Zivilschutz wird zur Frage der Gesamtverteidigung

4🎙️| Wie steht es um den Zivil- und Bevölkerungsschutz in Deutschland? (Interv. mit Martin Lammert)
Foto: Bundeswehr/EKT

Deutschland richtet seinen Bevölkerungsschutz neu auf den Verteidigungsfall aus. Mit dem im Kabinett beschlossenen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ sollen bis 2029 rund zehn Milliarden Euro in Schutzräume, Spezialfahrzeuge, medizinische Infrastruktur, Warnsysteme und zivile Verteidigungsstrukturen fließen. Entscheidend ist daran nicht allein die Ausstattung, sondern ob zivile Schutzfähigkeit, KRITIS-Resilienz und militärische Anschlussfähigkeit unter Störung zusammenwirken. Dieser Beschluss markiert einen zentralen Punkt, an dem Bevölkerungsschutz zur Verbundaufgabe wird.

Lage

Das Bundeskabinett hat zuletzt am 20. Mai 2026 die Eckpunkte des „Pakts für den Bevölkerungsschutz“ verabschiedet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellte das Vorhaben gemeinsam mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius vor. Bis 2029 sind Investitionen von insgesamt rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Bundesregierung

Vorgesehen sind unter anderem mehr als 1.000 Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten, der Aufbau der Medizinischen Task Force des Bundes für den Massenanfall von Verletzten an bundesweit 61 Standorten, der Ausbau der Warnsysteme sowie eine deutliche Stärkung des Technischen Hilfswerks. Behörden Spiegel

Ein struktureller Kern dieses Pakts ist die engere Verzahnung ziviler und militärischer Planung. Dafür richtet das Bundesinnenministerium einen Steuerungsstab „Kommando Zivile Verteidigung“ ein, der die zivile Verteidigung koordinieren und die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Verteidigungsfall unterstützen soll. BMI Zugleich markiert dieser Pakt eine Abkehr vom Bunkerkonzept früherer Jahrzehnte. Schutz soll zukünftig stärker dort entstehen, wo Bevölkerung und Infrastruktur tatsächlich erreichbar sind. In alltagsnahen Räumen wie Tiefgaragen, Tunneln oder U-Bahn-Stationen. Die Warn-App NINA soll künftig auch öffentliche Zufluchtsorte anzeigen. Behörden Spiegel

Der Kurs wurde seither bekräftigt. Auf der Innenministerkonferenz am 19. Juni 2026 betonte Pistorius, dass zivile und militärische Verteidigung im Gleichschritt entwickelt werden müssen und Deutschland im Bündnis die zentrale logistische Rolle trägt. BMVg

Der politische Kontext ist die Neuordnung deutscher Sicherheitsvorsorge unter den Bedingungen von Landes- und Bündnisverteidigung, hybriden Bedrohungen, Angriffen auf kritische Infrastruktur und ziviler Durchhaltefähigkeit. Bevölkerungsschutz erscheint damit nicht mehr nur als Katastrophenreaktion. Er wird zur zivilen Tragstruktur der Gesamtverteidigung.

Fähigkeitskern

Die geplanten Maßnahmen zielen auf materielle, infrastrukturelle und kommunikative Schutzfähigkeit: modernisierte medizinische Infrastruktur, mehr als 1.000 Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten, Investitionen in Schutzräume und den Ausbau der Massenwarnsysteme. Der neue Ansatz setzt stärker auf öffentlich nutzbare Alltagsräume, weil ein flächendeckender klassischer Bunkeransatz für die Gesamtbevölkerung nicht realistisch erscheint. Behörden Spiegel

Warnung ist dabei kein Nebeninstrument, sondern Teil der Lageführung. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beschreibt das Modulare Warnsystem MoWaS als hochverfügbares, gehärtetes System, über das Warnmeldungen über unterschiedliche Kanäle verbreitet werden. Der deutsche Warnmix umfasst unter anderem die Warn-App NINA, Cell Broadcast, Radio, Fernsehen und digitale Anzeigesysteme.

Parallel dazu bildet der Operationsplan Deutschland den militärischen Anteil der Gesamtverteidigung im Inland ab und schafft den Anschluss an zivile Unterstützungsleistungen. Er ersetzt den Zivilschutz nicht! Er macht aber sichtbar, warum zivile Trägerleistungen für militärische Anschlussfähigkeit entscheidend sind. Nach Angaben des BMVg müssen im Ernstfall bis zu 800.000 alliierte Soldaten und 200.000 Fahrzeuge innerhalb von sechs Monaten durch Deutschland verlegt und im Host Nation Support versorgt werden.

Das KRITIS-Dachgesetz bildet eine weitere Verbindungslinie. Es ist am 17. März 2026 in Kraft getreten und legt bundeseinheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen fest. Es betrifft unter anderem Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie öffentliche Verwaltung.

Auftrag der Einordnung

Der Auftrag dieser Einordnung liegt darin, den Pakt für den Bevölkerungsschutz nicht als Ausstattungsprogramm zu lesen, sondern als Baustein der Gesamtverteidigung. Maßgeblich ist, ob zivile Schutzfähigkeit, KRITIS-Resilienz und militärische Anschlussfähigkeit unter Störung gekoppelt werden können.

Im Kern geht es um die Frage, ob der Bevölkerungsschutz, zivile Verteidigung, kritische Infrastruktur und Operationsplan Deutschland in einem gemeinsamen Wirkraum zusammenlaufen. Fahrzeuge, Feldbetten, Schutzräume und Warnsysteme sind dabei nicht nur Einzelmittel. Sie sind die Träger einer gesamtstaatlichen Fähigkeit, wenn sie in Verfahren, Zuständigkeiten, Betreiberlogik und militärische Anschlussfähigkeit eingebettet sind.

Gesamtlage im Verbundraum

Mit Verbundraum ist hier der sicherheitspolitische Gesamtzusammenhang gemeint, in dem Staat, Streitkräfte, Industrie, Wirtschaft, Wissenschaft und der Zivilraum nicht getrennt wirken, sondern voneinander abhängig sind. Moderne Sicherheit entsteht nicht allein in einer dieser Domänen, sondern dort, wo ihre Funktionen rechtzeitig, belastbar und rechtlich sauber zusammenwirken. Die Gesamtlage wird entlang dieser sechs Domänen geführt. Entscheidend ist die Schnittstelle. Dort wird sichtbar, wo eine Domäne den übrigen Verbund trägt oder unter Belastung selbst zum Engpass wird.

Staatslage

Der Staat setzt Auftrag, Rechtsrahmen, Warnarchitektur und Koordination. Im Zivilschutz bündelt sich staatliche Handlungsfähigkeit nicht nur in Haushaltsmitteln oder Zuständigkeiten, sondern in der Fähigkeit, Bund, Länder, Kommunen, Hilfsorganisationen, Betreiber kritischer Infrastruktur und Bundeswehr in einer gemeinsamen Lageführung anschlussfähig zu halten.

Der Bund kann Programme finanzieren, Warnsysteme betreiben und zivile Verteidigung strategisch neu ordnen. Die praktische Wirkung entsteht jedoch erst dort, wo Verfahren, Meldewege, Schutzraumlogik, kommunale Umsetzung und zivile Trägerleistungen zusammenfinden.

Streitkräftelage

Die Streitkräfte sind im Inland nicht nur militärischer Akteur, sondern auch abhängig von ziviler Infrastruktur. Der Operationsplan Deutschland zeigt, dass Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland nicht ohne Transportwege, Energieversorgung, Kommunikation, Verwaltung, Blaulichtorganisationen und gewerbliche Dienstleistungen zu denken ist.

Host Nation Support ist dabei keine rein militärische Unterstützungsleistung. Die Bundeswehr beschreibt ihn als ressortübergreifende Aufgabe, an der zivile Behörden, Blaulichtorganisationen und gewerbliche Unternehmen mitwirken. Damit wird die militärische Anschlussfähigkeit im Inland unmittelbar von zivilen Trägerleistungen abhängig.

Industrielage

Die Industrie wird über Beschaffung, Schutztechnik, Spezialfahrzeuge, Warninfrastruktur, Ausrüstung und infrastrukturelle Härtung Teil der zivilen Verteidigungsfähigkeit. Aus politischer Vorsorge wird erst dann praktische Fähigkeit, wenn industrielle Kapazitäten verfügbar, lieferfähig und in bestehende Systeme integrierbar sind.

Zivilschutz ist damit auch eine Frage industrieller Vorlaufleistung. Fahrzeuge, technische Ausstattung, Schutzkomponenten, Kommunikationssysteme und Ersatzteile müssen nicht nur beschafft, sondern unter Störung produziert, Instand gehalten und gesetzt sowie nachgeführt werden können.

Wirtschaftslage

Die Wirtschaft trägt die wesentliche Trägerleistungen des zivilen Alltags und der militärischen Anschlussfähigkeit: Energie, Wasser, Telekommunikation, Ernährung, Logistik, Transport, Gesundheit und kritische Dienstleistungen. Fällt diese Betriebsfähigkeit aus, verengt sich nicht nur die Versorgung der Bevölkerung, sondern auch die Fähigkeit des Staates, militärische Bewegungen und Schutzaufgaben im Inland zu stützen.

Das KRITIS-Dachgesetz verschiebt diesen Zusammenhang in einen verbindlicheren Rahmen. Betreiber kritischer Anlagen werden nicht nur als private oder öffentliche Dienstleister betrachtet, sondern als Teile eines sicherheitspolitischen Funktionsraums.

Wissenschaftslage

Die wissenschaftliche Expertise wirkt in diesem Feld über Risikoanalyse, Katastrophenforschung, Verhaltenswissen, Warnforschung, CBRN-Kompetenz, Resilienzbewertung und Übungsdesign. Sie übersetzt Bedrohungsannahmen, Verwundbarkeiten und soziale Reaktionen in belastbare Planungsgrundlagen.

Ihre Bedeutung liegt nicht allein in der Beschreibung von Risiken. Sie liegt in der Validierung dessen, was unter Belastung tatsächlich funktioniert: Warnung, Verhalten, Kommunikation, Versorgung, Schutzraumnutzung, medizinische Priorisierung und Wiederanlauf.

Zivillage

Der Zivilraum ist hier Schutzgegenstand, Mitwirkungsraum und Stabilitätsfaktor zugleich. Bevölkerungsschutz wirkt nicht, wenn die Bevölkerung nur Empfänger staatlicher Maßnahmen bleibt. Er wirkt dort, wo Warnung verstanden wird, Selbstschutz möglich ist, kommunale Strukturen tragen und zivile Grundversorgung unter Störung nicht sofort zerfällt.

Die Qualität des Zivilraums entscheidet deshalb mit über die militärische Anschlussfähigkeit des Landes. Wo Bevölkerung, Kommunen, Betreiber und Hilfsorganisationen handlungsfähig bleiben, gewinnt der Staat an Zeit. Wo diese Ebene bricht, wandert die Störung in Verwaltung, Wirtschaft, Sicherheit und Verteidigung.

Verbundraum

Der Verbundraum beschreibt nicht nur sechs Bereiche nebeneinander. Er beschreibt ihre Wechselwirkung. Die folgenden Verbindungslinien zeigen, wie jeder Bereich auf den anderen wirkt. Sie sind kein Schema um seiner selbst willen, sondern das Resilienznetz der Lage. Dort, wo eine Verbindung trägt, entsteht Handlungsfähigkeit und dort, wo sie bricht, wandert die Störung in den nächsten Raum.

Staat ↔ Streitkräfte: Der Staat organisiert und sichert die zivile Verteidigung, Warnung, Schutz und Koordination. Die Streitkräfte sind im Rahmen von Landes- und Bündnisverteidigung auf zivile Trägerleistungen für Transport, Versorgung, Infrastruktur und Host Nation Support angewiesen. Relevant wird die Kopplung dort, wo zivile Führungsfähigkeit darüber entscheidet, ob militärische Anschlussfähigkeit im Inland bestehen bleibt.

Staat ↔ Industrie: Staatliche Beschaffung, Schutzvorgaben und Zivilschutzprogramme erzeugen Bedarf an Fahrzeugen, Warntechnik, Schutzausstattung und infrastruktureller Härtung. Die industrielle Lieferfähigkeit bestimmt im Gegenzug, ob politischer Auftrag in real verfügbare Fähigkeit übersetzt werden kann. Die Lücke zwischen Auftrag, Produktion und Auslieferung wird damit selbst zum Resilienzfaktor.

Staat ↔ Wirtschaft: Der Staat setzt KRITIS-Regeln, Meldewege und Resilienzanforderungen. Die Wirtschaft und Betreiber tragen Energie, Wasser, Kommunikation, Transport, Gesundheit und Versorgung im Alltag. Gesamtverteidigung wird dort belastbar, wo staatlicher Rahmen und wirtschaftliche Betriebsfähigkeit unter Störung zusammenhalten.

Staat ↔ Wissenschaft: Der Staat benötigt belastbare Risikoanalysen, Szenarien und Evaluierungen. Die Wissenschaft liefert dafür Methoden, Daten und Validierung, die staatliche Planung vor bloßer Annahmenpolitik schützen. Umgekehrt entscheidet staatlicher Zugang zu Forschung, Daten und Übungsräumen, ob wissenschaftliche Erkenntnis rechtzeitig in Vorsorge und Ausbildung eingeht.

Staat ↔ Zivilraum: Der Staat trägt Schutzpflicht, Warnverantwortung und Koordinationsauftrag. Der Zivilraum entscheidet hingegen durch Vertrauen, Selbstschutzfähigkeit, kommunale Tragfähigkeit und Reaktionsverhalten, ob staatliche Warnung tatsächlich Wirkung entfaltet. Die Kopplung trägt, wenn Kommunikation nicht nur gesendet, sondern verstanden, eingeordnet und befolgt werden kann.

Streitkräfte ↔ Industrie: Streitkräfte benötigen industrielle Lieferfähigkeit, Spezialtechnik und Regenerationstiefe. Die Industrie erhält aus militärischen Anforderungen Maßstab, Priorität und technische Orientierung. Für die Gesamtverteidigung wird diese Verbindung relevant, wenn zivile und militärische Bedarfe gleichzeitig auf begrenzte Produktions- und Wartungskapazitäten treffen.

Streitkräfte ↔ Wirtschaft: Streitkräfte sind für Verlegung, Aufenthalt und Versorgung alliierter Kräfte auf zivile Transport-, Energie-, Logistik-, Unterbringungs- und Kommunikationsleistungen angewiesen. Die Wirtschaft wird dadurch Teil militärischer Anschlussfähigkeit, ohne selbst militärischer Akteur zu sein. Die Kopplung entscheidet darüber, ob die Drehscheibe Deutschland im Belastungsfall nur geplant oder tatsächlich tragfähig ist.

Streitkräfte ↔ Wissenschaft: Streitkräfte benötigen Forschung zu Schutz, Sanität, Kommunikation, CBRN-Lagen, Resilienz und Führungsfähigkeit. Die Wissenschaft gewinnt aus militärischen Anforderungslagen reale Prüfsteine für Belastbarkeit und Systemverhalten. Relevant wird diese Verbindung dort, wo wissenschaftliche Validierung verhindert, dass Verteidigungsplanung auf ungetesteten Annahmen ruht.

Streitkräfte ↔ Zivilraum: Streitkräfte bewegen sich im Verteidigungsfall durch den zivilen Raum, der weiter versorgt, geführt und geschützt werden muss. Der Zivilraum erwartet zugleich Schutz, Verhältnismäßigkeit und verständliche Kommunikation. Die Kopplung trägt, wenn militärische Bewegungsfreiheit und zivile Stabilität nicht gegeneinanderlaufen, sondern ein gemeinsames Lagebild besitzen.

Industrie ↔ Wirtschaft: Industrie stellt Fahrzeuge, Ausrüstung, Warntechnik und Schutzsysteme bereit. Die Wirtschaft trägt Finanzierung, Lieferketten, Energieversorgung, Betrieb und Nachfrage. Aus Beschaffung wird erst dann Fähigkeit, wenn industrielle Produktion und wirtschaftliche Betriebsbedingungen dauerhaft zusammenpassen.

Industrie ↔ Wissenschaft: Industrie benötigt Forschung, Erprobung und technische Validierung für Schutzsysteme, Warninfrastruktur und Spezialausstattung. Die Wissenschaft braucht hingegen industrielle Anwendung, um Erkenntnisse in belastbare Produkte und Verfahren zu übersetzen. Diese Kopplung wird dort entscheidend, wo Geschwindigkeit nicht zu Lasten von Sicherheit, Interoperabilität und Wirksamkeit gehen darf.

Industrie ↔ Zivilraum: Industrielle Ausstattung wirkt auf den Zivilraum über Fahrzeuge, Notstrom, Schutztechnik, Kommunikationsmittel und Versorgungsausstattung. Der Zivilraum bestimmt im Gegenzug, ob diese Mittel in kommunaler Praxis verfügbar, bedienbar und erprobt sind. Resilienz entsteht nicht mit der Lieferung, sondern mit der Fähigkeit zur Nutzung im Ereignis.

Wirtschaft ↔ Wissenschaft: Wirtschaft benötigt belastbare Modelle zu Risiko, Ausfallkosten, Versicherung, Redundanz und Wiederanlauf. Die Wissenschaft erhält aus wirtschaftlichen Störungen Daten, Anwendungsfälle und Prüfgrößen. Diese Kopplung wird erst relevant, wenn Resilienz nicht nur als Kostenblock, sondern als Bedingung für Betriebs- und Verteidigungsfähigkeit verstanden wird.

Wirtschaft ↔ Zivilraum: Wirtschaft trägt die Grundversorgung des Zivilraums mit Energie, Wasser, Ernährung, Transport, Gesundheit und Kommunikation. Der Zivilraum bestimmt durch seine Nachfrage, Verhalten und soziale Stabilität, wie belastbar diese Versorgung unter Störung bleibt. Wo diese Verbindung bricht, wird aus einer Versorgungsstörung schnell ein Führungs- und Sicherheitsproblem.

Wissenschaft ↔ Zivilraum: Wissenschaft übersetzt Risiken, Warnlogik und Vorsorgewissen in verständliche Modelle. Der Zivilraum zeigt im Verhalten, ob diese Modelle praktisch anschlussfähig sind. Relevant wird diese Kopplung dort, wo Wissen nicht nur veröffentlicht, sondern in Routinen, Vertrauen und Selbstschutzfähigkeit überführt wird.

Wirkungsgefüge

Das Wirkungsgefüge des Bevölkerungsschutzes beginnt nicht beim Material. Es beginnt bei der Fähigkeit, Warnung, Schutz, Versorgung, Wiederanlauf und militärische Anschlussfähigkeit in einer belastbaren Sequenz zu verbinden.

Die erste Stufe ist Warnung. Bevölkerung, Behörden und Betreiber müssen rechtzeitig erreicht werden.

Die zweite Stufe ist Schutz. Menschen, Infrastruktur und kritische Funktionen müssen zugänglich, belastbar und priorisierbar bleiben.

Die dritte Stufe ist Versorgung. Energie, Wasser, Kommunikation, Gesundheit, Transport und Ernährung müssen unter Störung tragfähig bleiben.

Die vierte Stufe ist Wiederanlauf. Systeme müssen nach Ausfall geordnet zurückgeführt werden können.

Die fünfte Stufe ist militärische Anschlussfähigkeit. Zivile Trägerleistungen müssen mit den Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung kompatibel bleiben.

Diese Kette ist nur so stark wie ihre schwächste Schnittstelle. Erreicht die Warnung die Menschen, aber der Schutzraum bleibt unzugänglich, entsteht keine Schutzwirkung. Trägt der Schutz, aber die Versorgung fällt aus, wandert die Störung in den Alltag. Gelingt der Wiederanlauf nicht, bindet die Lage Kräfte über das Ereignis hinaus.

Der Operationsplan Deutschland macht diese Kopplung sichtbar. Die Bundeswehr verweist ausdrücklich auf die Rolle Deutschlands als Drehscheibe der NATO und auf die Notwendigkeit zivil-militärischer Zusammenarbeit im Rahmen von Landes- und Bündnisverteidigung.

Bevölkerungsschutz wirkt daher nicht isoliert. Er stabilisiert den Raum, in dem staatliche Führung, kritische Infrastruktur, zivile Versorgung und militärische Bewegungsfähigkeit zusammenlaufen.

Schwerpunkt der Lage

Der Schwerpunkt liegt in der zivilen Tragfähigkeit des Staates unter Störung: Warnung, Schutz, Versorgung, Koordination und Wiederanlauf müssen über Ebenen, Zuständigkeiten und Betreiberstrukturen hinweg verbunden werden.

Der kritische Knoten liegt nicht beim einzelnen Fahrzeug, Feldbett oder Schutzraum. Er liegt in der Koordinationsfähigkeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Hilfsorganisationen, KRITIS-Betreibern und Bundeswehr.

Wenn diese Kette nicht trägt, bleibt Ausstattung fragmentiert. Wenn sie trägt, entsteht Handlungsfreiheit unter Störung.

Systembild

Dieses Systembild reduziert die Lage auf ihre tragenden Kopplungen: der Staat als identifizierter Ausfallknoten, die aktiven Belastungspfade zwischen Staat und Streitkräften, Staat und Wirtschaft, Staat und Industrie sowie zwischen Streitkräften und Wirtschaft, dazu die kritische Fernwirkung vom Staat in den Zivilraum. Die übrigen Verbindungen tragen als stabile Interdependenzen.

Abb. Z: Verbundraum Bevölkerungsschutz und Gesamtverteidigung. Markiert sind der Staat als identifizierter Ausfallknoten, vier aktive Belastungspfade (Staat–Streitkräfte, Staat–Wirtschaft, Staat–Industrie, Streitkräfte–Wirtschaft) und die kritische Fernwirkung Staat–Zivilraum

Beurteilung

Der Pakt für den Bevölkerungsschutz ist mehr als ein Ausstattungsprogramm. Er ist ein Test darauf, ob Deutschland zivile Verteidigung, kritische Infrastruktur, staatliche Führung und militärische Anschlussfähigkeit in einem gemeinsamen Wirkraum organisieren kann.

Sicherheit entsteht in diesem Feld nicht allein durch Material. Sie entsteht durch Verfahren, Zuständigkeit, Übung, Warnung, Versorgung und Wiederanlauf. Fahrzeuge, Feldbetten, Schutzräume und Warnsysteme sind relevante Mittel. Ihre strategische Wirkung entsteht jedoch erst, wenn sie in eine koordinierte Gesamtverteidigung eingebunden sind.

Die sicherheitspolitische Bedeutung liegt deshalb im Übergang von Ausstattung zu Verbundfähigkeit. Ein Zivilschutzprogramm erzeugt noch keine Gesamtverteidigung. Gesamtverteidigung entsteht erst, wenn staatliche Führung, zivile Trägerleistungen, wirtschaftliche Betriebsfähigkeit, industrielle Lieferfähigkeit, wissenschaftliche Validierung und gesellschaftliche Selbstschutzfähigkeit zusammenwirken.

Die Beurteilung bleibt begrenzt: Wie die angekündigten Strukturen, Mittel und Zuständigkeiten im Einzelnen ausgestaltet werden, ist nach öffentlichem Stand noch offen. Ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ist angekündigt, aber noch nicht vorgelegt. Der strukturelle Befund bleibt: Bevölkerungsschutz wird zur Systemfrage der Gesamtverteidigung.

Folgerungen

Folgerung 1: Handlungsfähigkeit unter Störung setzt voraus, dass Bevölkerungsschutz nicht als nachgeordnete Hilfeleistung behandelt wird, sondern als zivile Tragstruktur der Gesamtverteidigung.

Folgerung 2: Verbundfähigkeit setzt voraus, dass Warnung, Schutzräume, KRITIS-Resilienz, kommunale Umsetzung, Host Nation Support und militärische Anschlussfähigkeit in kompatiblen Verfahren geführt werden.

Folgerung 3: Regenerationsfähigkeit setzt voraus, dass Ausstattung nicht nur beschafft, sondern betrieben, gewartet, geübt und in kommunale sowie überregionale Lageführung eingebunden wird.

Folgerung 4: Politische Steuerungsfähigkeit setzt voraus, dass Bund, Länder, Kommunen, Hilfsorganisationen, Betreiber und Bundeswehr nicht erst im Ereignisfall miteinander verbunden werden.

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