Osnabrücker Erlass beschlossen

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Foto: Bundeswehr/Marco Dorow

Am 30. April 2024 hat Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius die neuen „Grundsätze für die Spitzengliederung und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr“ vorgestellt. Dieser sogenannte Osnabrücker Erlass gilt seit dem 01. Mai 2024 und steht in „der Nachfolge des „Blankeneser Erlasses“ vom 21. März 1970, des „Berliner Erlasses“ vom 21. Januar 2005 und des „Dresdner Erlasses“ vom 21. März 2012.” Der Osnabrücker Erlass beschreibt die neue Struktur des Verteidigungsministeriums und der Bundeswehr. Ziel ist es, die Struktur an die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen anzupassen und die Bundeswehr kriegstüchtig zu machen. Dazu sollen das Einsatzführungskommando der Bundeswehr und das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr zu einem einheitlichen Operativen Führungskommando der Bundeswehr verschmolzen werden. Der Cyber- und Informationsraum wird von einem militärischen Organisationsbereich zu einer Teilstreitkraft aufgewertet. Wodurch die Bundeswehr zukünftig über vier Teilstreitkräfte verfügen wird. Die Streitkräftebasis und der Zentrale Sanitätsdienst werden in einem neuen Unterstützungsbereich aufgehen. Der Osnabrücker Erlass ist als PDF öffentlich zugänglich und kann hier frei heruntergeladen werden:

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