Bundesregierung beschließt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Die Personalbedarfe des Heeres – Rückkehr zur 500.000-Mann-Bundeswehr?
Foto: Bundeswehr/Marco Dorow

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein neues Wehrdienstmodell beschlossen, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) soll ohne Grundgesetzänderung die Strukturen der Bundeswehr stärken und mehr Reservisten gewinnen.

Freiwilliger Dienst mit verbesserter Attraktivität

Der neue Wehrdienst bleibt grundsätzlich freiwillig, wird jedoch attraktiver gestaltet. Wehrdienstleistende erhalten künftig den Status als Soldat auf Zeit statt des bisherigen „Freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement“. Dies bringt bessoldungs- und versorgungsrechtliche Verbesserungen mit sich.

Die Dienstzeit ist flexibel gestaltbar – von sechs Monaten bis zu 23 Monaten, bei entsprechender Eignung sogar bis zu 25 Jahren. Je nach Qualifikation sind Laufbahnwechsel bis hin zur Berufssoldatenlaufbahn möglich.

Verpflichtende Erfassung für Männer

Kernstück des neuen Modells ist eine modernisierte Wehrerfassung. Alle 18-Jährigen erhalten einen Brief mit QR-Code zu einem Online-Fragebogen. Während junge Männer verpflichtet sind, diesen auszufüllen, ist die Teilnahme für andere Geschlechter freiwillig.

Der Fragebogen erfasst persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und die Bereitschaft zum Wehrdienst. Wer sich bereit erklärt, wird zu einem Assessment eingeladen. Ab Juli 2027 werden alle Wehrpflichtigen einer verpflichtenden Musterung unterzogen.

Vorbereitung auf den Ernstfall

Hintergrund der Reform ist die verschärfte Bedrohungslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Bundeswehr muss wissen, wen sie im Ernstfall heranziehen kann und wie geeignet die Person ist. Das neue System soll ermöglichen, bei einer möglichen Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung auf belastbare Daten und bestehende Strukturen zurückzugreifen.

Die Wehrerfassung wird von den Meldebehörden der Länder auf die Bundeswehrverwaltung übertragen, was die Kommunen entlastet. Ziel ist es, sowohl die aktive Truppe als auch die Reserve zu stärken und jungen Menschen eine sinnstiftende Möglichkeit zum Engagement für Deutschland zu bieten.

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