Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bestätigten, in ihrem Urteil, die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass diese keine Schutzverantwortung für Ausländer außerhalb von Deutschland trägt, wenn sie durch Handlungen von Drittstaaten gefährdet sind, sofern die Handlungen sich im Rahmen des internationalen Völkerrechts bewegen.
Das Urteil folgte einer bereits mehr als Zehnjahre alten Klage von zwei Jemeniten, die die Bundesregierung in einer Teilverantwortung für US-Drohnenangriffe im Jemen sehen. Diese Auffassung beruht auf der vermuteten Funktion des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein in Rheinland-Pfalz als Knotenpunkt im internationalen US-Drohnenkrieg. Die Bundesregierung sollte demnach verpflichtet werden, die Arbeit der Amerikaner auf deutschen Boden zu stoppen.
Die zweite Kammer des Bundesverfassungsgerichts teilte diese Rechtsauffassung in ihrem Urteil nicht. Sie räumt der Bundesregierung einen Ermessensspielraum ein, wenn es um die Handlungen von Drittstaaten geht. Das Urteil wurde von Seiten der Bundesregierung positiv aufgenommen.
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