Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2026 den Entwurf für ein Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz beschlossen. Kern ist ein neues „Bundeswehrbaugesetz“, das den Bau von Kasernen, Depots und Übungsanlagen beschleunigen soll. Über das Vorhaben entscheidet nun der Bundestag.
Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa, der Verpflichtungen gegenüber der NATO und des geplanten personellen Aufwuchses steht die Bundeswehr nach eigener Darstellung vor der größten infrastrukturellen Erneuerungsaufgabe seit ihrer Gründung im Jahr 1955. In den kommenden Jahren sollen militärische Liegenschaften neu gebaut, ausgebaut und modernisiert werden – neben Kasernen betrifft das Depots, Übungsanlagen sowie Anbindungen an Straße und Schiene.

Der Entwurf wurde ressortübergreifend von Verteidigungsminister Boris Pistorius und Umweltminister Carsten Schneider erarbeitet. Er umfasst das neu eingeführte Bundeswehrbaugesetz sowie Änderungen an insgesamt zehn bestehenden Gesetzen, darunter das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und das Soldatengesetz.
Warum das Vorhaben notwendig sein soll
Das derzeit geltende Planungs- und Genehmigungsrecht ist nach Einschätzung der Bundesregierung auf zivile Infrastruktur zugeschnitten und berücksichtigt die besondere Dringlichkeit verteidigungsbezogener Vorhaben nicht ausreichend. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb Ausnahmeregelungen vor, für die das Gesetz nun den rechtlichen Rahmen schaffen soll.
Hintergrund ist auch der wachsende Personalbestand: Nach Angaben der Bundesregierung zählte die Bundeswehr im April 2026 rund 185.920 Soldatinnen und Soldaten, ein Plus von 3.400 gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Neueinstellungen lag im selben Monat elf Prozent über dem Wert von April 2025.
Die zentralen Regelungen
Das Gesetz sieht für bestimmte militärische Vorhaben ein „überragendes öffentliches Interesse“ vor. Dadurch sollen sie in Genehmigungs- und Abwägungsverfahren stärker gewichtet werden. Vorgesehen sind zudem kürzere Fristen, vereinfachte Verfahren und ein Abbau bürokratischer Anforderungen.
Bislang führen die Bundesländer die Bauaufgaben des Bundes im Wege der sogenannten Organleihe aus. Künftig soll die Bundeswehr in besonders dringlichen Fällen – vor allem in Krise und Krieg – ergänzend auch selbst oder mit Dritten bauen dürfen, etwa über eigene Behörden oder Inhouse-Gesellschaften. Für Klagen in bestimmten Bereichen, unter anderem nach dem Schutzbereichgesetz und dem Landbeschaffungsgesetz, soll erstinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein.
Umwelt- und Naturschutz
Im Umwelt- und Naturschutzrecht sind Erleichterungen vorgesehen, soweit sie mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Sie beziehen sich vor allem auf die Wachstumsphase der Streitkräfte bis 2033. Nach Darstellung der beteiligten Ministerien wird die Bundeswehr dabei nicht vollständig von Auflagen freigestellt; vorgesehen seien maßvolle Ausnahmen zur Funktionssicherung militärischer Liegenschaften.
Um den Verlust von Naturflächen wie Wäldern oder Wiesen auszugleichen, legt das Gesetz Regeln für Ersatzzahlungen fest. Das Bundesumweltministerium oder ein beauftragter Dritter soll sicherstellen, dass diese Mittel zweckgebunden für eine gleichwertige oder höhere ökologische Aufwertung im betroffenen Naturraum verwendet werden. Pistorius verwies auf die enge Abstimmung mit dem Umweltressort und betonte, Einschränkungen seien nur dort vorgesehen, wo die Sicherheitslage sie zwingend erfordere.
Einordnung und weiteres Verfahren
Die Kabinettssitzung fand im Bendlerblock unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz statt; auch NATO-Generalsekretär Mark Rutte nahm teil. Das Infrastrukturgesetz war nicht das einzige verteidigungspolitische Vorhaben des Tages: Beschlossen wurden zudem das Reservestärkungsgesetz, das die Reserve bis 2033 auf mindestens 200.000 Personen ausbauen soll, sowie Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze.
Beobachter wie der Deutsche BundeswehrVerband ordnen die Beschlüsse als Teil eines Umbaus hin zu einer stärker auf Aufwuchs und Mobilisierung ausgerichteten Armee ein. Der Bundestag wird sich nach der Sommerpause im Herbst mit dem Gesetzentwurf befassen und abschließend darüber entscheiden.
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