Das Kabinett hat am 1. Juli 2026 ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze beschlossen. Die überwiegend aus dem Kalten Krieg stammenden Regelungen sollen bis 2027 an die veränderte Sicherheitslage angepasst werden.
Verteidigungsministerium und Bundesministerium des Innern haben das Papier gemeinsam erarbeitet. Es setzt den Rahmen für die Bewertung der bestehenden Gesetze. Die Koordination des Überprüfungsprozesses liegt beim Innenministerium, das den Vorgang im Bereich der Zivilverteidigung steuert. Das Verteidigungsministerium bringt die verteidigungsspezifische Expertise ein – mit Schwerpunkt auf der Rolle Deutschlands als logistische „Drehscheibe“ für NATO-Truppen sowie auf der Umsetzung des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU).

Wozu die Gesetze dienen
Die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze ermöglichen staatliche Eingriffe, um bei Krisen lebenswichtige Leistungen aufrechtzuerhalten – insbesondere in den Bereichen Verkehr, Energieversorgung und Logistik. Auf ihrer Grundlage kann der Staat im Ernstfall etwa die Nutzung von Schienennetzen, Bahnhöfen oder Hafenanlagen steuern.
Zwischen beiden Regelungstypen besteht ein Unterschied im Anwendungsbereich: Sicherstellungsgesetze greifen nur, wenn ein Bündnis-, Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt. Vorsorgegesetze lassen sich darüber hinaus auch bei Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen oder anderen Großschadenslagen anwenden.
Anpassungsbedarf
Viele der Vorschriften entsprechen laut Bundesregierung nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen. Die bestehenden Regelungen stammen überwiegend aus der Zeit des Kalten Krieges und bilden die aktuelle Bedrohungslage sowie den technologischen Stand nicht mehr vollständig ab. Als anpassungsbedürftig gelten insbesondere komplexe Lieferketten, digitale Steuerungssysteme und die zivil-militärische Zusammenarbeit. Zudem verlangen EU- und NATO-Planungen klare Rechtsgrundlagen für grenzüberschreitende Unterstützung. Der russische Angriff auf die Ukraine hat nach Darstellung des Ministeriums verdeutlicht, welche Bedeutung solche Fähigkeiten für die Landes- und Bündnisverteidigung haben.
Deutschland als Drehscheibe
Ein zentrales Motiv der Reform ist die geografische Lage Deutschlands. Im Bündnisfall müssen eigene und verbündete Streitkräfte in großem Umfang durch das Land verlegt werden – vorrangig von West nach Ost in Richtung NATO-Ostflanke. Nach den Planungen des OPLAN DEU sollen dabei innerhalb von sechs Monaten bis zu 800.000 Soldatinnen und Soldaten an die NATO-Außengrenzen verlegt werden. Der Plan selbst umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Geheimdokument eingestuft.
Ein rechtliches Problem sieht die Bundesregierung darin, dass Teile der bisherigen Sicherstellungsgesetze erst nach Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls wirksam werden. Truppenverlegungen können jedoch bereits vorher erforderlich sein. Über Rechtsverordnungen sollen daher künftig Benutzungs-, Betriebs- und Vorrangregelungen für Schienen, Straßen, Häfen und Flughäfen festgelegt werden können, um priorisierte Nachschubwege und abgestimmte zivil-militärische Abläufe zu ermöglichen.
Teil eines größeren Pakets
Der Beschluss fiel im sogenannten Verteidigungskabinett, das unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode im Bendlerblock tagte; als Gast nahm NATO-Generalsekretär Mark Rutte teil. Neben dem Eckpunktepapier brachte das Kabinett zwei weitere Vorhaben auf den Weg: ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Bundeswehr-Infrastruktur sowie ein Reservestärkungsgesetz. Dieses sieht vor, die Reserve bis 2033 auf mindestens 200.000 Personen zu erhöhen und die bisherige Praxis der „doppelten Freiwilligkeit“ abzuschaffen. Die Sitzung diente zugleich der Vorbereitung des NATO-Gipfels, der am 7. und 8. Juli in Ankara stattfindet.
Das Eckpunktepapier legt zunächst nur die Grundlage für die weitere Ausarbeitung. Die daraus abgeleiteten Gesetzentwürfe müssen anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
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