Bundeswehr erhält Kamikaze-Drohnen: Haushaltsausschuss genehmigt Rahmenverträge mit Auflagen

Bundeswehr erhält Kamikaze-Drohnen: Haushaltsausschuss genehmigt Rahmenverträge mit Auflagen
HX-2 | Foto: Helsing

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 25. Februar 2026 grünes Licht für den Kauf von sogenannter Loitering Munition gegeben. Die Genehmigung erfolgte jedoch mit einem Maßgabebeschluss, der die Ausgaben je Hersteller auf zunächst eine Milliarde Euro brutto deckelt.


Was ist Loitering Munition?

Loitering Munition bezeichnet unbemannte Flugsysteme, die über einem Gefechtsfeld kreisen können, um dann gezielt auf ein Ziel gelenkt zu werden. Sie werden als Munition eingestuft und gelten als Einwegwaffe. Wegen ihrer Wirkungsweise werden sie in Medien häufig als „Kamikaze-Drohnen“ bezeichnet. Militärisch schließen sie eine Fähigkeitslücke bei der präzisen Bekämpfung von Zielen jenseits der Reichweite klassischer Rohrartillerie.

Zwei Startups, zwei Systeme

Die Verträge sollen mit den deutschen Rüstungs-Startups Helsing und Stark Defence geschlossen werden. Stark liefert das System Virtus: ein VTOL-System, das in unter zehn Minuten ohne zusätzliche Infrastruktur einsatzbereit ist und eine Reichweite von bis zu 100 Kilometern hat. Helsing stellt die HX-2 bereit, die von einem Katapult startet, ebenfalls rund 100 Kilometer weit fliegt und mit integrierter KI auch ohne GPS-Signal oder Datenverbindung Ziele verfolgen kann. Beide Systeme wurden bereits in der Ukraine erprobt.

Für die erste Festbeauftragung sind für jedes Unternehmen rund 270 Millionen Euro vorgesehen. Dafür erhält die Bundeswehr rund 4.300 HX-2 von Helsing und 2.200 Virtus von Stark. Die Rahmenverträge sehen ursprünglich Gesamtvolumina von rund 2,9 Milliarden Euro (Stark Defence) und 1,5 Milliarden Euro (Helsing) vor.

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Parlamentarische Bremse per Maßgabebeschluss

Da die Systeme zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht vollständig entwickelt sind und die Weiterentwicklung ausdrücklich Teil der Vereinbarung ist, knüpfte der Haushaltsausschuss seine Zustimmung an strenge Bedingungen. Der Maßgabebeschluss legt fest:

  • Alle weiteren Abrufe über die erste Festbeauftragung hinaus bedürfen der erneuten Billigung durch den Haushaltsausschuss.
  • Der Gesamtauftragswert je Unternehmen wird auf 1 Milliarde Euro brutto gedeckelt.
  • Höhere Abrufe erfordern aktualisierte Bedarfsbegründung, Marktanalyse, Preisprüfung und Leistungsnachweis.
  • Das BMVg darf Abrufe nur tätigen, wenn Qualifikation und Serienreife nachgewiesen sind.
  • Erstmals sechs Monate nach Beschlussfassung ist ein Sachstandsbericht fällig, der unter anderem Liefermengen, Preisentwicklung und Produktionskapazitäten dokumentiert.

Zeitplan und strategisches Ziel

Hintergrund der ungewöhnlichen Beschaffungsgeschwindigkeit – von der Planung im April 2025 bis zum Vertragsabschluss in weniger als einem Jahr – ist die geplante Stationierung der Panzerbrigade 45 in Litauen. Die Brigade wurde im Mai 2025 offiziell aufgestellt und soll bis Ende 2027 volle Einsatzbereitschaft erreichen, mit rund 4.800 Soldatinnen und Soldaten. Sie soll die strategisch bedeutsame Suwalki-Lücke zwischen Polen und den baltischen Staaten verteidigen. Die Loitering Munition soll dieser Brigade bis spätestens 31. Dezember 2027 zur Verfügung stehen.

In einem zweiten Schritt soll der Bedarf der gesamten Bundeswehr gedeckt werden – vorgesehen sind mehrere Zehntausend Stück. Beschaffung, Erprobung und Ausbildung sollen dabei parallel laufen, was das Verteidigungsministerium ausdrücklich als Teil des Konzepts bezeichnet.

Rheinmetall folgt voraussichtlich im April

Als dritter Hersteller soll voraussichtlich im April 2026 auch Rheinmetall einen Auftrag für sein System FV-014 erhalten. Das Unternehmen hatte zunächst nicht ausreichende Nachweise für die Wirksamkeit seiner Drohne vorgelegt, meldete jedoch zuletzt erfolgreiche Tests. Die finanzielle Deckelung des Maßgabebeschlusses soll dann ebenfalls für diesen Vertrag gelten.

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