Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat einer 40-prozentigen Beteiligung des Bundes am deutsch-französischen Rüstungskonzern KNDS zugestimmt. Damit kann der Bund noch vor dem geplanten Börsengang Anteile von den bisherigen deutschen Eigentümerfamilien übernehmen.
Beschluss kurz vor dem Börsengang
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Freitag grünes Licht für den Einstieg des Bundes beim Rüstungsunternehmen KNDS gegeben. Die Bundesregierung kann nun ein Aktienpaket von 40 Prozent übernehmen. Erworben wird der Anteil über die staatliche Förderbank KfW, und zwar direkt von den deutschen Eigentümerfamilien Bode und Braunbehrens, die ihre Anteile bislang über die Wegmann-Holding hielten.

Der Kaufpreis ist noch nicht endgültig festgelegt, da er an den Ausgabepreis der Aktien sowie an die Kursentwicklung in den Monaten nach dem Börsengang gekoppelt ist. Nach Medienberichten könnte der Bund bis zu 7,2 Milliarden Euro zahlen. Für die laufende Verwaltung der Beteiligung werden jährlich rund 350 Millionen Euro an Verwaltungs- und Zinskosten veranschlagt. Eine von der Bundesregierung beauftragte Bewertung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC veranschlagte den Unternehmenswert auf 13,4 bis 17,4 Milliarden Euro.
Der Beschluss fiel bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken. Kritik gab es vor allem am Preis: Der Grünen-Haushälter Sebastian Schäfer warf der Regierung vor, einen überhöhten Betrag zu akzeptieren. Der Linken-Politiker Dietmar Bartsch sprach von einer weiteren Stufe der Aufrüstung.
Gleichgewicht mit Frankreich
Mit dem Einstieg will die Bundesregierung sicherstellen, dass sie bei dem strategisch bedeutenden Konzern auf Augenhöhe mit dem französischen Staat agiert. Frankreich reduziert seine bisherige Beteiligung von 50 auf 40 Prozent, sodass beide Staaten künftig jeweils 40 Prozent halten; rund 20 Prozent der Anteile sollen sich im Streubesitz befinden. Deutschland und Frankreich haben vereinbart, ihre Anteile in den kommenden zehn Jahren nur mit gegenseitiger Zustimmung unter 30 Prozent zu senken.
Mit der Beteiligung sichert sich der Bund eine Sperrminorität und damit Einfluss auf zentrale Personalentscheidungen. Vorgesehen sind zudem sogenannte Golden Shares an drei deutschen KNDS-Tochtergesellschaften für jeweils einen Euro. Beide Staaten dürfen je drei Mitglieder in das künftige Aufsichtsgremium entsenden; bei den übrigen Sitzen besteht ein wechselseitiges Vetorecht. Darüber hinaus erhält der Bund zusätzliche Mitspracherechte bei Fragen, die unmittelbar die deutschen Unternehmensteile betreffen, etwa zum Schutz von Standorten, Beschäftigten und geistigem Eigentum.
Verteidigungsminister Boris Pistorius bewertete die Zustimmung als wichtigen Schritt zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Landstreitkräfte. KNDS produziere Großgerät wie den Kampfpanzer Leopard 2, den Schützenpanzer Puma, das gepanzerte Fahrzeug Boxer und die Panzerhaubitze 2000. Pistorius betonte, dass neben unbemannten Systemen weiterhin Großgerät benötigt werde und dass die Beteiligung Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland sichere. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verwies darauf, dass mit dem Einstieg Schlüsseltechnologien und industrielle Wertschöpfung im Land gesichert würden.
Hintergrund: KNDS und der geplante Börsengang
KNDS entstand 2015 aus der Fusion des deutschen Herstellers Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Staatskonzern Nexter. Das Unternehmen zählt zu den größten europäischen Anbietern von Landsystemen. Im Geschäftsjahr 2025 erwirtschaftete der Konzern einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro, ein Plus von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr; der Auftragsbestand lag bei rund 33 Milliarden Euro.
Der Börsengang an den Plätzen Frankfurt und Paris ist noch vor der Sommerpause für Juli geplant. Bei der Doppelnotierung sollen der französische Staat und die deutschen Eigentümerfamilien jeweils zehn Prozent abgeben. Neue Aktien gibt KNDS nicht aus; der Erlös fließt an die bisherigen Eigentümer. Die deutschen Familien steigen mit dem Verkauf und dem Börsengang vollständig aus dem Unternehmen aus. Die gesamte Transaktion stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses.
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