Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 in erster Lesung über das Reservestärkungsgesetz beraten. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr künftig auch ohne eigene Zustimmung und ohne Zustimmung des Arbeitgebers zum Dienst heranziehen zu können.
Erste Lesung im Bundestag
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat den Gesetzentwurf im Parlament vorgestellt. Der Entwurf „zur Stärkung der Reserve“ liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8407 vor. Das Bundeskabinett hatte ihn bereits am 1. Juli 2026 beschlossen. Pistorius dankte zu Beginn den Angehörigen der Reserve und verwies darauf, dass diese ihre beruflichen Kompetenzen in die Streitkräfte einbringen. Das Gesetz solle die Planbarkeit von Diensten sowohl für Soldatinnen und Soldaten als auch für Arbeitgeber verbessern. Unabhängig davon arbeite das Ministerium an besserer Ausstattung, modernerem Material und Infrastruktur für die Reserve.
Strategischer Rahmen
Grundlage des Vorhabens sind die im April 2026 vorgestellten Dokumente Militärstrategie, Fähigkeitsprofil und Strategie der Reserve sowie die Anfang Juni von Generalinspekteur Carsten Breuer gebilligte Verteidigungsaufstellung 2029. Bis 2033 soll die Reserve auf mindestens 200.000 Personen anwachsen. Derzeit umfasst sie rund 60.000 Reservistinnen und Reservisten; die Zahl der aktiven Soldaten soll von etwa 185.600 auf mindestens 260.000 steigen. Hintergrund ist die NATO-Vorgabe, ab 2035 im Krisen- oder Kriegsfall 460.000 Soldaten stellen zu können. Die Strategie der Reserve sieht als Zwischenschritte für 2029 zwischen 120.000 und 140.000 und für 2032 zwischen 180.000 und 200.000 beorderte Reservistinnen und Reservisten vor.
Kern des Entwurfs: verpflichtende Heranziehung
Bislang gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Angehörige der Reserve können nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst und ihr Arbeitgeber zustimmen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dies mit den aktuellen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft nicht mehr vereinbar. Gemeinsames Üben von aktiver Truppe und Reserve setze verlässliche Einberufungen voraus.
Für die verpflichtende Heranziehung ist ein Stufenmodell vorgesehen, das sich an der zuvor geleisteten aktiven Dienstzeit orientiert. Eine einzelne Reservedienstleistung soll je nach Stufe zwischen drei und zwölf Wochen pro Jahr dauern dürfen, die Gesamtdauer aller verpflichtenden Dienste zwischen sechs und zwölf Monaten liegen. Für Wehrdienstleistende mit weniger als einem Jahr Dienstzeit sowie für Freiwillig Wehrdienstleistende gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren, für Zeit- und Berufssoldaten von 65 Jahren, in Einzelfällen 68 Jahren. Wer weniger als ein Jahr gedient hat, kann damit insgesamt höchstens sechs Monate und maximal drei Wochen pro Jahr herangezogen werden. Die bestehende Möglichkeit, im Spannungs- und Verteidigungsfall zum unbefristeten Wehrdienst einzuberufen, bleibt unverändert.
Auslandsverwendungen und Leistungen
Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, soll künftig auch zu Verwendungen in EU- und NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet werden können. Mandatierte Einsätze nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz bleiben für die Reserve freiwillig. Zugleich sind höhere Auslandszuschläge, eine erweiterte Fahrtkostenerstattung und Reisebeihilfen geplant.
Strukturell sollen die bislang auf das Soldatengesetz verteilten Dienstleistungsarten in einem neu gefassten Reservistengesetz unter der einheitlichen Kategorie der Reservedienstleistung zusammengeführt werden.
Regelungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollen vor allen Reservedienstleistungen angehört werden können. Der Heranziehungsbescheid soll künftig acht statt vier Wochen vor Dienstbeginn zugestellt werden, anschließend haben Arbeitgeber zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Im Frieden bleibt es möglich, die Zurückstellung unentbehrlicher Beschäftigter zu beantragen; im Spannungs- oder Verteidigungsfall können weiterhin Vorschläge zur Unabkömmlichstellung eingereicht werden. Änderungen im Arbeitsplatzschutzgesetz sehen unter anderem eine höhere Kostenerstattung für Ersatzkräfte sowie Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen vor.
Bundesrat und weiteres Verfahren
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2026 zum Entwurf Stellung genommen und unter anderem angeregt, Reservistinnen und Reservisten im Polizeivollzugsdienst von Reservedienstleistungen auszunehmen. Begründet wird dies damit, dass Polizeivollzugsbeamte bereits nach dem Wehrpflichtgesetz im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht herangezogen werden können.
Nach der ersten Lesung wird der Entwurf in den Ausschüssen beraten, bevor der Bundestag abstimmt. Das Reservestärkungsgesetz soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten.
