Vier Rüstungsunternehmen dürfen gemeinsam für einen Bundeswehrauftrag zur elektronischen Kampfführung bieten. Das Bundeskartellamt sieht die Kooperation als Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein tragfähiges Angebot zustande kommt.
Das Bundeskartellamt hat am 28. September 2026 die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich der elektronischen Kampfführung (EloKa) freigegeben. Beteiligt sind die Hensoldt Sensors GmbH aus Taufkirchen, die Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG aus München, die Plath GmbH & Co. KG aus Hamburg sowie die General Dynamics European Land Systems-Bridge Systems GmbH aus Kaiserslautern. Anlass ist ein noch nicht vergebener Auftrag des Bundes, mit dem die Bundeswehr EloKa-Systeme beschaffen will.
Begründung der Unternehmen und der Behörde
Nach Darstellung der Beteiligten ist die Zusammenarbeit notwendig, weil Umfang und Anforderungen des Vorhabens, insbesondere der Zeitrahmen, von einem einzelnen Unternehmen kaum zu bewältigen seien. Nur gemeinsam könnten sie ein belastbares Angebot vorlegen und den Auftrag im Fall eines Zuschlags umsetzen.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, die Prüfung seiner Behörde habe diese Einschätzung bestätigt. Ohne das Gemeinschaftsunternehmen wären die Firmen voraussichtlich nicht in der Lage, die Projektanforderungen zu erfüllen. Erst die Kooperation ermögliche ihnen eine Bewerbung um den Auftrag.
Das Amt verweist zudem auf die konkreten Vorgaben der Bundeswehr an die zu beschaffenden Systeme, die eine Zusammenarbeit erforderlich machten. Die Kooperation sei auf dieses eine Vorhaben begrenzt. Eine darüber hinausgehende Einschränkung des Wettbewerbs zwischen den vier Unternehmen sei nicht zu erwarten.
Hintergrund: Das gestoppte Vorhaben MAUS
Welches Beschaffungsvorhaben konkret gemeint ist, nennt das Bundeskartellamt nicht. Das Fachportal hartpunkt ordnet die Freigabe jedoch in den Zusammenhang mit dem Projekt MAUS ein. Anfang des Jahres hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages das EloKa-Vorhaben MAUS, bei dem eine Direktvergabe an Rohde & Schwarz erfolgen sollte, gestoppt.
MAUS steht für Mobiles Aufklärungsunterstützungssystem. Mit der Vorlage wollte die Bundeswehr sich eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 90 Einsatzsystemen für ihre Kräfte der elektronischen Kampfführung billigen lassen. Das Volumen lag bei rund 600 Millionen Euro, der Auftrag sollte ohne Ausschreibung an Rohde & Schwarz gehen. Das System sollte den Störpanzer HUMMEL ablösen.
Das Verteidigungsministerium hatte argumentiert, nur Rohde & Schwarz könne MAUS in der erforderlichen Zeit liefern. Der Haushaltsausschuss sah diese Alternativlosigkeit nicht als gegeben an. Bereits im Vorfeld war die Frage aufgekommen, ob bei einem Vorhaben dieser Größenordnung weitere Anbieter hinzugezogen werden müssten; genannt wurden unter anderem Plath und Hensoldt. Die Ablehnung durch den Ausschuss gilt als sehr seltenes Votum.
Neben dem Vergabeverfahren stand auch das Trägerfahrzeug in der Kritik. Bemängelt wurde der nicht ausreichende Schutz des vorgesehenen Eagle V 6×6. Der Ausschuss sprach sich in seinem Beschluss angesichts der veränderten Sicherheitslage für eine geschützte Variante aus und forderte das Ministerium auf, Alternativen zu prüfen. In der Folge sollen die in Deutschland ansässigen EloKa-Unternehmen aufgefordert worden sein, eine mögliche Zusammenarbeit zu prüfen.
Vergaberechtliche Einordnung
Mit der Ablehnung der Direktvergabe ist das Beschaffungsamt zu einem regulären Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb verpflichtet. Die nun genehmigte Bietergemeinschaft vereint die Unternehmen, die in der Debatte um MAUS als Alternativen oder Ergänzung zu Rohde & Schwarz genannt worden waren. Mit General Dynamics European Land Systems ist zudem ein Fahrzeughersteller beteiligt.
Gemeinschaftsunternehmen konkurrierender Firmen unterliegen der Fusionskontrolle, da sie den Wettbewerb zwischen den Beteiligten einschränken können. Das Bundeskartellamt prüft in solchen Fällen, ob die Zusammenarbeit über den konkreten Zweck hinaus Auswirkungen auf die betroffenen Märkte hat. Im vorliegenden Fall kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass dies nicht zu erwarten sei.
