Neuer Wehrdienst: Die Einigung steht – das sind die Pläne

Neuer Wehrdienst: Die Einigung steht – das sind die Pläne
Foto: Bundeswehr/Marco Dorow

Union und SPD haben sich beim „Neuen Wehrdienst“ auf einen Kompromiss geeinigt, so berichtet es Karina Moessbauer vom The Pioneer. Der neue Wehrdienst soll die Personalstärke der Bundeswehr deutlich erhöhen und Deutschlands Abschreckungs-und Verteidigungsfähigkeiten verbessern. Hintergrund ist die verschärfte sicherheitspolitische Lage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Aufwuchspfad mit klaren Zielen

Die Koalition hat einen gesetzlich verankerten Aufwuchspfad mit definierten Zielkorridoren festgelegt. Grundlage bilden die gegenüber der NATO zugesagten Fähigkeiten mit einem Gesamtumfang von 260.000 aktiven Soldaten (Zielkorridor 255.000 bis 270.000) und rund 200.000 Reservisten. Das Verteidigungsministerium muss dem Bundestag halbjährlich über den Fortschritt berichten.

Wehrerfassung und verpflichtende Musterung

Ab dem kommenden Jahr erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Erfassung von Motivation und Eignung. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Die Wehrerfassung soll der Bundeswehr im Verteidigungsfall Aufschluss darüber geben, auf wen sie bei einer dann wieder geltenden allgemeinen Wehrpflicht zurückgreifen kann.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer. Diese wird schrittweise entsprechend dem Aufbau der Musterungskapazitäten auf den gesamten Jahrgang ausgeweitet.

Attraktivere Bedingungen für Freiwillige

Der neue Wehrdienst setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Wer freiwillig dient, erhält rund 2.600 Euro brutto monatlich. Ab einer Verpflichtungszeit von einem Jahr wird ein Führerscheinzuschuss für PKW oder LKW gewährt. Der freiwillige Wehrdienst bleibt als staatsbürgerliches Engagement erhalten. Ab zwölf Monaten Verpflichtungsdauer wird der Status Soldat auf Zeit (SAZ 1) eingeführt.

Bedarfswehrpflicht als Option

Der Bundestag kann durch Gesetz eine Bedarfswehrpflicht einsetzen, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personalsituation der Streitkräfte dies erforderlich macht. Sie dient der Schließung möglicher Lücken zwischen dem Bedarf und der tatsächlichen Zahl an Freiwilligen.

Übersteigt die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf, kann nach Anwendung der Wehrdienstausnahmen und anderer Maßnahmen als letztes Mittel ein Zufallsverfahren zur Auswahl angewendet werden. Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es nicht geben.

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