Bundeswehr soll weiterhin an Operation EUNAVFOR MED Irini teilnehmen

Bundeswehr soll weiterhin an Operation EUNAVFOR MED Irini teilnehmen
Foto: Bundeswehr / Sascha Linkemeyer

Die Bundesregierung hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, dass die Bundeswehr weiterhin an der EU-geführten Operation Irini im Mittelmeer teilnehmen soll. Ziel der Mission ist die Überwachung des UN-Waffenembargos gegen Libyen. Über die Fortsetzung muss noch der Deutsche Bundestag beraten und abstimmen.

Eckpunkte des Mandats

  • Die Bundeswehr ist seit 2020 an der Operation beteiligt.
  • Die Personalobergrenze bleibt bei bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten.
  • Das Mandat soll bis zum 30. November 2026 verlängert werden.
  • Der deutsche Beitrag umfasst Stabspersonal im Hauptquartierluftgestützte Seeraumüberwachung und die Option eines Schiffseinsatzes.

Hintergrund und Lage

Libyen befindet sich weiterhin in einer instabilen sicherheitspolitischen Lage. Trotz des UN-Waffenembargos gelangen weiterhin Waffen an Konfliktparteien. Das Mittelmeer gilt für Deutschland und die EU als strategisch bedeutsam, weshalb der Einsatz als notwendig erachtet wird.

Auftrag der Mission

Die Operation EUNAVFOR MED Irini soll zur Durchsetzung des Waffenembargos beitragen und den illegalen Waffenschmuggel eindämmen. Zudem soll sie die unerlaubte Ausfuhr von Erdöl aus Libyen verhindern und Informationen zu illegalen Aktivitäten sowie zum Schutz maritärer Infrastruktur gewinnen. Irini unterstützt darüber hinaus die Bekämpfung von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken. Der deutsche Beitrag konzentriert sich derzeit auf Luftaufklärung.

Einordnung und Zusammenarbeit

Die Beteiligung Deutschlands orientiert sich an der Nationalen Sicherheitsstrategie und den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023. Die Mission ergänzt andere internationale Einsätze im Mittelmeer, darunter UNIFIL, die NATO-Unterstützung in der Ägäis und die NATO-Operation Sea Guardian. Das Operationsgebiet wurde leicht angepasst, um Umgehungen libyscher Hoheitsgewässer zu verhindern.

Nach dem Beschluss des Kabinetts wird das Mandat im Bundestag in zwei Lesungen beraten und zur Abstimmunggestellt.

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