Deutschland genehmigte 2025 Rüstungsexporte im Wert von zwölf Milliarden Euro

Deutschland genehmigte 2025 Rüstungsexporte im Wert von zwölf Milliarden Euro
IRIS-T SLM | Foto: Diehl Defence / PIZ Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung

Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Gesamtwert von rund zwölf Milliarden Euro erteilt. Die Ukraine bleibt mit zwei Milliarden Euro wichtigstes Empfängerland, während der überwiegende Teil der Exporte an EU- und NATO-Partner ging.

Leichter Rückgang nach Rekordjahren

Nach vorläufigen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums setzt sich der Gesamtwert aus etwa 5,6 Milliarden Euro für Kriegswaffen und 6,4 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Damit liegen die genehmigten Ausfuhren leicht unter den Vorjahreswerten von 13,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 und 12,2 Milliarden Euro in 2023, die jeweils historische Höchststände markiert hatten.

Von den zwölf Milliarden Euro entfallen rund 8,6 Milliarden Euro auf Einzelausfuhrgenehmigungen und etwa 3,3 Milliarden Euro auf nachgemeldete Lieferungen im Rahmen sogenannter Allgemeiner Genehmigungen. Diese ermöglichen beschleunigte Verfahren für Exporte in EU- und bestimmte NATO-Länder, bei denen keine Einzelprüfung mehr erforderlich ist.

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Ukraine als Hauptempfänger

Die Ukraine erhielt 2025 mit rund zwei Milliarden Euro den höchsten Einzelwert aller Empfängerländer und liegt damit sowohl an der Spitze aller Abnehmer als auch der sogenannten Drittländer außerhalb von EU und NATO. Der Wert liegt allerdings deutlich unter den 8,15 Milliarden Euro des Vorjahres. Das Wirtschaftsministerium erklärte dies damit, dass die laufende Unterstützung teilweise auf bereits zuvor erteilte Genehmigungen zurückgreife und Mittel in längerfristige Projekte flössen, die sich erst später in Genehmigungen niederschlagen würden.

Unter den zehn wichtigsten Empfängerländern folgten Norwegen mit 1,4 Milliarden Euro, Schweden mit rund 1,0 Milliarden Euro und die Türkei mit 742 Millionen Euro. Singapur, Großbritannien, die USA, Rumänien, Dänemark und Italien vervollständigen die Liste der Hauptabnehmer.

Verteilung nach Ländergruppen

Rund 90 Prozent aller genehmigten Rüstungsexporte, entsprechend etwa 10,7 Milliarden Euro, gingen an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Lediglich zehn Prozent oder rund 1,2 Milliarden Euro entfielen auf sonstige Drittländer. Bei den Drittländern dominieren drei Abnehmer: Die Ukraine, Südkorea und Singapur vereinen zusammen 71 Prozent des Drittländer-Volumens auf sich.

Auf Entwicklungsländer entfielen Genehmigungen im Wert von etwa 2,3 Milliarden Euro, wovon 87 Prozent allein auf die Ukraine entfielen. Die restlichen 13 Prozent verteilen sich auf andere Entwicklungsländer gemäß der OECD-Definition.

Kleinwaffen unter Beobachtung

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich 2025 auf rund 95 Millionen Euro. Davon gingen 79 Prozent oder etwa 75 Millionen Euro an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Bei den Drittländern entfielen 44 Prozent auf die Ukraine.

Kleinwaffen umfassen nach EU-Definition Maschinenpistolen, Maschinengewehre, voll- und halbautomatische Waffen, Waffen mit glattem Lauf für militärische Zwecke sowie Waffen für hülsenlose Munition und deren Teile. Die Definition bezieht sich ausschließlich auf für militärische Zwecke bestimmte Waffen.

Rechtlicher Rahmen und Genehmigungspraxis

Die Bundesregierung entscheidet über Rüstungsexportgenehmigungen im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage bildet das Kriegswaffenkontrollgesetz, das als Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes alle Handlungen mit Kriegswaffen genehmigungspflichtig macht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist federführend für die Erteilung von Exportgenehmigungen zuständig, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Ein- und Ausfuhr kontrolliert. Exporte dürfen nicht genehmigt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die gelieferten Waffen bei friedensstörenden Handlungen oder einem Angriffskrieg verwendet werden.

Die Genehmigungspraxis berücksichtigt das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsguts und den vorgesehenen Verwendungszweck. Zur Beschleunigung der Verfahren gelten für Exporte in EU- und bestimmte NATO-Länder verfahrenserleichternde Regelungen durch Allgemeine Genehmigungen, die eine sofortige Lieferung ohne Einzelprüfung ermöglichen.

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