Das Bundeskabinett hat die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates unter Führung des Bundeskanzlers beschlossen. Das neue Gremium soll die vorhandenen Kompetenzen und das Wissen verschiedener Bereiche der Sicherheitspolitik besser bündeln und koordinieren.
Drei zentrale Aufgabenbereiche
Der Nationale Sicherheitsrat soll drei Kernaufgaben erfüllen: Zunächst werden Informationen und Wissen der Bundesregierung gebündelt und aufbereitet, um auf Basis eines umfassenden Lagebildes politische Entscheidungen zu treffen. Der Sicherheitsrat kann dabei abschließend entscheiden, sofern Grundgesetz oder Bundesgesetze dem nicht entgegenstehen.
Darüber hinaus übernimmt das Gremium strategische Vorausschau und Planung, um neben aktuellen Ereignissen auch mittel- und langfristige Bedrohungslagen zu erkennen und entsprechende Handlungsoptionen zu entwickeln. Dazu gehört auch die Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie.
Als dritten Schwerpunkt soll der Rat zur Stärkung der deutschen Resilienz beitragen, etwa durch Krisensimulationen und sicherheitspolitische Übungen.
Zusammensetzung des Gremiums
Dem Sicherheitsrat gehören unter Vorsitz des Bundeskanzlers neun Ministerien an, darunter die Ressorts für Finanzen, Äußeres, Inneres, Justiz, Wirtschaft, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Digitales sowie das Bundeskanzleramt. Der Finanzminister fungiert als Stellvertreter des Kanzlers.
Je nach Bedarf können weitere Regierungsmitglieder hinzugezogen werden, wenn ihre Aufgabenbereiche betroffen sind. Auch Vertreter der Bundesländer, anderer Staaten, internationaler Organisationen, Denkfabriken, der Wissenschaft sowie von Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten können bei Bedarf an den Beratungen teilnehmen.
Das neue Gremium soll eine Brücke zwischen den Ressorts bilden und übergreifende Fragestellungen aus innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheitspolitik zusammenführen.
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