Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Planung und Beschaffung für die Bundeswehr deutlich beschleunigen soll. Kernpunkte:
- Vergaberechtliche Sonderregeln: Direktvergaben und vereinfachte Verfahren werden ausgeweitet, der Geltungsbereich des bereits 2022 eingeführten Beschleunigungsgesetzes wird von „Militärausrüstung“ auf alle Bedarfe der Bundeswehr (auch zivile Güter, Bauleistungen) erweitert. Die Laufzeit der Erleichterungen gilt bis Ende 2035.
- Schnellere Beschaffung mit Partnernationen: Interoperable Systeme sollen einfacher gemeinsam beschafft, betrieben und gewartet werden.
- Unterstützung für Start-ups: Mehr Möglichkeiten für Vorauszahlungen sollen kleineren Firmen den Kapazitätsaufbau erleichtern.
- Planungsrechtliche Änderungen: Anpassungen im Luftverkehrsgesetz sollen den störungsfreien Betrieb von Luftverteidigungsradaren sichern und militärische Flugplätze betreffen.
- EU-Bezug: Der Entwurf ist mit den laufenden Reformen des EU-Vergaberechts (u. a. „Defence Omnibus“) verzahnt und adressiert Vorgaben aus einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
- Verwaltungsvorschriften: Parallel wurden abweichende Verwaltungsvorschriften mit höheren Wertgrenzen für Direktaufträge beschlossen, um Vergabestellen zu entlasten.
Begründet wird das Gesetz mit der sicherheitspolitischen Lage, dem Bedarf an schneller materieller Aufrüstung und dem Ziel, technologische und industrielle Fähigkeiten für die Landes- und Bündnisverteidigung auszubauen.
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