18 Monate nach Assad: Minderheiten im syrischen Übergangstaat

Anderthalb Jahre nach Assads Sturz steht Syrien zwischen westlicher Anerkennung und innerer Fragmentierung: Präsident Ahmed al-Sharaa verspricht Minderheitenschutz, doch Alawiten, Drusen und Kurden erleben sehr unterschiedliche Realitäten. Der Text zeigt, dass Sicherheit im Übergangsstaat weniger von politischen Zusagen abhängt als von Machtkalkülen, externem Druck und der Frage, ob Damaskus Schutz auch dort durchsetzt, wo niemand hinsieht. 
Foto: By Christiaan Triebert – Flickr: Azaz, Syria, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30976487

Anderthalb Jahre nach Assads Sturz steht Syrien zwischen westlicher Anerkennung und innerer Fragmentierung: Präsident Ahmed al-Sharaa verspricht Minderheitenschutz, doch Alawiten, Drusen und Kurden erleben sehr unterschiedliche Realitäten. Der Text zeigt, dass Sicherheit im Übergangsstaat weniger von politischen Zusagen abhängt als von Machtkalkülen, externem Druck und der Frage, ob Damaskus Schutz auch dort durchsetzt, wo niemand hinsieht. 

Einleitung

Im Bundestag wurde vergangene Woche wieder ausgiebig über die Rückkehr syrischer  Geflüchteter in ihr Heimatland diskutiert. Anderthalb Jahre nach dem Sturz des 54 Jahre  anhaltenden Regimes der Assad-Dynastie durch die HTS findet sich das Land noch immer in  einer kritischen Phase des Umbruchs wieder. Der jahrelange Bürgerkrieg, die brutale  Herrschaft der Assads, multiple Schocks wie die Corona-Krise und das Erdbeben im Jahr  2023 haben im Land tiefe Spuren hinterlassen: Mittlerweile leben über 90% der Bevölkerung  unter der Armutsgrenze, das BIP ist seit 2011 um über 50% geschrumpft und es herrscht in  großen Teilen des Landes massiver Mangel an Trinkwasser, Strom, medizinischer Versorgung  und Wohnraum – laut der UN sind derzeit 16 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe  angewiesen. Zeitgleich versucht Übergangspräsident Ahmed al-Sharaa die Souveränität einer  neuen Regierung zu konsolidieren, die nach außen um westliche Anerkennung durch eine  neue Verfassung und angestrebte Wahlen bemüht ist. Mit dieser Strategie ist al-Sharaa bisher  bemerkenswert erfolgreich gewesen: Persönlich scheint ihm seine Vergangenheit als Gründer  der al-Qaida nahestehenden al-Nusra-Front¹ unter dem Kampfnamen al-Jolani längst  vergeben, sein Name wurde von internationalen Fahndungslisten gestrichen. Auch die HTS² ist durch das Lossagen von al-Qaida und dem Islamischen Staat (IS) mittlerweile von den  

USA und Großbritannien nicht mehr als Terrororganisation eingestuft. Und trotzdem haben  die im Land lebenden Minderheiten große Zweifel daran, dass die Organisation, dessen  Offiziere hochrangige Posten in der Übergangsregierung darstellen ihre dschihadistisch salafistischen Ursprünge vollständig abgelegt haben. Syrien ist seit jeher mit den  Herausforderungen großer Fragmentierungen entlang ethnischer, kultureller und religiöser  Linien konfrontiert. Al-Sharaa sicherte den Minderheiten zwar seinen Schutz zu, doch weder  ist der Sicherheitsapparat in der Lage diesen durchzusetzen, noch ist die Glaubwürdigkeit  dieses Versprechens in all seiner Konsequenz wirklich gegeben. Die dieswöchige Note  beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen diese Versprechen gegenüber der  Minderheiten halten und welche Rolle externe Akteure dabei für eine Rolle spielen. Die  Komplexität und Vielzahl der verschiedensten ethnischen und religiösen Gruppen ist in  diesem Artikel kaum zufriedenstellend zu erfassen. Stattdessen soll sich auf drei  Minderheiten konzentriert werden, die die Konfliktlinien im Kern darstellen: die Alawiten,  die Drusen und die Kurden.  

Die Alawiten

Um die Lage der Alawiten zu verstehen, ist etwas mehr historischer Kontext von Nöten. Die  religiöse Gemeinschaft macht ca. 10-12% der syrischen Bevölkerung aus und konzentriert  sich besonders im Westen des Landes, in der Küstenregion Latakia und im Gebirge dahinter.  Die Assads waren selber Alawiten und bauten nach 1970 bewusst ein System auf, das die  Minderheit in Schlüsselpositionen des Sicherheitsapparats installierte – das Regime  verkoppelte somit auch das Schicksal der Alawiten mit dem eigenen. Mit dem Sturz Assad  gingen Schutz und Status verloren. Was folgte kam wie befürchtet: Primär aus Rache gegen  die eine Gruppe, die als Stütze des Assad-Regimes galt folgte die Marginalisierung und  Verfolgung. März 2025 kam es dann zu schweren Gewaltverbrechen an der alawitischen  Bevölkerung in der Küstenregion. HTS-nahe Verbände und irreguläre Milizen überfielen  tagelang alawitische Dörfer und verübten laut UN-Angaben Massaker an bis zu 1.500  Zivlisten. Beobachter von Menschenrechtsorganisationen sprachen von ethnischen  Säuberungen. Die Reaktion des Übergangspräsidenten fiel lapidar aus: Al-Sharaa sprach in  der Folge von „Herausforderungen, mit denen wir gerechnet haben“ und berief eine  Untersuchungskommission ein, um die Ereignisse zu untersuchen. Damit waren zum einen  die Vergehen an Zivilisten, als auch vorangegangene Überfälle auf Sicherheitskräfte durch  Unterstützer des Assad-Regimes gemeint. Nach hohem internationalen Druck auf die  Übergangsregierung standen im November 2025 14 Angeklagte in Aleppo vor Gericht. Die  eine Hälfte von ihnen waren regierungsnahe Truppen, die andere Hälfte Assad-Loyalisten.  Die Ermittlungen zu den Massakern waren größtenteils Scheinuntersuchungen, da die Polizei  Morde und Diebstähle in alawitischen Gebieten nur selten untersuchte. Obwohl  

Regierungsbeamte auf solche Bewertungen mit der Behauptung reagierten, dass sie bei der  Untersuchung der Morde über begrenzte Ressourcen verfügten, kommentierten andere  Rechtsexperten dies mit der Aussage, dass dies Verantwortung abwälzt und die Fakten  vertuscht, indem man Ausreden erfindet. Ohne das schützende System um Assad ist die  alawitische Bevölkerung der Willkür islamistischer Milizen schutzlos ausgeliefert. Auch von  außerhalb kommt keine Hilfe: Russland, traditioneller Protektor der Alawiten und großer  Unterstützer al-Assads hat selbigen zwar ein Leben im Exil geboten, bemüht sich jedoch  keineswegs um die Sicherheit der alawitischen Verbliebenen auf syrischem Gebiet. Der  Angriffskrieg in der Ukraine scheint alle Kräfte zu bündeln und macht aus Russland einen  unglaubwürdigen Schutzpatron. Ob die ausbleibende Strafverfolgung seitens der neuen  Regierung Unvermögen oder Kalkül ist, bleibt Spekulationssache. Auch wenn es al-Sharaa  mit den Schutzversprechen ernst meint und er keine Marginalisierung potentieller Opposition  verfolgt, ist das Massaker an den Alawiten Beleg für die geringe Kontrolle die das  Übergangsregime über militante Gruppen hat. 

Die Drusen

Eine weitere sensible Gruppe sind die ca. 700.000 Drusen, die sich in der Provinz Suweida  im Südwesten Syriens konzentrieren. Sie sind eine aus dem Islam entstandene, eigenständige  religiöse Gemeinschaft mit geheimen Lehren und starkem Gemeinschaftszusammenhalt –  weder sunnitisch noch schiitisch. Jahrhundertelange religiöse Verfolgung hat die  Gemeinschaft stark militarisiert – unter Assad bestand zwar kein volles Vertrauen, jedoch  schlossen die Drusen einen informellen Deal mit dem Regime, das die Semi-Autonomie  Suweidas gewährleistete, im Gegenzug bildeten die Drusen keine Opposition. Seit dem Sturz  Assads streben die Drusen vollständige Autonomie an, aus Furcht vor islamistischer Gesetze  und damit einhergehender Verfolgung. Im Juli 2025 entbrannten Konflikte zwischen Drusen  und Beduinen in und um Suweida. Als Regierungskräfte intervenierten, stellten sie sich auf  die Seite der Beduinen, und hunderte Zivilisten, überwiegend Drusen, wurden getötet. Auch  hier sprachen Menschenrechtsorganisationen von brutalen, ethnischen Säuberungen. Israel,  Heimat von ca. 150.000 staatsbürgerlich vollintegrierten Drusen, reagierte mit Luftangriffen  auf syrische Regierungsstellungen, darunter auch das Verteidigungsministerium im Herzen  von Damaskus. Ein US-vermittelter Waffenstillstand erzwang den Rückzug syrischer  Truppen aus Suweida. Seitdem haben die Drusen ihre eigene Militär- und  Verwaltungsstruktur ausgebaut, strukturell vergleichbar mit den kurdischen  Selbstverwaltungsgebieten im Nordosten. Der Geistliche Führer Sheikh Hikmat al-Hijri  fordert seither die internationale Anerkennung einer eigenständigen Drusen-Region. Im  Dezember 2025 flammten die Kämpfe erneut auf, diesmal zwischen der Drusen Nationalgarde und HTS-nahen Kräften. Im März 2026 griff Israel abermals syrische  

Militärposten im Süden an. Erst auf Druck der Trump-Administration zog Israel seine  Forderung zurück, dass Damaskus keine Truppen nach Suweida entsenden dürfe. Seither hält  ein brüchiger Waffenstillstand.  

Israel ist der einzige externe Akteur, der militärisch in Syrien interveniert, um eine  Minderheit zu schützen und dabei gleichzeitig handfeste eigene Interessen verfolgt: eine  Pufferzone im Süden, Druck auf Damaskus, Legitimation für anhaltende Militärpräsenz auf  syrischem Territorium. Für al-Sharaa ist das eine strukturelle Zwickmühle: Den Drusen echte  Sicherheit zu garantieren, würde Autonomiezugeständnisse erfordern, die er nicht leisten will.  Den israelischen Schutz zu dulden bedeutet, die eigene Souveränität faktisch aufzugeben.  Echten Schutz und Strategie zu trennen ist bei Israel schlicht nicht möglich. Den Drusen  sollte es jedoch gleich sein, die Rückendeckung der IDF³ ist in der aktuellen Situation  unverzichtbar. 

Die Kurden

Die größte und politisch komplexeste Minderheitenfrage ist die kurdische. Über zwei  Millionen Kurden leben in Syrien, konzentriert im Norden und Nordosten des Landes. Seit  2012 kontrollierten die überwiegend kurdischen Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) de  facto ein großes Territorium im Nordosten, inklusive eigener Verwaltung, eigenem Militär  und eigenem Gesellschaftsvertrag. Die SDF waren jahrelang der wichtigste Bodenpartner der  USA im Kampf gegen den IS. Diese Allianz ist der Schlüssel zum Verständnis dessen, was im  Januar 2026 folgte. 

Im Januar 2026 startete die Übergangsregierung eine Offensive im Nordosten. Rund 150.000  Menschen wurden allein im Raum Aleppo vertrieben. Für das Regime war es eine  militärische Machtdemonstration: Die Zeit der Parallelstaatlichkeit ist vorbei. Die  diplomatische Antwort folgte unmittelbar: Am 16. Januar erließ al-Sharaa ein Dekret, das die  Kurden zum „Grundbestandteil des syrischen Volkes“ erklärte und Kurdisch zur  Nationalsprache erhob. Zwei Wochen später, am 30. Januar, folgte ein 14-Punkte-Abkommen  zwischen SDF und Damaskus: Waffenstillstand, schrittweise militärische und administrative  Integration, Entsendung von Innenministeriumskräften nach Hasakah und Qamishli. Die  Ölfelder und Außengrenzen gehen unter Zentralverwaltung, die Provinzen Deir ez-Zor und  Raqqa werden abgetreten.  

Auf dem Papier liest sich das wie ein Integrationsabkommen. In der Praxis bleiben  entscheidende Fragen offen. Das Dekret ist symbolisch stark und juridisch schwach – es  benennt keine konkreten Autonomierechte, keinen Föderalismus, keinen institutionellen  Schutzrahmen. Das Abkommen regelt Territorialfragen, nicht jedoch politische Teilhabe. Der  Übergangsregierung scheint es mehr um die reichen Bodenschätze in Form von Öl als auch  nationale Souveränität zu gehen, statt tatsächliche Integration zu ermöglichen. Die SDF geben Territorium ab, im Gegenzug erhalten sie jedoch keine formalisierten Garantien für  den Fortbestand ihrer Strukturen. Erschwerend kommt die Türkei hinzu, die auf Damaskus  massiven Druck ausübt: Ankara betrachtet die SDF als Ableger der PKK und lehnt jede Form  kurdischer Autonomie kategorisch ab. Jedes Entgegenkommen al-Sharaa’s gegenüber den  Kurden wäre ein direktes Zugeständnis an einen Akteur, den die Türkei als Terrororganisation  einstuft. Und die USA, traditioneller Garant der SDF, sind unter der zweiten Trump Administration an kurdischen Schutzgarantien erkennbar uninteressiert. 

Fazit

Legt man die drei Fälle übereinander, tritt ein Muster hervor, das über die  Minderheitenpolitik hinausweist. Al-Scharaa’s Schutzversprechen gegenüber Minderheiten  als bedeutungslos abzutun, wäre vereinfacht. Ihre Belastbarkeit folgt einer eigenen Logik, die  wenig mit dem Inhalt des Versprechens zu tun hat. Sie folgt der Frage, welcher externe  Akteur bereit ist, Druck auszuüben und zu welchem Preis. Wo diese Architektur existiert – bei  den Drusen durch Israel, bei den Kurden durch die USA und die SDF als eigenständige  militärische Kraft – bewegt sich Damaskus taktisch: durch Dekrete, Abkommen, partielle  Konzessionen. Wo sie fehlt, wie im Fall der Alawiten, bleibt Straflosigkeit die Norm. 

Das ist kein Zufall und kein Versagen im Einzelfall. Es ist die Funktionslogik eines jungen  Regimes, das seine Handlungsspielräume entlang laufender Kostenrechnungen definiert. Al Sharaa regiert kein konsolidiertes Land, sondern ein Territorium mit konkurrierenden  bewaffneten Gruppen, fragmentierten Loyalitäten und einer Zentralgewalt, die gerade erst  beginnt, sich als solche zu etablieren. Die Massaker an den Alawiten im März 2025  demonstrierten, wie schwach die tatsächliche Kontrolle über militante Verbände ist.  Unabhängig davon, ob man Damaskus Unvermögen oder Kalkül unterstellt. Die Antwort ist  möglicherweise beides zugleich: Wo Kontrolle fehlt, füllt Duldung die Lücke, und Duldung  ist eine Form der Entscheidung. 

Das verweist auf die tieferliegende Spannung, die diese Weekly Situation Note durchzieht:  zwischen al-Sharaa’s außenpolitischem Selbstbild und der innenpolitischen Realität. Nach  außen projiziert er einen pragmatischen Nationalisten, der mit dschihadistischer  Vergangenheit gebrochen hat – und er tut das mit bemerkenswertem Erfolg. Die Streichung  von Terrorlisten, der Empfang im Weißen Haus, die Sanktionslockerungen durch EU und  USA: All das ist das Ergebnis einer konsistenten Strategie der Selbstlegitimierung durch  westliche Anerkennung. Gleichzeitig hält HTS die Schlüsselministerien wie etwa Inneres,  Justiz, Verteidigung und Außenpolitik. Die proklamierte Inklusion hält dort, wo sie keine  Machtkosten hat, und dort nicht, wo sie welche hat. 

Das ist kein Widerspruch zur Idee eines echten Wandels, aber es ist auch kein Beleg dafür. Es  ist ein Übergangsregime in einer Übergangsphase, das sich die Frage stellen lassen muss, was  

am Ende des formal auf fünf Jahre angelegten Übergangszeitraums (2025–2030) stehen soll:  eine Verfassung mit echten Gewaltenteilung, Wahlen mit echter Konkurrenz, ein  Sicherheitsapparat mit echtem Gewaltmonopol? Oder etwa doch eine Konsolidierung von  Macht, die sich westlicher Anerkennung bedient, ohne deren Substanz zu liefern. Klare  Antworten auf Wahlkalender, Verfassungsprozess und institutionelle Checks hat al-Sharaa  bislang nicht gegeben. 

Für die drei Minderheiten in diesem Text ist der Ausgang dieser offenen Frage existenziell.  Die Alawiten brauchen keine Autonomie, sondern Strafverfolgung und einen Rechtsstaat, der  zwischen Tätern und einer kollektiv haftbar gemachten Gemeinschaft unterscheidet und sie  vor der Willkür rachelüsterner oder religiös motivierter Milizen schützt. Die Drusen stehen  vor der Wahl zwischen einer Integration, der sie nicht trauen, und einer Autonomie, für die  Israel ein problematischer Garant ist. Die Kurden haben Territorium gegen ein Abkommen  getauscht, das die entscheidende Frage der Autonomie oder vollständige Integration nicht  beantwortet, sondern aufschiebt. In allen drei Fällen gilt: Die Stabilität des Übergangs lässt  sich nicht allein an wirtschaftlichen Indikatoren messen, so wichtig diese sind. Sie lässt sich  daran messen, ob das Regime bereit ist, dort Schutz durchzusetzen, wo es keinen externen  Druck dazu gibt. 

Diese Frage wird sich nicht in Damaskus entscheiden. Sie wird sich in den alawitischen  Dörfern an der Küste entscheiden, in Suweida und in den Provinzen des Nordostens. Dort,  wo die Kostenabwägung der Zentralmacht keine Rolle spielt, weil die internationale  Öffentlichkeit nicht hinschaut. Das ist der eigentliche Prüfstein. Nicht der Händedruck im  Oval Office. 

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Weitere Informationen zu unserer Arbeit als eingetragener Verein, zu den Aktivitäten der FIBS-Hochschulgruppe an der Universität Konstanz und zu Autor Benedikt Koenen finden Sie unter den folgenden Links.

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Ein besonderer Dank gilt Clemens Speer und dem gesamten Team von Sicherheit und Verteidigung für die Möglichkeit, unsere Arbeit in Form dieses Fachbeitrags hier veröffentlichen zu dürfen.

FIBS E.V Weekly Situation Note 014 (KW25/26) von Benedikt Koenen

Die Weekly Situation Note ist eine kurze, auf Open-Source-Quellen basierende und meinungsorientierte Einordnung zentraler außen- und sicherheitspolitischer Entwicklungen der vorangegangenen Kalenderwoche. Sie soll eine begrenzte Anzahl relevanter Indikatoren hervorheben und analytisch einordnen. Dabei ist sie weder eine nachrichtendienstliche Lagebewertung noch belastbare Prognose und stellt keine offizielle Position dar. Die getroffenen Einschätzungen beruhen auf der Interpretation öffentlicher Berichterstattung durch den Autor/die Autorin und können sich bei Verschiebungen in der politischen Lage verändern.

Glossar 

¹Al-Nusra-Front — Syrischer Ableger von al-Qaida, 2012 von Ahmed al-Scharaa unter dem  Kampfnamen al Jawlani gegründet. Nach formaler Lossagung von al-Qaida 2016 mehrfach  umbenannt, ging 2017 in der Hayat Tahrir al-Sham (HTS) auf. 

² HTS — Hayat Tahrir al-Sham; Aus der al-Nusra-Front hervorgegangene islamistische Miliz,  die seit 2017 die Provinz Idlib kontrollierte und im Dezember 2024 den Sturz Baschar al Assads anführte. Unter Führung von Ahmed al-Scharaa vollzog die Organisation eine  schrittweise Abkehr von ihrer dschihadistischen Vergangenheit. 

³ IDF — Israel Defense Forces; Israelische Streitkräfte

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