Verteidigungsministerium erlässt KI-Konzeption für die Bundeswehr

Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine Konzeption für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Kraft gesetzt. Sie legt fest, unter welchen rechtlichen, technischen und ethischen Bedingungen KI-Systeme in den Streitkräften entwickelt, beschafft und genutzt werden dürfen.
Foto: STARK

Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine Konzeption für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Kraft gesetzt. Sie legt fest, unter welchen rechtlichen, technischen und ethischen Bedingungen KI-Systeme in den Streitkräften entwickelt, beschafft und genutzt werden dürfen.

Das Verteidigungsministerium hat am 12. August 2026 eine KI-Konzeption für seinen Geschäftsbereich veröffentlicht. Das Dokument schafft nach Darstellung des Ministeriums den verbindlichen Rahmen für Erprobung und Einsatz von KI-Systemen bei der Bundeswehr und ordnet einzelne Vorhaben in die sicherheitspolitischen und militärstrategischen Vorgaben ein. Begründet wird der Schritt mit der veränderten Bedrohungslage: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe gezeigt, wie schnell sich Kriegführung anpasst, etwa durch den massenhaften Einsatz unbemannter Systeme, hybride Mittel und digital getaktete Informationskreisläufe.

Regeln für Zulassung, Beschaffung und Ausbildung

Die Konzeption definiert Zuständigkeiten und Vorgaben für die Zulassung von KI-Systemen sowie deren Test, Training, Verifikation und Validierung vor dem Einsatz. Diese Anforderungen sollen auch in Leistungsbeschreibungen, Verträge und Abnahmeprozesse einfließen und damit den gesamten Weg von der Entwicklung über die Beschaffung bis zur Nutzung abdecken. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Interoperabilität: KI-Lösungen sollen mit den Systemen von NATO-Verbündeten und Partnerstreitkräften zusammenarbeiten können.

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Beim Personal setzt die Konzeption ein Basistraining für alle Bundeswehrangehörigen an, die mit IT-Systemen arbeiten. Darauf sollen je nach Verwendung erweiterte oder spezialisierte Ausbildungen aufbauen. Verankert wird zudem der Schutz von KI-Modellen vor Manipulation, Datenfälschung und Cyberangriffen sowie ein Risikomanagement, das dem Ministerium zufolge notwendig ist, weil sich künftige Risiken angesichts der Entwicklungsgeschwindigkeit derzeit nicht abschließend bewerten lassen.

Zielrichtung Multi-Domain Operations

Als militärisches Ziel nennt die Konzeption die Handlungsfähigkeit in Multi-Domain Operations, also im koordinierten Zusammenwirken an Land, in der Luft, auf See sowie im Cyber-, Informations- und Weltraum. KI soll dort die Reaktionszeiten in Führungsprozessen verkürzen, knappe Ressourcen durch Assistenzsysteme besser auslasten und einen Informationsvorsprung ermöglichen. Genannt werden drei Zielgrößen: Informations-, Führungs- und Wirkungsüberlegenheit.

Praktisch geht es vor allem um die Auswertung großer Datenmengen. Sensoren an Drohnen, Fahrzeugen, Radarstationen und Satelliten erzeugen laufend Bild-, Funk- und Telemetriedaten, die ohne automatisierte Vorfilterung kaum auszuwerten sind. KI soll Muster erkennen und die Einzelinformationen zu einem gemeinsamen Lagebild zusammenführen. Außerhalb des Gefechtsfeldes verweist das Ministerium auf Anwendungen in Materialerhaltung und Logistik, auf Prognosen für Instandsetzung und Ersatzteilbedarf, auf Wissensmanagement und Bürokratieabbau sowie auf KI-gestützte Simulationen in der Ausbildung.

Bereits im Einsatz sind laut BMVg Chatbot- und Textanwendungen, Systeme zur Krisenfrüherkennung und zur Aufklärung von Minensperren. Als größtes laufendes Vorhaben gilt Uranos KI. Der Bundestag bewilligte die Beschaffung im Dezember 2025; Airbus Defence and Space mit Quantum Systems sowie Helsing wurden mit Entwicklung und Systemlieferung beauftragt, der Finanzbedarf für beide Rahmenvereinbarungen liegt bei rund 136 Millionen Euro. Das System soll zunächst bei der Panzerbrigade 45 in Litauen zur Überwachung der NATO-Ostflanke genutzt werden; die ersten Systeme sollen bis Mitte 2027 geliefert werden.

Menschliche Kontrolle als Leitprinzip

Zentrales Prinzip der Konzeption ist ein menschenzentrierter Ansatz: Kritische Entscheidungen sollen beim Menschen bleiben, KI dient als unterstützendes Werkzeug. Maßstäbe sind das Grundgesetz, internationale Normen und die Prüfung jedes Systems auf Völkerrechtskonformität.

Die Konzeption schließt zugleich eine Regelungslücke. Die EU-KI-Verordnung gilt nicht für KI-Systeme, die ausschließlich für militärische, verteidigungspolitische oder die nationale Sicherheit betreffende Zwecke in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder verwendet werden. Auf Bündnisebene besteht ein vergleichbarer Rahmen: Die NATO hat ihre KI-Strategie am 10. Juli 2024 überarbeitet und dabei die Umsetzung ihrer Grundsätze zur verantwortungsvollen Nutzung sowie die Interoperabilität von KI-Systemen im Bündnis als Prioritäten benannt. Deutschland hatte sich bereits im November 2023 mit der Unterzeichnung der Political Declaration on Responsible Military Use of Artificial Intelligence and Autonomy zu entsprechenden Standards verpflichtet und führt seit April 2024 den Vorsitz der zugehörigen Oversight Working Group mit.

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