Bundestag beschließt schnellere Beschaffung für die Bundeswehr

Bundestag beschließt schnellere Beschaffung für die Bundeswehr
Schwerer Waffenträger Infanterie | Foto: Rheinmetall AG

Der Bundestag hat am 15. Januar 2026 das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) verabschiedet. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Ausrüstung und Material künftig deutlich schneller bei den Streitkräften ankommen und die Einsatzbereitschaft der Truppe verbessern.

Zeitenwende erfordert Umdenken

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 hat sich die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert. Deutschland und seine Verbündeten sehen sich erstmals seit dem Ende des Kalten Krieges wieder einer direkten militärischen Bedrohung gegenüber. Die Bundeswehr konzentriert sich daher verstärkt auf ihren Kernauftrag: die Landes- und Bündnisverteidigung.

Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte angesichts dieser Entwicklung angeordnet, die Beschaffungsprozesse der Bundeswehr grundlegend zu beschleunigen. „Die Bedrohungslage erlaubt keinen Aufschub. Wir können uns zu lange Vergabeverfahren und überbordende Bürokratie nicht mehr erlauben“, erklärte er bei der ersten Lesung im Oktober 2025.

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Umfassende Neuregelungen im Vergaberecht

Das neue Gesetz erweitert und erneuert das bisherige Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz von 2022 erheblich. Während das vorherige Gesetz nur Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit umfasste, gilt die neue Regelung für sämtliche öffentliche Aufträge zur Deckung des Bundeswehrbedarfs.

Wichtige Neuerungen im Überblick:

  • Das Gesetz gilt bis 2035 und deckt nun auch zivile Aufträge wie Sanitätsmaterial und Bauleistungen ab
  • Die Pflicht zur Aufteilung von Beschaffungen in einzelne Lose entfällt bis Ende 2030
  • Höhere Wertgrenzen ermöglichen mehr Direktvergaben ohne aufwendige Ausschreibungen
  • Regierungsgeschäfte zwischen Staaten werden vereinfacht
  • Aufträge können ohne Ausschreibung vergeben werden, wenn die Zusammenarbeit mit Verbündeten dies erfordert
  • Unternehmen aus Drittstaaten können bei Sicherheitsbedenken ausgeschlossen werden
  • Vorauszahlungen werden möglich, um auch kleineren Firmen und Start-ups den Zugang zu Aufträgen zu erleichtern
  • Die aufschiebende Wirkung bei Rechtsmitteln vor dem Oberlandesgericht entfällt

Zusätzlich enthält das Gesetz Änderungen am Luftverkehrsgesetz, um die Funktion von Luftverteidigungsradaren zu schützen.

Vom Entwurf zum Gesetz

Das Verteidigungs- und Wirtschaftsministerium hatten den Gesetzentwurf gemeinsam erarbeitet. Das Kabinett beschloss ihn am 23. Juli 2025. Nach der ersten Lesung am 9. Oktober 2025 folgte nun die Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz ist bereits am 15. Januar 2026 in Kraft getreten.

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