Bundeswehr soll mehr Befugnisse im Inland erhalten

Bundeswehr soll mehr Befugnisse im Inland erhalten
Foto: Bundeswehr/ Anne Weinrich

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der militärischen Sicherheit beschlossen. Soldaten sollen künftig mehr Befugnisse gegenüber Zivilpersonen erhalten, insbesondere außerhalb von Kasernengeländen.

Hintergrund der Gesetzesänderung

Anlass sind vermehrte Drohnenflüge über Bundeswehrstandorten und mutmaßliche Ausspähversuche. Medienberichten zufolge soll Russland systematisch militärische Transportrouten in Deutschland und Europa ausspionieren. Betroffen sind demnach unter anderem US-Stützpunkte wie Ramstein sowie Bundeswehrstandorte bei Wiesbaden, Stuttgart und in Bayern. Auch über Kopenhagen und Oslo gab es kürzlich Drohnenvorfälle.

Bisherige Rechtslage

Soldaten dürfen bereits jetzt Personen anhalten, überprüfen, vorläufig festnehmen und durchsuchen sowie Sachen sicherstellen. Diese Befugnisse gelten jedoch hauptsächlich innerhalb militärischer Sicherheitsbereiche wie Kasernen oder Truppenübungsplätzen. Außerhalb dieser Bereiche haben Soldaten in Friedenszeiten kaum mehr Rechte als normale Bürger.

Die eingeschränkten Befugnisse sind historisch begründet: Das Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Streitkräfte nur in bestimmten Fällen. Umfassende polizeiliche Befugnisse für Soldaten wären verfassungsrechtlich problematisch.

Neue Regelungen

Das geplante Gesetz erweitert die Befugnisse in mehreren Punkten:

Identitätsfeststellung in Kasernennähe: Soldaten dürfen künftig Personen kontrollieren, die sich in Ruf- und Sichtweite eines militärischen Sicherheitsbereichs aufhalten, wenn diese mit Drohnen, Beobachtungshilfen, Einbruchswerkzeugen oder gefährlichen Gegenständen hantieren oder den Bereich beobachten. Voraussetzung sind Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung der Bundeswehr.

Kontrollen im gesamten Bundesgebiet: Feldjäger dürfen zukünftig auch Personen kontrollieren, die militärische Aktivitäten beobachten – unabhängig vom Standort. Darunter fallen Munitionstransporte, Übungen oder öffentliche Gelöbnisse. Auch hier müssen Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen.

Taser-Einsatz: Soldaten mit Sicherheitsaufgaben sollen Distanz-Elektroimpulsgeräte einsetzen dürfen, analog zur geplanten Regelung für die Bundespolizei.

Verfassungsrechtliche Einordnung

Die Befugnisse beschränken sich auf Identitätsfeststellungen und dazu notwendige Maßnahmen. Weitergehende Ermittlungen bleiben der Polizei vorbehalten. Anlasslose Kontrollen sind nicht erlaubt – es müssen stets konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen.

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius begründet die Änderungen mit der Notwendigkeit, Ausspähversuche zu unterbinden, insbesondere bei der Ausbildung ukrainischer Streitkräfte in Deutschland. Das bisherige Streitkräftepolizeirecht stammt aus dem Jahr 1965 und wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen.

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