Die Luftwaffe hat ihre Tiefflugregeln grundlegend überarbeitet, um die taktische Ausbildung zu verbessern. Mit Wirkung zum 1. Mai 2025 wurde eine 2019 eingeführte Zeitbeschränkung weitgehend aufgehoben. Ab 27. November 2025 werden zudem spezielle Tieffluggebiete reaktiviert, in denen Kampfjets bis auf 75 Meter Höhe absinken dürfen.
Ende der 20-Minuten-Regel
Die bisherige Vorgabe begrenzte die Verweildauer von Kampfjets und propellergetriebenen Maschinen über einem Übungsziel unterhalb bestimmter Flughöhen auf maximal 20 Minuten. Diese Einschränkung entfällt künftig, um realistischere Trainingsprofile zu ermöglichen. Die Lockerung gilt nur tagsüber und nicht im Bereich des Übungsluftraums TRA Lauter in Süd-Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Bei Nacht bleibt alles unverändert.
Im Juli 2025 wurde zudem die Kontingentierung von Tieffluganteilen ersatzlos gestrichen. Kampfjets können nun ohne Flugzeitbegrenzung oder Maximaljahresstunden Tiefflug in 150 Metern Höhe trainieren.
Reaktivierung der 250-Fuß-Tieffluggebiete
Am 27. November 2025 tritt eine neue Bekanntmachung zum militärischen Tiefflug in Kraft. Sie reaktiviert die sogenannten Tieffluggebiete 250 Fuß, in denen strahlgetriebene Kampfflugzeuge der Bundeswehr für maximal 120 Sekunden auf etwa 75 Meter absinken dürfen. Dies ermöglicht realistische Zielanflüge und taktische Manöver wie Geländefolgeflug und Ausweichprofile gegen Flugabwehr.
Die Nutzung dieser Gebiete bleibt exklusiv den Kampfjets der Bundeswehr vorbehalten. Im übrigen Tieffluggebiet gilt für Jets, Transport- und Sonderluftfahrzeuge eine Mindesttiefflughöhe von 150 Metern.
Schutz des zivilen Luftverkehrs
Zum Schutz des zivilen Luftverkehrs können feste oder saisonale Tiefflugschutzzonen rund um Flugplätze ohne Kontrollzone eingerichtet werden. Diese dürfen von strahlgetriebenen Kampfflugzeugen nur nach Freigabe durch die dortige Luftaufsicht durchflogen werden. Der Hubschrauberbetrieb ist hiervon nicht betroffen.
Die Luftwaffe führt ein engmaschiges Monitoring ein, um Rückmeldungen zur Lärmbelastung belastbar zu analysieren.
Operativer Hintergrund
Die Luftwaffe richtet ihre Kräfte konsequent auf die Anforderungen eines potenziellen, hochintensiven Gefechts aus. Tiefflug reduziert die Erfassbarkeit durch gegnerische Radare, nutzt Geländeschatten und begrenzt die Wirkräume bodengebundener Luftverteidigungssysteme. Diese Fähigkeiten sind besonders wichtig für Luft-Boden-Einsätze wie Luftnahunterstützung, Abriegelung des Gefechtsfeldes und dynamische Zielbekämpfung.
Die neuen Regeln verbessern die Zusammenarbeit mit Joint Terminal Attack Controllern und dem Einsatzführungsdienst. Besatzungen müssen in niedriger Höhe kurze Reaktionszeiten, wechselnde Bedrohungslagen und komplexe Geländeformen bewältigen. Diese Fähigkeiten lassen sich nur teilweise simulieren – realer Tiefflug bleibt unersetzbar.
Internationale Ergänzung
Ergänzend nutzt die Luftwaffe internationale Übungsräume in Norwegen, Schweden, Neuseeland, Kanada und Alaska. Diese bieten topografisch komplexe Bedingungen, die sich ideal für Geländefolgeflug und ausgedehnte Tiefflugoperationen eignen. In Kombination mit der deutschen Grundbefähigung entsteht eine robuste Einsatzvorbereitung für unterschiedliche geografische und taktische Bedingungen.
Mit Ausnahme der 250-Fuß-Gebiete werden Partnernationen, die in Deutschland üben, in die neuen Regularien eingebunden – ebenso zivile Flugzieldarsteller und Ausbildungsdienstleister.
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