Weitere F126 für die Deutsche Marine

Zwei weitere Fregatten F126 bestellt
Foto: Bundeswehr / Koester

Am heutigen Freitag hat das Bundesministerium der Finanzen dem Haushaltsauschuss des deutschen Bundestages 2 25 Mio. € Vorlagen zugeleitet. Diese sollen in der Sitzung am 12.6.24 behandelt werden – kurz vor dem Auslaufen der Losoption.

Das 2. Los

Die Bundeswehr wird 2 weitere Fregatten der Klasse F126 erhalten. Diese werden 2.88 Mrd. € kosten. Zusätzlich zu den beiden Fregatten werden 2 ASW-MM und 2 Detention-MM für knapp 300 Mio. € bestellt. Die Zusammensetzung der Missionsmodule ergibt sich aus dem bestehenden Vertrag, der insgesamt je 4 Module vorsieht. Daher ist es nicht möglich, 2 Detention-MM durch 2 ASW-MM zu ersetzen. Ob die Bundeswehr zu einem späteren Zeitpunkt 2 weitere ASW-MM (dann insgesamt 6) beschaffen wird, ist zu diesem Zeitpunkt unklar. Schiff 5 wird vorraussichtlich im Januar 2033 ausgeliefert, während Schiff 6 im Januar 2034 folgen soll.

ASW-MM; Quelle: ATLAS ELEKTRONIK

Die Finanzierung

Die Finanzierung ist zu diesem Zeitpunkt unklar. So mockieren sich laut der WiWo Abgeordnete darüber, dass das Ministerium Verträge unterschreibe, ohne das Geld zur Verfügung zu haben. Allerdings ist das eigentlich haushaltsrechtlich ausgeschlossen.

Meiner Meinung nach ist es unwahrscheinlich, dass diese Beschaffung durch die mittelfristige Finanzplanung abgesichert ist. Denn das hätte man den Abgeordneten sicherlich kommuniziert, um derartigen Missverständnissen vorzubeugen. So ergeben sich nun 4 Möglichkeiten:

  • Die Finanzierung von aktuell laufenden Projekten wird gestreckt
  • Andere Projekte werden deswegen geschoben, um Finanzmittel für F126 frei zu machen
  • Es steht ein weiteres Sondervermögen ins Haus, dass noch nicht öffentlich kommuniziert wurde
  • Die Finanzierung ist zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht gesichert und der HHA wird auf die Probe gestellt, ob er es mit der Zeitenwende ernst meint. Das würde bedeuten, dass man darauf spekuliert, dass die 2% dauerhaft erreicht werden und die Finanzierung zukünftig gesichert ist.

Hier bleibt es anzumerken, dass sich diese Problematik vermeiden lassen würde, wenn sich die Ampel jetzt dazu durchringen könnte, die eigenen Streitkräfte anständig zu finanzieren.

Die Preisdynamik

Als der ursprüngliche Beschaffungsvertrag über 4+2 Schiffe mit Damen geschlossen wurde, wurde für die Losoption eine Preisdynamik vereinbart. So war vereinbart, dass 2 weitere Fregatten bei späterer Auslösung der Losoption mehr Geld kosten würden:

  • Bis Juni 2022 +3xx Mio. €
  • Bis Juni 2023 +5xx Mio. €
  • Bis Juni 2024 +8xx Mio. €

Die oben aufgelisteten Summen würden hierbei auf den Preis von 2 Fregatten des 1. Loses aufgeschlagen. Die Bundeswehr hat darauf aufmerksam gemacht und auf eine frühe Auslösung der Losoption bestanden. Allerdings hatte die Politik kein Interesse, die Finanzmittel bereitzustellen und schob die Beschaffung immer weiter auf. Wenn die Beschaffung nun im Ergebnis unverhältnismäßig kostspielig wird und der HHA praktisch keine Zeit hat, um über die Beschaffung zu entscheiden, ist die Politik dafür verantwortlich zu machen. Die Bundeswehr wollte die Losoption bereits in 2022 ziehen und hätte so circa 500 Mio. € eingespart. Dies wollte ich nochmal betonen, um einem etwaigen “blame game” vorzubeugen.

Anmerkung des Autoren: Das genaue Datum, an dem die Losoption teurer wird (ein Tag im Juni) kann ich hier aus beschaffungsrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen.

Die Kostensteigerung beim 1.Los

Neben den 2.88 Mrd. € für 2 F126 und knapp 300 Mio. € für die Missionsmodule, wurde dem HHA noch eine 2. 25 Mio. € Vorlage zugeleitet. Diese betrifft das 1. Los F126, das um 323.2 Mio. € teurer wird. Dieser zuätzliche Bedarf an Finanzmittel ergibt sich aus der vereinbarten Preisgleitklausel, die DSNS aufgrund der hohen Inflationsrate anpassen möchte.

Meines Wissens nach ist es ein Novum, dass es einem Auftragnehmer (hier: DSNS) gelingt, nachzuweisen, dass die bisherige Preisgleitklausel überholt ist und demnach eine Anpassung erfolgen muss. Gegebenenfalls wird das auch noch bei weiteren Rüstungsprojekten auftreten und zu unerwarteten Preissteigerungen führen.

Anmerkung des Autoren: Rechtliche Grundlage: §313 BGB

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