Die CDU fordert, die Aussetzung der Wehrpflicht schrittweise aufzuheben und eine Kontingentwehrpflicht einzuführen, ähnlich dem schwedischen Modell. Dabei werden alle Deutschen eines Jahrgangs gemustert, aber nur die als am besten geeignet eingestuften Personen zum Wehrdienst herangezogen werden. Langfristig soll die Wehrpflicht in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr übergeführt werden. Die verfassungsrechtliche Umsetzbarkeit des schwedischen Modells wird derzeit bereits vom Bundesministerium der Verteidigung untersucht. Mit dem aktuell bestehenden Artikel 12A sind sowohl das schwedische Modell als auch die Kontingentwehrpflicht und ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr nicht vereinbar. Es wäre also eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, dafür bedarf es jedoch einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Was politisch aktuell kaum durchsetzbar sein dürfte. Zudem weist die Wehrbeauftragte Eva Högl darauf hin, dass die notwendige Infrastruktur fehlt. Sie befürwortet ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr, in dem sich junge Menschen für soziale, karitative oder kulturelle Einrichtungen, die Bundeswehr oder den Umweltschutz engagieren. Der Beschluss findet sich nun im neuen Grundsatzprogramm der CDU, doch konkrete Pläne zur Umsetzung fehlen. Vor der Einführung müssen sowohl die rechtlichen als auch infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden.
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