BMVg präsentiert neue Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr

BMVg präsentiert neue Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr
Foto: Bundeswehr/GebJgBtl 231

Am 24. Juni 2026 stellte das Ministerium dem Verteidigungsausschuss ein neues Dokument vor. Dabei handelt es sich um die Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr. Darin ist festgelegt, welche Gliederung die Bundeswehr im V-Fall annimmt.

Am 09. Juni 2026 durch den Generalinspekteur Carsten Breuer gebilligt, 15 Tage später dem Verteidigungsausschuss vorgestellt. Als Dokument zur Wahrung der militärischen Sicherheit eingestuft und damit nicht öffentlich einsehbar. Das ist die neue Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr. Das BMVg gewährt einen ganz groben Überblick.

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Die Ausgangslage

Mit der neuen Bedrohungslage durch Russland hat die Bundeswehr viele neue Pläne und Strategien entwickelt, etwa den OPLAN DEU (Operationsplan Deutschland), die das Handeln der Bundeswehr festlegen. Ein voller Verteidigungsfall braucht allerdings mehr als das. Die Strukturen der Bundeswehr müssen dann den neuen Gegebenheiten angepasst werden, denn ein Krisen- oder Kriegszustand hat ganz andere Anforderungen als Friedenszeiten.

Das erarbeitete Dokument

In der neuen Verteidigungsaufstellung ist genau das festgehalten. Einzelne Details sind nicht bekannt, ein ganz grober Einblick wurde allerdings gegeben. Prinzipiell sollen bei Eintritt des V-Falls Anpassung in den Bereichen Struktur, Material- sowie Personalverteilung zügig vorgenommen werden.

Im Konkreten bedeutet das etwa, dass einige Aufgaben, die im Frieden wichtig sind, neu priorisiert werden oder gar ganz wegfallen. Teilweise sei auch geplant, manches Personal mit neuen Aufgaben zu betrauen oder an anderer Stelle einzusetzen. Durch die allgemeine Mobilisierung der Bundeswehr ist dann auch mit dem Aufwuchs von teil- oder nichtaktive Strukturen zu rechnen.

Die Stellung der Reserve rückt scheinbar auch in ein neues Licht, denn das Ministerium unterstreicht ganz besonders die Bedeutung derer. Künftig soll sie für die Verteidigung besser in aktive Strukturen integriert sein, und so ausgebildet, ausgestattet und entsprechend beübt sein, dass sie im Krisenfall sofort mit der aktiven Truppe zusammen eingesetzt werden kann.

Ergänzend erwähnt das BMVg noch, dass im Rahmen der Verteidigungsaufstellung wohl das ganze Alarmierungssystem und der Mobilmachungsplan der Bundeswehr angepasst bzw neu erarbeitet werden soll.

Der angesetzte Zeitpunkt

Fokussiert wird sich mit dem Plan wohl auf das Stichjahr 2029. Jenes Jahr, in dem befürchtet wird, dass die russischen Streitkräfte dazu in der Lage wären, NATO-Territorium anzugreifen. Deshalb berücksichtigt das Dokument primär die geplanten personellen und materiellen Aufwüchse sowie dazugewonnen Fähigkeiten bis zu diesem Jahr. Selbstverständlich soll alles im Einklang mit NATO-Verteidigungsplänen stehen und nationale Strategien wie den OPLAN DEU einbeziehen.

„Living Dokument“

Das Ganze sei noch als sogenanntes „Living Dokument“ angesetzt. Das bedeutet laut BMVg, dass die Strategie mindestens einmal jährlich auf Anpassungsbedarf überprüft und kontinuierlich fortgeschrieben wird. So kann stets auf Veränderungen reagiert werden, die sich bis 2029 noch ergeben könnten. Etwaige sind beispielsweise unvorhergesehene Verzögerungen bei Lieferanten, neue NATO-Pläne die aus einer neuen Sicherheitslage heraus entstehen oder mit etwas Glück auch Projekte die dem Zeitplan voraus sein könnten.

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