Die Bundesregierung hat heute das „Artikelgesetz Militärische Sicherheit“ beschlossen – ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der militärischen Sicherheit. Das Gesetz soll die Bundeswehr besser gegen Sabotage und Spionage wappnen und betrifft mehrere Gesetzesbereiche.
Hintergrund der Verschärfung
Als Begründung für die Gesetzesänderungen führt die Regierung die veränderte sicherheitspolitische Lage seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine an. Die neuen Bedrohungen erforderten Anpassungen, um die Landes- und Bündnisverteidigung zu gewährleisten und Gefahren schneller zu erkennen.
Erweiterte Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) erhält deutlich mehr Befugnisse. Seine Auslandstätigkeiten werden auf die Landes- und Bündnisverteidigung zugeschnitten, um beispielsweise deutsche Soldaten der Brigade Litauen und ihre Angehörigen effektiver zu schützen. Zusätzlich werden die Befugnisse bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert und die Kontrolle über den MAD zentralisiert.
Beschleunigte Einstellungsverfahren
Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes ersetzt die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung durch eine „unterstützte Verfassungstreueprüfung“. Diese soll Einstellungsverfahren beschleunigen, indem Prüfungsparameter reduziert und formelle Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes entfallen.
Mehr Rechte für die Feldjäger
Feldjäger und andere berechtigte Personen erhalten erweiterte Befugnisse zur Sicherung militärischer Bereiche. Sie dürfen künftig verdächtige Personen in militärischen Bereichen anhalten und überprüfen, auch außerhalb der Bereiche bei verdächtigem Verhalten. Personen ohne feststellbare Identität können festgehalten und der Polizei zugeführt werden. Zudem dürfen Daten kontrollierter Personen verarbeitet werden.
Das Gesetzespaket wird nun dem Bundestag zur Beratung vorgelegt.
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