte das Ministerium im Mai die Standorte von 24 Musterungszentren festgelegt, in denen ab Mitte 2027 die Eignung junger Menschen untersucht werden soll.

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