Die Zeitenwende in der deutschen Drohnenpolitik

Von der jahrelangen Ablehnung bewaffneter Drohnen zur milliardenschweren Beschaffung von Loitering Munition vollzieht Deutschland einen bemerkenswerten Kurswechsel – doch Masse, Reichweite und die Einbindung in eine tatsächlich drohnenfähige Truppe zeigen, dass diese Wende bislang weder vollständig noch konsequent zu Ende gedacht ist.
Soldat eines Aufklärungs- und Wirkverbundes bei der Drohnensteuerung am PC I Foto: Bundeswehr

Von der jahrelangen Ablehnung bewaffneter Drohnen zur milliardenschweren Beschaffung von Loitering Munition vollzieht Deutschland einen bemerkenswerten Kurswechsel – doch Masse, Reichweite und die Einbindung in eine tatsächlich drohnenfähige Truppe zeigen, dass diese Wende bislang weder vollständig noch konsequent zu Ende gedacht ist.

Einleitung

Am vergangenen Donnerstag, den 30.04.2026, besuchte FIBS unter Anleitung eines ehemaligen Oberst des KSK¹ das Besucherzentrum der Truppe in Calw. Dort berichtete der achtmalige Auslandsveteran von seinen Erfahrungen mit Drohnen, unter anderem in Afghanistan: „Wenn die US-Amerikaner nicht mit ihren Aufklärungsdrohnen über uns waren, sind wir nicht in den Einsatz gegangen.“ Eine Aussage, die zwei Dinge gleichzeitig zeigt. Erstens, dass deutsche Soldaten im Einsatz seit über einem Jahrzehnt von einer Drohnenfähigkeit abhängig sind, über die ihre eigenen Streitkräfte nicht verfügen. Und zweitens, dass die deutsche Drohnenpolitik dieser operativen Realität jahrelang politisch nicht gefolgt ist.

Stattdessen blieb die Beschaffung auch eigener Aufklärungsdrohnen in den 2010er Jahren ein Tabuthema, an dem sich parteiübergreifend wenig bewegte. 2019 lehnte der Bundestag mit überwältigender Mehrheit Anträge zur Bewaffnung deutscher Drohnen ab. Erst der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung im November 2021 öffnete die Tür, und im April 2022 wurden 152,6 Millionen Euro für die Bewaffnung der Heron TP² freigegeben. Was über mehr als ein Jahrzehnt als parteiübergreifender Konsens galt, war damit gefallen – gegen den deutlichen Widerstand, der diese Debatte zuvor geprägt hatte.

Vier Jahre später hat sich die Lage noch einmal grundlegend verändert. Am 25. Februar 2026 billigte der Haushaltsausschuss des Bundestages Rahmenverträge mit den deutschen Herstellern Helsing und Stark über die Beschaffung von Loitering Munition für die Bundeswehr. Im April 2026 folgte Rheinmetall als dritter Hersteller. Insgesamt wurden Festbeauftragungen von rund 810 Millionen Euro vergeben, gedeckelt auf einen Rahmen von 4,3 Milliarden Euro. Erste Empfängerin der Systeme ist die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45, die ab 2027 mit einem Aufklärungs- und Wirkverbund einschließlich Loitering Munition ausgestattet werden soll. Was Anfang der 2010er Jahre als Tabu galt, Aufklärungsdrohnen für Afghanistan inbegriffen, ist 2026 binnen weniger Monate operative Beschaffungspraxis geworden.

Diese Wende ist nicht nur politisch bemerkenswert, sie ereignet sich auch zur gleichen Zeit wie eine fundamentalen Veränderung des Schlachtfelds selbst. In der Ukraine werden seit 2024 nach Angaben des ukrainischen Generalstabs über 80 Prozent der russischen Verluste durch Drohnen verursacht. Die ukrainische Drohnenproduktion erreichte 2025 rund vier Millionen Stück und soll 2026 auf sieben Millionen wachsen. Täglich werden rund 10.000 Drohnen aller Klassen eingesetzt. Mit Stückkosten zwischen 300 US-Dollar für FPV-Drohnen und unter einer Million Dollar für Cruise-Missile-Drohnen wie die Palianytsia hat sich ein durchgehendes Wirkungsspektrum etabliert, das in seiner Skala und Kostenstruktur ohne historisches Vorbild ist. Die Frage, an welchem Maßstab eine Drohnenbeschaffung im Jahr 2026 zu messen ist, lässt sich deshalb nicht mehr aus der Eigenlogik bisheriger NATO-Beschaffung beantworten. Sie beantwortet sich auf dem Schlachtfeld, das parallel zur deutschen Beschaffungswende neue Maßstäbe setzt.

Mit den Rahmenverträgen über die Loitering-Munition-Systeme³ von Helsing, Stark und Rheinmetall hat Deutschland Anfang 2026 einen drohnenpolitischen Kurswechsel vollzogen, der nach mehr als einem Jahrzehnt Debatte überfällig war. Diese 180°-Wende bleibt allerdings unvollständig: Sie deckt nur das Mittelsegment des Drohnenspektrums ab und reproduziert typische Muster deutscher Beschaffung. Sie ist teuer, ohne Spektrumsbreite und Strukturen, die diesen Wandel nachhaltig machen.

Diese Note konzentriert sich bewusst auf Drohnen als Wirkmittel, also auf Loitering Munition und Angriffsdrohnen mit kinetischer Wirkung. Aufklärungsdrohnen wie die Heron TP, die Eurodrohne oder kleinere taktische ISR-Systeme sind eine eigene Beschaffungskategorie und werden hier nicht behandelt. Es steht die Frage im Fokus, wie Deutschland sich für eine Drohnenkriegführung aufstellt, in der die Drohne nicht primär das Auge, sondern die Munition ist.

Diese Einschätzung wird im Folgenden anhand von drei Indikatoren geprüft:

1. der überfälligen Beschaffungsoffensive und ihrem neuen Modus,
2. den Lücken am unteren und oberen Ende des Drohnenspektrums,
3. der Architekturfrage zwischen Hardware-Beschaffung und drohnenfähiger Truppe.

Eine überfällige Beschaffungsoffensive

In den letzten Jahren gab es einen Erdrutsch in Sachen Drohnenpolitik. Von unbewaffneten Aufklärungsdrohnen für Afghanistan als Tabuthema in den 2010er Jahren, hin zu einer großangelegten Beschaffungsoffensive in Form von Rahmenaufträgen mit deutschen Startups, aber auch etablierten Playern der deutschen Rüstungsindustrie à la Rheinmetall.

Bei Helsing und Stark beschafft die Bundeswehr für jeweils rund 270 Mio. Euro die Modelle HX-2 (4.300 Stück) und Virtus (2.200 Stück). Der Rahmenvertrag ist auf 4,3 Mrd. Euro gedeckelt, wobei jeder weitere Abruf einer erneuten Freigabe durch den Haushaltsausschuss bedarf. Am 22. April 2026 folgte der Vertrag mit Rheinmetall als drittem Hersteller. Vorangetrieben wurde diese Beschaffung vor allem durch die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45, die bis 2027 eine Erstausstattung erhalten soll.

Neu an dieser Art der Beschaffung sind sogenannte Innovationsklauseln, die die Hersteller verpflichten, ihre Systeme kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das Risiko wird durch die Mehrfachvergabe an drei Hersteller gestreut, und die Bundeswehr hält sich durch Abbruchmeilensteine eine Exitstrategie offen, falls die geforderte Reife nicht erreicht wird.

Außerdem ist bemerkenswert, dass sowohl Helsing als auch Stark Entwicklungsteams in der Ukraine unterhalten und ihre Systeme dort bereits im Krieg gegen Russland eingesetzt werden. Frontfeedback fließt damit unmittelbar in die Weiterentwicklung der Produkte ein, die später in Litauen bereitgestellt werden.

Gemessen an dem, was die Bundeswehr in vergleichbaren Vorhaben sonst leistet, ist all das ein erstaunlich beweglicher Vorgang. Dass Deutschland binnen weniger Monate Verträge mit drei Herstellern einer Waffenkategorie schließt, die noch vor wenigen Jahren parteiübergreifend als ethisch und sicherheitspolitisch unzulässig galt, markiert einen tatsächlichen Bruch mit etablierten Mustern. Insofern ist diese Note kein Plädoyer gegen die Beschaffung. Sie ist ein Anstoß dazu, sie an dem Maßstab zu messen, an dem moderne Drohnenkriegführung tatsächlich entschieden wird.

Skalen und Kosten

Der Maßstab für eine ernsthafte Drohnenrüstung liegt heute nicht in Berlin, sondern in Kiew.

Die Ukraine produzierte 2025 rund 4 Millionen Drohnen, plant für 2026 eine Erhöhung auf 7 Millionen und führt damit täglich rund 10.000 Systeme an der Front. Nach Angaben des ukrainischen Generalstabs werden inzwischen über 80 Prozent der russischen Verluste durch Drohnen verursacht. Dieses Niveau ist nicht durch Hardware allein erreichbar, sondern durch ein durchgehendes Spektrum vom 300 USD FPV bis zur Cruise-Missile-Drohne knapp unter einer Million Dollar. Die deutsche Beschaffung legt seinen Fokus in diesem Spektrum auf das mittlere Drittel, darüber und darunter bleibt sie offen.

Das untere Drittel hat ein Problem der Masse. HX-2 (Stückpreis rund 52.000 Euro) und Virtus (rund 92.000 Euro) sind in ihrer Klasse, dem taktischen Wirkmittel mit etwa 100 Kilometern Reichweite, sinnvoll positioniert und nicht überteuert. Sie sind aber keine Verbrauchsmunition.

Auf dem ukrainischen Schlachtfeld werden FPV-Drohnen für 300 bis 500 US-Dollar als Munition verbraucht: produziert in sechsstelligen Stückzahlen pro Monat, eingesetzt zu Zehntausenden pro Tag. Die Bundeswehr plant nach aktuellem Stand bis 2029 rund 12.000 Drohnen aller Klassen.

Der Verband der Reservisten hat auf Basis der Ukraine-Erfahrung einen Bedarf von 200.000 Loitering Munitions allein für die ersten 60 Tage eines Konflikts mit Russland veranschlagt.

Die Differenz dieser beiden Zahlen ist nicht durch Skalierung der bestehenden Verträge zu schließen. Sie verlangt eine eigene Beschaffungslogik für Massendrohnen, die in Deutschland derzeit weder strategisch konzipiert noch industriell aufgestellt ist.

Das Atlantic-Interview mit Armin Pappberger von Ende März 2026 hat diese Lücke offengelegt. Die ukrainische Drohnenproduktion mit „Hausfrauen mit 3D-Druckern“ und „Lego-Spielen“ zu charakterisieren, ist nicht nur diplomatisch unüberlegt, sondern industriestrategisch falsch.

Die Skala, die diese Produktion erreicht, ist genau das, was deutschen und europäischen Beständen im Ernstfall fehlen würde. Bezeichnend ist, dass der schärfste öffentliche Widerspruch nicht aus Kiew kam, sondern aus der eigenen Branche: Florian Seibel von Quantum Systems und Matthias Lehna haben Pappergers Position öffentlich zurückgewiesen. Die Auseinandersetzung zeigt einen Spalt innerhalb der deutschen Rüstungsindustrie auf — zwischen denjenigen, die aus ukrainischer Erfahrung lernen und denen, die es als unter-ihrem-Niveau abtun.

Das obere Drittel hat ein Problem der strategischen Reichweite

Die Ukraine hat in den vergangenen anderthalb Jahren ein eigenes Deepstrike-Segment aufgebaut, das es im westlichen Bündnis in dieser Form nicht gibt. Drohnen wie die FP-1 (etwa 1.000 Kilometer Reichweite, rund 55.000 US-Dollar Stückpreis, ca. 100 Stück Tagesproduktion) und die Liutyi (bis zu 2.000 Kilometer Reichweite, 75 bis 100 Kilogramm Gefechtskopf) treffen seit Mitte 2025 routinemäßig russische Raffinerien, Ölterminals und Munitionsdepots tief im Hinterland.

Hinzu kommen Cruise-Missile-Drohnen wie die Palianytsia mit Stückpreisen unter einer Million US-Dollar, dort, wo eine US-amerikanische Tomahawkrakete⁴ rund zwei Millionen kostet.

Deutschland verfügt in keiner dieser Kategorien über ein eigenes System. Die Antwort der Bundesregierung darauf ist bemerkenswert: Im Juli 2025 schloss Berlin einen Vertrag, mit dem die Produktion von 500 Liutyi-Drohnen in der Ukraine finanziert wird. Das ist pragmatisch und außenpolitisch klug. Es zeigt aber zugleich, dass die deutsche industrielle Tiefe nicht nur am unteren Ende des Spektrums fehlt, sondern auch am oberen. Helsing und Stark decken das Mittelfeld ab. Das Hochwertsegment wird aktuell in Gänze in Kiew eingekauft.

Wer das Argument für übertrieben hält, mag den Blick über den Persischen Golf richten. Die US-amerikanische Luftabwehr hat im Frühjahr 2026 vorgeführt, was passiert, wenn das Verhältnis von Stückkosten und Wirkung strategisch ignoriert wird. Patriot-Abfangraketen zu drei bis vier Millionen US-Dollar pro Stück und SM-3- oder SM-6-Systeme jenseits dieser Marke wurden gegen iranische Shahed-Drohnen zu schätzungsweise 50.000 US-Dollar eingesetzt.

Eine solche 80-zu-1-Asymmetrie ist auf Dauer nicht durchhaltbar, weder wirtschaftlich noch logistisch. Die Bundeswehr richtet ihre Drohnenbeschaffung auf die Wirkungsseite aus, nicht auf die Verteidigung. Die Patriot/Shahed-Lehre gilt jedoch in beide Richtungen: Wer offensiv nur am oberen und mittleren Preissegment einkauft, gerät in dieselbe Kostenfalle, an der gerade die US-Luftabwehr über dem Golf scheitert. Das Problem liegt damit nicht bei den Stückpreisen von HX-2 und Virtus. Es liegt darin, dass Deutschland in den beiden Spektrumsdritteln (Massen- und Deep Strike-Segment), in denen Drohnenkriege heute entschieden werden, gar nicht vertreten ist.

Qualität und Ökosystem

Selbst innerhalb des Mittelsegments, das die Bundeswehr beschafft, bleibt eine Frage offen:

Wie steht es um die Qualität des Beschafften und reicht die Hardware allein, um eine drohnenfähige Truppe aufzustellen?

Die erste Frage lässt sich nur mit Vorbehalt beantworten, weil die HX-2 und die Virtus in der von der Bundeswehr beschafften Konfiguration noch in der Reifung sind. Aufschlussreich ist allerdings, dass Helsings Software-Plattform Altra in der Ukraine bereits seit 2024 auf einem anderen Träger im Einsatz ist: der HF-1, einer ukrainischen Sperrholzdrohne, die mit Helsing-KI ausgerüstet wurde. Bloomberg dokumentierte im Frühjahr 2025 deutliche Frontkritik an diesen Systemen.

Ukrainische Soldaten beklagten in Frontberichten Zielsysteme, die als „sehr primitiv“ beschrieben wurden und Software, die im Einsatz fehleranfällig sei. Diese Kritik richtet sich nicht direkt gegen die HX-2, die für die Bundeswehr beschafft wird.

Es stellt sich dennoch die Frage, welche für Helsings Eigenentwicklung relevant bleibt: Wenn die Software, die als zentrales Differenzierungsmerkmal des Unternehmens gilt, im Echteinsatz hinter den Erwartungen zurückbleibt, ist das ein Indiz, das die Bundeswehr im Qualifizierungsprozess adressieren muss. Die in den Verträgen verankerten Abbruchmeilensteine sind dafür das richtige Instrument. Ob sie auch politisch genutzt werden, falls die Weiterentwicklung stockt, ist offen.

Wichtiger als die Frage einzelner Produktqualität ist jedoch das, was die deutsche Beschaffung bislang nicht adressiert: das Ökosystem dahinter. Die ukrainische Drohnenkriegsführung erreicht ihre Wirksamkeit nicht durch besondere Einzelsysteme, sondern durch eine industrielle und doktrinäre Architektur, die in Europa kein Vorbild hat. Rund 500 Hersteller produzieren in der Ukraine, 95 Prozent der eingesetzten Drohnen stammen aus heimischer Fertigung.

Fast jede Kampfeinheit verfügt über eine eigene Drohnenwerkstatt und ein IT-Team, das Frontfeedback in tagesaktuelle Anpassungen umsetzt. Die Innovationsplattform Brave1 koordiniert Entwicklung, Beschaffung und Felderprobung in Wochenzyklen, nicht in Beschaffungsperioden.

Die Drohne wird in dieser Architektur nicht als Gerät behandelt, das über Jahrzehnte abgeschrieben wird, sondern als Munition, die binnen Tagen verbraucht und ersetzt werden muss.

Davon ist die Bundeswehr strukturell weit entfernt. Die Innovationsklauseln in den Helsing-, Stark- und Rheinmetall-Verträgen sind ein Versuch, sich diesem Modus anzunähern, aber sie bleiben innerhalb der etablierten Beschaffungslogik: ein Vertrag, ein Hersteller, ein zentrales Beschaffungsamt. Was fehlt, ist die dezentrale Anpassungsfähigkeit der ukrainischen Truppe selbst, die Möglichkeit, dass eine Bataillonsebene auf eine neue russische Störmaßnahme binnen einer Woche mit modifizierter Software reagiert, ohne dass das BAAINBw⁵ eingeschaltet werden muss.

Andreas Pilz, Manager beim ukrainisch-deutschen Hersteller Skyeton, hat dafür den Begriff der „Fähigkeitsverträge“ geprägt: Verträge, die nicht ein konkretes Produkt, sondern eine fortlaufend angepasste Fähigkeit beschaffen. Estland geht diesen Weg bereits und zertifiziert bei Loitering Munition nur noch den Gefechtskopf, nicht die jeweils aktuelle Drohnenversion. Die deutsche Beschaffung hat diese Schwelle bisher nicht überschritten.

Das ist der eigentliche Befund von Indikator III. Deutschland kauft mit den HX-2-, Virtus- und FV-014-Verträgen die richtige Hardware in einer Klasse, die das mittlere Segment des Drohnenspektrums ordentlich abdeckt. Was es nicht kauft – und in der gegenwärtigen Beschaffungslogik nicht kaufen kann – ist die Architektur, die diese Hardware im Einsatz erst trägt.

Die ukrainischen Erfahrungen zeigen, dass diese Architektur nicht nachträglich hinzugefügt werden kann, wenn der Konflikt einmal begonnen hat. Sie muss in Friedenszeiten aufgebaut werden oder steht im Ernstfall nicht zur Verfügung.

Fazit

Mit den Rahmenverträgen mit Helsing, Stark und Rheinmetall hat Deutschland Anfang 2026 einen drohnenpolitischen Kurswechsel vollzogen, der nach mehr als einem Jahrzehnt Debatte überfällig war. Drei Hersteller, ein gemessen an üblichen Beschaffungsverfahren beweglicher Modus, Innovationsklauseln, Mehrfachvergabe, Frontfeedback aus der Ukraine — all das ist ein Bruch mit Mustern, die jahrelang als unverrückbar galten. Diese Wende ist nicht klein und sie verdient Anerkennung als das, was sie ist: ein wichtiger erster Schritt aus einer politischen Blockade, die Deutschland in der Drohnenpolitik strategisch teuer zu stehen gekommen ist.

Gerade weil dieser Schritt notwendig war, muss er jedoch an dem Maßstab gemessen werden, an dem moderne Drohnenkriegsführung tatsächlich entschieden wird. Hier darf die Messlatte nicht die NATO sein, in der Deutschland mit Helsing und Stark inzwischen zu den europäischen Vorreitern zählt. Er liegt auf den ukrainischen Schlachtfeldern, auf denen täglich über 10.000 Drohnen eingesetzt, hunderte Deep Strikes geflogen und mit Stückkosten zwischen 300 und einer Million Dollar Wirkung in jedem Reichweitensegment erzielt wird. Gemessen daran adressiert die deutsche Beschaffung ein Drittel des Spektrums. Sie lässt das Massen- und das Deep Strike-Segment offen und konzentriert ihre Investitionen auf eine Preisklasse, in der die ökonomische Logik des Drohnenkriegs am wenigsten zugunsten des Beschaffers wirkt.

Dass diese Logik kein theoretisches Risiko, sondern ein operatives Problem ist, hat die US-Luftverteidigung in den vergangenen Wochen über dem Persischen Golf vorgeführt. Eine Asymmetrie, die in der Defensive bei einem Hundertfachen liegt — Patriot-Abfangraketen zu mehreren Millionen Dollar gegen Shaheds zu schätzungsweise 50.000 Dollar — ist im Ernstfall finanziell und logistisch nicht durchhaltbar. Spiegelbildlich gilt sie auf der Wirkungsseite, für die die Bundeswehr ihre Drohnen beschafft. Eine Streitmacht, die im Drohnenkrieg ausschließlich am mittleren und oberen Preisende einkauft, gerät in eine Falle, die nicht durch Mehrausgaben zu schließen ist, sondern nur durch eine andere Beschaffungslogik.

Hinzu kommt das, was die Verträge mit Helsing, Stark und Rheinmetall am wenigsten erfassen: Die ukrainische Drohnenkriegsführung ist kein Produkt einzelner Systeme, sondern eines industriellen und doktrinären Ökosystems mit rund 500 Herstellern, dezentralen Werkstätten auf Bataillonsebene, wöchentlichen Anpassungszyklen und einer Innovationsplattform, die Beschaffung und Felderprobung kurzschließt. Drohnen werden in dieser Architektur nicht als Geräte abgeschrieben, sondern als Munition verbraucht. Diese Architektur lässt sich nicht aus einem Rahmenvertrag heraus aufbauen, und sie lässt sich nicht im Konfliktfall nachholen. Wer das ukrainische Modell als „Hausfrauen mit 3D-Druckern“ charakterisiert, hat verstanden, was es äußerlich tut, nicht aber, weshalb es funktioniert.

Die Zeitenwende in der deutsche Drohnenpolitik des Jahres 2026 ist damit ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt. Sie schließt eine politische Lücke, die zu lange offen war und zeigt, dass Beschaffung in Deutschland flexibler werden kann, wenn der Druck groß genug wird.

Sie schließt aber weder die strategische Lücke zwischen 12.000 geplanten und mindestens 200.000 im Ernstfall benötigten Systemen, noch die Spektrumslücke an beiden Enden, noch die Architekturlücke zwischen einer Hardware-Beschaffung und einer drohnenfähigen Truppe.

Wer den 25. Februar 2026 als Wendepunkt der deutschen Drohnenpolitik liest, liest richtig. Wer ihn aber als deren Abschluss liest, hat den Maßstab verfehlt, an dem dieser Wandel gemessen werden muss.

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Die Weekly Situation Note ist eine kurze, auf Open-Source-Quellen basierende und meinungsorientierte Einordnung zentraler außen- und sicherheitspolitischer Entwicklungen der vorangegangenen Kalenderwoche. Sie soll eine begrenzte Anzahl relevanter Indikatoren hervorheben und analytisch einordnen. Dabei ist sie weder eine nachrichtendienstliche Lagebewertung noch belastbare Prognose und stellt keine offizielle Position dar. Die getroffenen Einschätzungen beruhen auf der Interpretation öffentlicher Berichterstattung durch den Autor/die Autorin und können sich bei Verschiebungen in der politischen Lage verändern.

Glossar

¹ KSK – Kommando Spezialkräfte

Spezialeinheit der Bundeswehr das u.a. mit Fähigkeiten zu Sondereinsätzen, Aufklärung, Sabotage und Geiselrettung ausgestattet ist.

² Heron TP

Medium Altitude Long Endurance Drohne des israelischen Herstellers Israel Aerospace Industries. Operiert in Höhen von bis zu 10.000 Metern und wird zur Aufklärung, Überwachung und seit 2022 auch zur Bekämpfung feindlicher Ziele eingesetzt.

³ Loitering-Munition-Systeme

Einwegdrohne mit Sprengkopf, die über einem Zielgebiet längere Zeit in der Luft bleiben kann, bis ein Ziel identifiziert und durch gezielten Aufprall bekämpft wird.

⁴ Tomahawkrakete

In den USA entwickelter und produzierter Marschflugkörper (Cruise Missile) mit einer Reichweite von rund 1.600 Kilometern und Nutzlast von etwa 450 Kilogramm.

⁵ BAAINBw – Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Deutsche Behörde mit dem Fokus zur Entwicklung, Erprobung und Beschaffung von Wehrmaterial.

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