Artikelgesetz Zeitenwende: Neue Regelungen zur Stärkung der Bundeswehr

Artikelgesetz Zeitenwende: Neue Regelungen zur Stärkung der Bundeswehr
Foto: Bundeswehr / Mario Bähr

Die Bundeswehr plant ein Bündel an finanziellen Maßnahmen, um mehr Soldaten und Soldatinnen zu gewinnen sowie genügend Freiwillige für die geplante Kampfbrigade in Litauen. Das Bundeskabinett hat dazu ein sogenanntes Artikelgesetz verabschiedet, das auch erweiterte Vorschriften für die Wirtschaft im Kriegsfall umfasst.

Das Gesetz, das die personelle Einsatzbereitschaft stärken soll, beinhaltet unter anderem Änderungen an der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV). Während diese im Grundbetrieb bestehen bleibt, werden die Ausnahmeregelungen ausgeweitet. Besonders hervorzuheben ist der finanzielle Ausgleich für Mehrarbeit, der künftig häufiger gezahlt werden soll, auch bei Auslandseinsätzen, um die Einsatzfähigkeit der in Litauen stationierten Brigade ab 2027 nicht durch Freizeitausgleich zu beeinträchtigen.

Zusätzliche finanzielle Anreize werden auch für Truppen geschaffen, die in hoher Alarmbereitschaft für die NATO bereitgehalten werden. Zudem werden die Regelungen für Umzugskosten und Trennungsgeld attraktiver gestaltet, insbesondere für Soldaten, die nach einem mehrjährigen Einsatz in Litauen zurückkehren. Auch Zuschüsse für Pflegekosten und zur Altersversorgung von Angehörigen sind vorgesehen. Trotz dieser Maßnahmen bleibt Freiwilligkeit nicht das oberste Prinzip für die Organisation der Streitkräfte, wie das Ministerium betonte.

Folgende Verbesserungen sollen durch das “Artikelgesetz Zeitenwende” bewirkt werden:

  • Die Verfügbarkeit von militärischem Personal soll erhöht werden, unter Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere für Ausbildungs- und Übungsvorhaben.
  • Das Arbeitszeitrecht wird flexibler gestaltet, um die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte zu verbessern. So können zeitliche Belastungen, etwa bei Auslandseinsätzen wie in Litauen, finanziell ausgeglichen werden.
  • Die Rahmenbedingungen für dienstliche Mobilität werden optimiert, um Soldaten und deren Familien den Umzug nach und von Litauen zu erleichtern.
  • Umfangreiche Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht sollen die personelle Einsatzbereitschaft unmittelbar stärken.
  • Dazu gehört eine Alarmierungsvergütung, die Soldaten für die Einschränkungen aufgrund ihrer ständigen Alarmbereitschaft kompensieren soll, da sie aufgrund nationaler und internationaler Verpflichtungen kurzfristig einsatzbereit sein müssen.
  • Das Verteidigungsministerium schafft außerdem drei neue Stellenzulagen für wichtiges Personal: Drohnenoperateure (HERON TP), Combat Controller und Soldaten in der hydroakustischen Aufklärung.
  • Die Einsatzversorgung wird verbessert, sodass Einmalentschädigungen bei Unfällen nicht nur im Auslandseinsatz, sondern auch bei gefährlichen mehrtägigen Übungen, wie in Litauen, gewährt werden können.
  • Das Arbeitssicherstellungsgesetz wird erweitert, um die Versorgung der Bundeswehr und ihrer Verbündeten für Verteidigungszwecke und den Schutz der Zivilbevölkerung besser sicherzustellen.

Der gesamte Gesetzesentwurf ist hier abrufbar

Total
0
Shares
Related Posts
Total
0
Share