Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Artikelgesetz Militärische Sicherheit beschlossen. Das Maßnahmenpaket soll die Bundeswehr besser gegen Sabotage und Spionage schützen und ihre Verteidigungsfähigkeit stärken. Zentrale Elemente sind erweiterte Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes, schnellere Einstellungsüberprüfungen und mehr Kompetenzen für Feldjäger.
Hintergrund: Neue Bedrohungslage
Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte in der Ersten Lesung die Bedeutung der Gesetzesänderungen insbesondere für den Schutz der Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen und ihrer Familien hervorgehoben. Die sicherheitspolitische Lage erfordere Anpassungen, da nicht allen heutigen Bedrohungen mit den Mitteln von gestern beizukommen sei.
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine habe eine tiefe Zäsur für Europas Sicherheitsgefüge markiert. Das Artikelgesetz soll der Bundeswehr helfen, Gefahren schneller zu erkennen und wirksam zu bekämpfen.
Erweiterte Befugnisse für den MAD
Mit den Änderungen im MAD-Gesetz kann der Militärische Abschirmdienst künftig effektiver arbeiten. Seine Tätigkeiten im Ausland werden auf Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet, um etwa die Brigade Litauen mit ihren Angehörigen besser schützen zu können.
Zudem werden die Befugnisse des MAD bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert und die Kontrolle über den Dienst zentralisiert.
Schnellere Einstellungsüberprüfungen
Das Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes optimiert die Überprüfung von Soldaten vor ihrer Einstellung oder Heranziehung. Die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung wird durch eine vereinfachte Verfassungstreueprüfung ersetzt.
Durch reduzierte Prüfungsparameter und den Wegfall formeller Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes soll der Prozess beschleunigt werden.
Mehr Kompetenzen für Feldjäger
Die Änderung des Unmittelbaren Zwangsgesetzes der Bundeswehr erweitert die Befugnisse von Feldjägern und anderen berechtigten Personen. Konkret bedeutet das:
- Verdächtige Personen in militärischen Bereichen dürfen angehalten und überprüft werden
- Personen, die sich außerhalb von militärischen Sicherheitsbereichen verdächtig verhalten, dürfen kontrolliert werden
- Personen, deren Identität nicht festgestellt werden kann, dürfen festgehalten und den Polizeibehörden zugeführt werden
- Daten von kontrollierten Personen dürfen verarbeitet werden
Weiteres Verfahren
Nach dem Bundestagsbeschluss muss nun der Bundesrat mit dem Artikelgesetz befasst werden. Im Anschluss wird es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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