Das Beschaffungsamt der Bundeswehr hat einen Teilnahmewettbewerb für marktverfügbare Kleindrohnen eröffnet. Vorgesehen sind zwei Rahmenvereinbarungen mit siebenjähriger Laufzeit über Systeme mit maximal drei Kilogramm Abfluggewicht.
Was ausgeschrieben wird
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz hat am 21. September 2026 im EU-Amtsblatt (Ausgabe S 182/2026) eine Auftragsbekanntmachung für das Projekt EULE veröffentlicht. Gegenstand ist die Lieferung marktverfügbarer kleiner unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS), die ein maximales Abfluggewicht von drei Kilogramm nicht überschreiten und durchgängig von einer einzelnen Person bedient werden können. Nach Darstellung des Auftraggebers soll das System als querschnittliche Fähigkeit für Aufklärungs-, Erkundungs- und Überwachungsaufträge in allen militärischen Organisationsbereichen zur Verfügung stehen.
Gewählt wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Die Vergabe ist in zwei inhaltlich identische Mengenlose aufgeteilt, für die jeweils eine Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb geschlossen werden soll. Die Laufzeit beträgt 84 Monate, Verlängerungen sind nicht vorgesehen. Bieter dürfen Angebote für beide Lose abgeben, den Zuschlag für beide erhält jedoch nur, wer als einziger ein wertbares Angebot vorlegt. Für eine geplante verifizierende Teststellung soll die Zahl der Bieter auf fünf begrenzt werden. Die Frist für Teilnahmeanträge endet am 21. Oktober 2026; die Unterlagen sind elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes einzureichen, der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist wegen sensibler Informationen beschränkt.
Anforderungen an die Bewerber
Die Eignungskriterien sind vergleichsweise umfangreich. Gefordert werden unter anderem Referenzen über wesentliche Lieferungen unbemannter Luftfahrzeugsysteme aus den vergangenen fünf Jahren, ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN 9100 oder vergleichbar, ein Mindestjahresumsatz von zehn Millionen Euro sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer auftragsspezifischen Deckungssumme von mindestens 1,48 Millionen Euro je Schadensfall. Hinzu kommen eine aktuelle Bankerklärung und ein Nachweis der Eintragung im Handels- oder Berufsregister.
Deutlichen Raum nehmen sicherheitsbezogene Auflagen ein. Bewerber müssen erklären, dass ihr Unternehmen weder aus einem Staat der Staatenliste nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz stammt noch von dort beherrscht wird, und dass kein Personal mit entsprechender Staatsangehörigkeit im Projekt eingesetzt wird. Verlangt werden zudem Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen, eine Erklärung zu den EU-Sanktionen gegen Russland sowie die Nutzung eines vom BSI zertifizierten und in der Bundeswehr eingeführten Produkts für die elektronische Kommunikation. Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Die Teilnahme ist auf Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten beschränkt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Finanzierung des Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesichert ist und von der Bereitstellung entsprechender Mittel im Bundeshaushalt abhängt. EU-Mittel fließen nicht ein. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Vergabe nach Einschätzung des Amtes nicht geeignet.
Einordnung
Die Bundeswehr verfügt bislang über kein kleines Aufklärungssystem für den truppenübergreifenden Einsatz, das gezielt für militärische Zwecke entwickelt wurde. Kleinstdrohnen wurden in den vergangenen Jahren vor allem als handelsübliche Kopter beschafft, unter anderem über zwei im Dezember 2024 geschlossene Rahmenverträge, die vorrangig Ausbildung und Übung abdecken. Größere Aufklärungssysteme wie Husar oder die Systeme der MALE-Klasse decken andere Reichweiten- und Gewichtsklassen ab.
Das Verteidigungsministerium hatte den Ausbau der Drohnenfähigkeiten zuletzt mehrfach als Priorität benannt und über eine eigene Projektgruppe laufende Maßnahmen gebündelt. Dazu zählen vereinfachte Beschaffungswege für Kommandeure sowie die Vorgabe, dass handelsübliche Systeme nur genutzt werden dürfen, wenn sie festgelegte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Vor diesem Hintergrund zielt das Projekt EULE darauf, eine bislang bestehende Lücke zwischen kommerziellen Übungsdrohnen und größeren Aufklärungssystemen zu schließen.
