Einsatz im Roten Meer wird fortgeführt

Einsatz im Roten Meer wird fortgeführt
Foto: Bundeswehr / PIZ Marine

Der Bundestag hat die Verlängerung des Mandats für die EU-Operation EUNAVFOR Aspides beschlossen. Die Bundeswehr soll sich weiterhin am Schutz der Schifffahrt im Roten Meer gegen Angriffe der jemenitischen Huthi-Miliz beteiligen.

Änderungen beim Mandat

Das Mandat wird bis zum 31. Oktober 2026 verlängert. Die Personalobergrenze sinkt von 700 auf bis zu 350 Soldaten. Die ursprünglich höhere Obergrenze war durch die geplante Meldung eines Verbandes für das Indo-Pacific Deployment 2024 begründet. Die neue Obergrenze ermöglicht nach Angaben der Bundesregierung die deutsche Beteiligung in unveränderter Form.

Deutsche Beiträge

Der deutsche Beitrag umfasst Stabspersonal im Hauptquartier im griechischen Larissa sowie auf dem Führungsschiff der Operation. Außerdem führt die Bundeswehr regelmäßige Einsatzflüge zur luftgestützten Seeraumüberwachung durch. Eine Beteiligung mit Schiffen und Booten ist möglich.

Hintergrund der Operation

Die EU beschloss die Operation EUNAVFOR Aspides am 8. Februar 2024. Die Bundesregierung sprach sich am 16. Februar 2024 für eine Beteiligung aus, der Bundestag stimmte am 23. Februar 2024 zu.

Seit November 2023 greifen Huthi-Milizen aus dem Jemen die internationale Schifffahrt im südlichen Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab an. Die Angriffe halten an. Viele Reedereien meiden inzwischen die Route durch das Rote Meer und den Suezkanal. Stattdessen fahren Schiffe Umwege um das Kap der Guten Hoffnung, was zu mehrwöchigen Verzögerungen führt.

Einsatzgebiet und Auftrag

Das Einsatzgebiet umfasst die Meerenge von Bab al-Mandab, die Straße von Hormus sowie internationale Gewässer im Roten Meer, Golf von Aden, Arabischen Meer, Golf von Oman und Persischen Golf.

Auftrag der Operation ist der Schutz der Freiheit der Schifffahrt und der Sicherheit des Seeverkehrs. Die europäischen Partner entsenden dazu Kriegsschiffe und luftgestützte Frühwarnsysteme in die Region. Die Operation verfügt über exekutive Befugnisse einschließlich des Einsatzes von Waffen.

Weiteres Vorgehen

Sollte der Einsatz über den 31. Oktober 2026 hinaus erforderlich sein, wird das Parlament vor Ablauf des Mandats auf Antrag der Bundesregierung über eine erneute Verlängerung entscheiden.

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