Diese Liste umfasst alle aktuellen Auslandseinsätze der Bundeswehr. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Mandaten, Aufträgen, deutschen Beiträgen usw.
Letzte Aktualisierung: 21. August 2025
Table of Contents
- Kosovo Force (KFOR)
- Counter Daesh/Capacity Building Irak (CD/CBI)
- Sea Guardian
- United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)
- European Union Force Althea (EUFOR Althea)
- United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS)
- European Union Naval Force Mediterranean IRINI (EUNAVFOR MED IRINI)
- United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara (MINURSO)
- European Union Naval Force Aspides (EUNAVFOR Aspides)
___STEADY_PAYWALL___
Kosovo Force (KFOR)

- Rechtliche Grundlage: Internationales Mandat – UNSR 1244 (1999) – Die NATO‐geführte Kosovo Force (KFOR) wurde am 12. Juni 1999 nach der NATO‑Luftoffensive gegen Serbien gestartet. Ihre rechtliche Grundlage ist die Resolution 1244 des UN‑Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 sowie das militärtechnische Abkommen zwischen NATO und der Bundesrepublik Jugoslawien/Serbien. KFOR operiert gemäß Kapitel VII der UN‑Charta als „peace enforcement“‑Mission.
- Einsatzbeginn: Die KFOR wurde unmittelbar nach der NATO‑Luftoffensive gegen das Milosevic‑Regime in Kosovo stationiert. Sie nahm ihren Einsatz am 12. Juni 1999 aufnato.int, um die humanitäre Katastrophe im Kosovo zu beenden und die serbischen Truppen zum Abzug zu bringennato.int. Anfangs umfasste sie rund 50 000 Soldaten aus NATO‑ und Partnerländernnato.int, später wurde das Kontingent sukzessive reduziert.
- Mandat bis: Die Resolution 1244 wurde ohne zeitliche Begrenzung verabschiedet, weshalb das internationale Mandat fortbesteht. Die KFOR ist solange im Land, wie der Nordatlantikrat die Anwesenheit für notwendig hält. Auch die deutsche Beteiligung ist grundsätzlich unbefristet. Dennoch stimmt der Bundestag einmal pro Jahr über die Verlängerung des Einsatzes ab.
- Führung: KFOR untersteht einem NATO‑Kommandeur (COMKFOR), der dem Oberbefehlshaber des Joint Force Command (JFC) Naples berichtet. Seit 11. Oktober 2024 führt Generalmajor Enrico Barduani (Italienisches Heer) die Mission. Das deutsche Einsatzkontingent wird vom Kommandeur des deutschen Anteils im KFOR‑Hauptquartier geleitet. Am 2. Juli 2025 übergab Oberst Jörg Reichstein das Kommando an Oberst Lutz Dietrich Müller.
- Beteiligte Nationen: Laut NATO stellen 32 Alliierte und Partnerländer rund 4 500 Soldaten. Die wichtigsten Truppensteller sind Italien (1 258 Soldaten), die Vereinigten Staaten (602), Ungarn (365), Deutschland (269) sowie Polen (247)
- Einsatzraum: KFOR operiert im gesamten Staatsgebiet der Republik Kosovo. Das Hauptquartier befindet sich im Camp Film City in Pristina. Zusätzlich bestehen zwei regionale Kommandos: Regional Command East (RC East) in Camp Bondsteel bei Ferizaj/Uroševac und Regional Command West (RC West) in Camp Villaggio Italia bei Peć/Pejë.
- Auftrag:
- Gewährleistung eines sicheren Umfeldes – ‘Safe And Secure Environment‘ (SASE),
- Sicherstellung der Bewegungsfreiheit – ‘Freedom Of Movement‘ (FOM).
- Mandatsobergrenze: 400 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 292 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag: Die deutschen Soldatinnen und Soldaten sind im Hauptquartier in Pristina und in der Intelligence, Surveillance & Reconnaissance‑Kompanie eingesetzt. Sie übernehmen Führungs- und Verbindungsaufgaben, beteiligen sich an der Lageaufklärung, stellen ein nationales Unterstützungselement und stellen den Direktor des NATO Advisory and Liaison Teams (NALT). Seit April 2024 ist eine Einsatzkompanie mit etwa 220 Soldatenzusätzlich vor Ort. Sie besteht aus drei Infanteriezügen sowie Pionier‑, Logistik- und Feldjägerelementen und wird als rasch verlegbare Einsatzreserve eingesetzt. Diese Kompanie soll bis 2027 eingesetzt bleiben.
- Standorte:
- Camp Film City, Pristina – Hauptquartier von KFOR und Arbeitsplatz für deutsches Führungs‑ und Stabspersonal.
- Camp Bondsteel, Ferizaj/Uroševac (RC East) – Unterbringung der deutschen Einsatzkompanie und weiterer KFOR‑Truppen; dient als regionales Kommando Ost.
- Camp Villaggio Italia, Peć (RC West) – Regionales Kommando West; deutsche Soldaten können dort zeitweise stationiert oder eingesetzt sein.
- Camp Novo Selo (Nordkosovo) – Forward Operating Base im Norden, zeitweise Basis für die deutsche Einsatzkompanie.
- Weitere relevante Informationen:
- Sicherheitslage – Die Sicherheitslage im Nordkosovo bleibt angespannt. Übergriffe im Jahr 2023 sowie ein Anschlag auf die Infrastruktur Ende 2024 verdeutlichten das Eskalationspotenzial.
- Kosten – Der Bundestag bezifferte die zusätzlichen einsatzbedingten Ausgaben für das Mandatsjahr 2024/25 auf etwa 38,9 Millionen Euro.
- Zivil‑militärische Zusammenarbeit – KFOR arbeitet eng mit der UN‑Verwaltungsmission (UNMIK), der EU‑Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX) und der OSZE zusammenn, um einen stabilen, demokratischen und multiethnischen Staat zu fördern.
- Zukünftige Perspektive – Die Bundesregierung betont, dass das langfristige Ziel darin besteht, die Sicherheitsverantwortung vollständig an die kosovarischen Sicherheitsinstitutionen zu übergeben. Die deutsche Truppenstärke soll daher schrittweise reduziert werden, sobald die Lage es erlaubt.
Counter Daesh/Capacity Building Irak (CD/CBI)

- Rechtliche Grundlage:
- Anfrage der irakischen Regierung: Der irakische Außenminister ersuchte die Mitglieder der Vereinten Nationen am 25. Juni 2014 schriftlich um Unterstützung im Kampf gegen den IS. Damit liegt eine ausdrückliche Einladungs‑ und Ersuchenserklärung des betroffenen Staates vor.
- UN‑Sicherheitsratsresolutionen: Der Sicherheitsrat stellte mit den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015) mehrfach fest, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden ausgeht. In Resolution 2249 forderte der Rat alle Staaten, die dazu in der Lage sind, auf, im von Daesh kontrollierten Gebiet in Syrien und Irak „alle notwendigen Maßnahmen“ im Einklang mit der UN‑Charta und dem humanitären Völkerrecht zu ergreifen. Die Resolutionen bilden die völkerrechtliche Grundlage für das Handeln der internationalen Koalition.
- EU‑Beistandsklausel und Selbstverteidigung: Nach den Anschlägen von Paris berief sich Frankreich erstmals auf die in Art. 42 Abs. 7 EUV verankerte Beistandsklausel. Deutschland beschloss daraufhin Ende 2015, „in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 UN‑Charta zusammen mit der Resolution 2249 die internationale Allianz gegen den IS auch militärisch zu unterstützen“.
- Fortlaufende Einladung: Der Bundestag betont, dass die irakische Regierung weiterhin ausdrücklich um militärische Unterstützung bittet.
- Einsatzbeginn: 04. Dezember 2015
- Mandat bis: 31. Januar 2026
- Führung:
- Die US‑geführte Combined Joint Task Force – Operation Inherent Resolve wird seit 22. Juli 2025 von Brig. Gen. Kevin J. Lambert (USA) kommandiert; sein Stellvertreter ist Brigadier Nigel Crewe‑Read (Großbritannien).
- Die NATO Mission Iraq steht seit Mai 2025 unter dem Kommando des französischen Generals Maj. Gen. Christophe Hintzy.
- Seit 19. März 2025 leitet Oberst i.G. Stefan Plagge das deutsche CD/CB‑I‑Kontingent. Die taktische Führung obliegt der Luftwaffe; die operative Führung verbleibt beim Operativen Führungskommando der Bundeswehr.
- Beteiligte Nationen: 89 Partner (Staaten und internationale Organisationen)
- Auftrag:
- “Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte;
- Lufttransport, auch für Coalition Partner OIR, Alliierte und Partner;
- Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber irakischen Regie- rungsinstitutionen;
- beratende Unterstützung internationaler Partner im Rahmen des Fähigkeitsaufbaus und Wahrnehmung von Konsultations- und Koordinierungsaufgaben im Irak;
- Förderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit;
- Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Un- terstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner, internationalen Organisationen, der NATO-Mission in Irak und im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition;
- Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz-, und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte sowie Alliierter und Partner, dabei gegebenenfalls auch Rettung und Rückführung isolierten Personals;
- Wahrnehmung von sanitätsdienstlichen Aufgaben;
- Einsatzunterstützung durch Luftbetankung;
- die mögliche Beteiligung an AWACS-Flügen der NATO, als Beitrag zur Lagebildverdichtung und Luftraumkoordinierung.”
- Einsatzraum: Jordanien und Irak
- Mandatsobergrenze: 500 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 276 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag:
- Transportflugzeuge
- Tankflugzeuge
- Beteiligung an AWACS-Flügen der NATO
- Sanitätskräfte
- Ausbildungs- und Beratungskräfte
- Standorte:
- Al‑Asrak (Jordanien) – Der Großteil des deutschen Kontingents befindet sich auf der jordanischen Air Base Al‑Asrak. Von hier aus stellen die Luftwaffe und die Unterstützungsverbände Transport‑ und Luftbetankungskapazitäten sowie medizinische Evakuierung bereit.
- Erbil (Region Kurdistan Irak) – In der kurdischen Hauptstadt Erbil betreibt die Bundeswehr gemeinsam mit Partnern ein multinationales Camp. Dort arbeiten Soldatinnen und Soldaten aus Luftwaffe, Sanitätsdienst und Heer; sie beraten irakische und kurdische Sicherheitskräfte und betreiben eine Feldpoststelle.
- Bagdad (Union III) – Einige deutsche Offiziere wirken im Hauptquartier der NATO Mission Iraq in Bagdad (Union III) mit. Sie beraten Ministerien und Stäbe und unterstützen die internationale Koordination.
- Al Udeid (Katar) – In Katar unterhalten die Luftwaffe und Sanitätskräfte ein kleines Personalkontingent, das die Luftbetankung und den strategischen Lufttransport unterstützt.
Sea Guardian

- Rechtliche Grundlage: Sea Guardian beruht nicht auf der Beistandsklausel (Art. 5) des NATO‐Vertrags, sondern auf Beschlüssen des Nordatlantikrats (insbesondere der Gipfel in Warschau 8./9. Juli 2016) sowie mehreren Resolutionen des UN‐Sicherheitsrats (u. a. Resolution 2292 (2016) über die Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen; die Resolution wurde 2020/2023 verlängert) und dem Seerechtsübereinkommen (UNCLOS).
- Einsatzbeginn: Die NATO beschloss die Operation auf dem Warschauer Gipfel im Juli 2016. Der Bundestag billigte die deutsche Beteiligung am 29. September 2016, und die Operation begann am 9. November 2016 mit mehreren NATO‐Schiffen und Flugzeugen.
- Mandat bis: 30. November 2025
- Führung: Die Operation wird vom Allied Maritime Command (MARCOM) in Northwood (Vereinigtes Königreich) geführt. Die beteiligten deutschen Soldatinnen und Soldaten unterstehen dienstlich dem Marinekommando in Rostock, während sie operativ in die NATO‐Strukturen eingebunden sind. Im Einsatz gibt es zusätzlich ein Forward Command Element in der Ägäis, das dem deutschen Anteil der Standing NATO Maritime Group 2 unterstellt ist. Für bestimmte Phasen (Focused Operations) werden Führungsaufgaben an wechselnde Flagship‐Nationen übertragen
- Beteiligte Nationen: Regelmäßig beteiligen sich Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Türkei, die Vereinigten Staaten, Kanada, Frankreich und Deutschland.
- Auftrag:
- Seeraumüberwachung und Lagebilderstellung – Deutsche Schiffe, Boote, Flugzeuge und Drohnen erstellen gemeinsam mit Verbündeten ein umfassendes Lagebild des Mittelmeers. Dazu gehören Patrouillenfahrten, das Beobachten von Schiffsbewegungen, das Melden verdächtiger Aktivitäten und – bei hinreichendem Verdacht – das Anhalten und kontrollierte Durchsuchen von Schiffen. Berichtszeitraum 2022/2023 führten deutsche Einheiten 16 so genannte „Maritime Situational Awareness Approaches“ durch.
- Austausch und Kapazitätsaufbau – Die Mission fördert den Informationsaustausch mit Küstenstaaten und internationalen Organisationen. Sicherheitskräfte der Anrainerstaaten können durch den Aufbau von Seeüberwachungs- und Küstenwachen‐Kapazitäten unterstützt werden. Dieser Kapazitätsaufbau wurde 2025 aus dem deutschen Mandat gestrichen; die Bundeswehr konzentriert sich jetzt auf die Patrouillenaufgabe.
- Maritimer Kampf gegen Terrorismus und Schmuggel – Sea Guardian soll terroristische Gruppen im Mittelmeerraum identifizieren und bekämpfen sowie den Schmuggel von Waffen und Menschen unterbinden. Bei Verdacht dürfen Schiffe mit Zustimmung der Schiffsführung betreten und durchsucht werden. Die Mission kann zudem – nach zusätzlichem Beschluss – Aufgaben wie den Schutz kritischer Infrastruktur, die Sicherung freier Seewege oder die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen übernehmen.
- Einsatzraum: Das Einsatzgebiet umfasst das gesamte Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere (12‐Seemeilen‐Zonen) und den darüber liegenden Luftraum. Einsätze in Territorialgewässern finden nur mit Zustimmung des Küstenstaats und Beschluss des Nordatlantikrats statt. Das Bundestagsarchiv beziffert den Bereich auf etwa 2,5 Mio. Quadratkilometer; damit ist Sea Guardian eine der grössten maritimen Sicherheitsoperationen.
- Mandatsobergrenze: 550 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 10 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag: Temporär mit Schiffen und Booten.
- Weitere relevante Informationen:
- Lagebild und Information Exchange: Die Operation ist eine Plattform für den Austausch von Informationen mit Küstenstaaten und anderen Organisationen. Sie unterstützt die Kooperation sogar zwischen Staaten, die schwierige bilaterale Beziehungen haben.
- Such‐ und Rettungsdienst: Deutsche Schiffe sind verpflichtet, in Seenot geratenen Menschen zu helfen. Bundestagsabgeordnete betonen, dass Sea Guardian neben Terrorismusbekämpfung auch Seenotrettung einschließt.
- Flüchtlingssituation: Sea Guardian arbeitet mit dem ständigen NATO‐Verband in der Ägäis zusammen. Das dort erstellte Lagebild hilft FRONTEX und den Küstenwachen, Schleusernetzwerke zu bekämpfen.
- Kosten: Nach Angaben des Bundestags (2024) liegen die jährlichen Ausgaben für die deutsche Beteiligung bei rund 1,9 Millionen Euro.
United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)

- Rechtliche Grundlage: UN‑Sicherheitsratsresolutionen 425/426 (1978) errichteten UNIFIL zur Überwachung des Waffenstillstands und zur Unterstützung der libanesischen Regierung. Resolution 1701 (2006) erweiterte das Mandat um die Seeraum‑Überwachung zur Verhinderung von Waffenschmuggel. Das Mandat wurde durch nachfolgende Resolutionen, zuletzt 2749 (2024), regelmäßig erneuert.
- Einsatzbeginn: Die UN‑Mission selbst besteht seit März 1978. Deutschland beteiligte sich erstmals 2006. Nach dem israelisch‑libanesischen Krieg beschloss der Bundestag am 13. September 2006 die Entsendung deutscher Schiffe und Soldaten zur UNIFIL‑Maritime‑Task‑Force (MTF).
- Mandat bis: 30. Juni 2026
- Führung:
- Head of Mission und Force Commander (UNIFIL) – Major General Diodato Abagnara (Italien)
- Deputy Force Commander (UNIFIL) – Major General Man Bahadur Mahara (Nepal)
- Kommandeur der Maritime Task Force (MTF) – Flottillenadmiral Michael Busse (Deutschland)
- Beteiligte Nationen: Die UNIFIL‑Truppen umfassen rund 10 509 Friedenssoldaten aus 47 Staaten (Stand 1. August 2025). Die größten Truppensteller sind Indonesien (1 256 Soldaten), Italien (1 193), Indien (903), Nepal (877), Ghana (876), Malaysia (830) und Spanien (660). Neben den militärischen Kräften sind etwa 800 zivile Mitarbeiter und Beobachter im Einsatzgebiet tätig.
- Auftrag: Ziel ist es, Frieden und Sicherheit im Libanon zu fördern und das libanesische Militär zu befähigen, seine Grenzen eigenständig zu schützen. Die wichtigsten Aufträge sind:
- Seeraum‑ und Luftraumüberwachung: Die Deutsche Marine beteiligt sich an der MTF, überwacht Küstengewässer, kontrolliert Schiffsbewegungen und verhindert den Schmuggel von Waffen und Rüstungsgütern.
- Ausbildung und Ausrüstung der libanesischen Marine: Deutsche Ausbilder schulen libanesische Seeleute in Navigation, Seerecht und technischen Verfahren. Deutschland hat der libanesischen Marine mehrere Radarstationen, schnelle Patrouillenboote und Funkgeräte bereitgestellt und unterstützt beim Aufbau einer nationalen Küstenradar‑Kette.
- Unterstützung der libanesischen Streitkräfte bei der Kontrolle des südlichen Libanons: Stabsoffiziere arbeiten im Hauptquartier Naqoura und beraten die libanesischen Kräfte; sie koordinieren den Informationsaustausch mit den israelischen Streitkräften, um Zwischenfälle zu verhindern.
- Humanitäre und diplomatische Unterstützung: Deutschland stellt zivile Fachkräfte und finanziert humanitäre Hilfe für libanesische Bevölkerung und Flüchtlinge. Es unterstützt außerdem die Vermittlungsbemühungen zwischen Israel und Libanon und hält Kommunikationskanäle offen.
- Einsatzraum: Libanon inkl. Seegebiet von ca. 200 mal 80 Kilometern
- Mandatsobergrenze: 300 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 244 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag:
- Ausbildung der libanesischen Marine (derzeit ausgesetzt)
- seegehende Einheit (aktuell: Fregatte „Brandenburg“)
- Personal im UN-Hauptquartier in Naqoura
- Standorte:
- Hauptquartier Naqoura (Südlibanon) – UN‑Hauptquartier; dort arbeiten rund 30 Stabsoffiziere, darunter deutsche Offiziere, die als Verbindungsoffiziere, Logistiker und Planer eingesetzt sind.
- Naval Equipment and Training Center (NETC) in Jounieh, nördlich von Beirut – Deutsche Marinesoldaten bilden seit 2009 die libanesische Marine aus; sie schulen in Seefahrt, Navigation und Rechtsgrundlagen und stellen Ausrüstung wie Radarstationen zur Verfügung.
- Nationales Unterstützungselement (NSE) Limassol, Zypern – Dient als logistischer Hub. Er versorgt die deutschen Einheiten mit Material und erleichtert den Personalwechsel.
- Aktuelle Sicherheitslage und Ausblick:
- Die Sicherheitslage im Libanon ist angespannt. Nach dem Hamas‑Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 kam es zu Vergeltungsangriffen und Gefechten an der israelisch‑libanesischen Grenze. Seit 27. November 2024 hält jedoch ein Waffenstillstand, der die Lage im Einsatzgebiet beruhigt hat. Die Bundesregierung sieht dennoch weiterhin regelmäßige israelische Luftschläge gegen Hisbollah‑Stellungen und betont die Notwendigkeit, die libanesischen Streitkräfte langfristig zur eigenständigen Sicherung des Südlibanon zu befähigen.
- Die libanesischen Streitkräfte machen Fortschritte bei der Übernahme der Raumkontrolle; zugleich bleibt der politische und wirtschaftliche Zustand des Landes kritisch. Das deutsche Engagement soll dazu beitragen, die maritime Sicherheit zu gewährleisten, die Resilienz der libanesischen Streitkräfte zu erhöhen und eine Deeskalation an der Blauen Linie zu unterstützen. Das derzeitige Mandat endet für Deutschland am 30. Juni 2026; über eine Verlängerung wird der Bundestag rechtzeitig entscheiden.
European Union Force Althea (EUFOR Althea)

- Rechtliche Grundlage:
- UN-Resolution 2757 (2024) vom 1. November 2024 als aktuelle völkerrechtliche Grundlage. Erstbasis war UN-Resolution 1575 (2004).
- Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des EU-Rates vom 12. Juli 2004, die EUFOR Althea nach Ende der NATO-Operation SFOR vorsieht.
- Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung von 1995 als Grundlage für die Friedenssicherung.
- Einsatzbeginn:
- 2. Dezember 2004: Start von EUFOR Althea als Nachfolgemission von SFOR.
- Deutsche Erstbeteiligung: 2004 bis 2012, dann Unterbrechung von zehn Jahren.
- Erneute deutsche Beteiligung: 16. August 2022 mit Flaggen-Zeremonie im Camp Butmir.
- Mandat bis: 30. Juni 2026 / UN-Mandat läuft bis 2. November 2025 (jährliche Verlängerung).
- Führung: EU
- Beteiligte Nationen: Albanien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Chile, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Moldau, Niederlande, Polen, Portugal, Nordmazedonien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei.
- Auftrag:
- Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte.
- Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben
- Beitrag zur Schaffung eines sicheren Umfelds und Einhaltung des Dayton-Friedensabkommens.
- Unterstützung des Hauptquartiers in Sarajevo mit Stabspersonal.
- Einsatzraum: gesamtes Staatsgebiet von Bosnien und Herzegowina sowie der darüberliegende Luftraum.
- Mandatsobergrenze: 50 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 38 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag:
- Personal im Hauptquartier Camp Butmir für Operationsführung und Stabsaufgaben.
- Zwei LOT-Häuser (Liaison and Observation Teams) in Vlasenica (Republika Srpska) und Čapljina (Föderation).
- Nationales Unterstützungselement (NSE).
- Truppenarzt/Truppenärztin für sanitätsdienstliche Versorgung.
- Standorte:
- Camp Butmir, Sarajevo: Hauptquartier und deutsches Unterstützungselement.
- Vlasenica: LOT-Haus in der Republika Srpska für Beobachtung und Verbindung.
- Čapljina: LOT-Haus in der Föderation für Beobachtung und Verbindung.
- Weitere relevante Informationen:
- Jährliche Kosten: Etwa 9,1 Millionen Euro für den deutschen Beitrag.
- Berlin-Plus-Vereinbarung: Einzige EU-Operation mit NATO-Unterstützung über SHAPE.
- Strategische Bedeutung: Rückversicherung gegen russische Destabilisierung und separatistische Tendenzen der Republika Srpska.
- EU-Beitrittsperspektive: Mission unterstützt Bosnien-Herzegowinas Weg in die Europäische Union.
United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS)
- Rechtliche Grundlage: Der Einsatz basiert auf Resolution 1996 (2011) und Folgeresolutionen des UN-Sicherheitsrates (zuletzt Resolution 2729/2024) sowie der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen kollektiver Sicherheit gemäß Art. 24 Abs. 2 GG.
- Einsatzbeginn: Juli 2011
- Mandat bis: 31. Oktober 2025
- Führung: UN
- Beteiligte Nationen: An UNMISS sind Soldaten aus über 50 Staaten beteiligt; insgesamt stellen rund 15,500 Soldaten und 2,000 Polizisten das Personal.
- Auftrag:
- Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.
- Unterstützung bei technischer Ausrüstung und Ausbildung für die UN und truppenstellenden Nationen.
- Einsatzraum: Südsudan
- Mandatsobergrenze: 50 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 13 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag:
- Stabspersonal im VN-Hauptquartier
- Militärbeobachter sowie Experten für Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben
- Standorte:
- Hauptquartier in Juba
European Union Naval Force Mediterranean IRINI (EUNAVFOR MED IRINI)

- Rechtliche Grundlage: VN-Sicherheitsratsresolutionen 1970 (2011), 2292 (2016), 2473 (2019); EU-Beschluss (GASP) 2020/472; Bundestagsmandat.
- Einsatzbeginn: 31. März 2020
- Mandat bis: 30. November 2025 / EU-Mandat aktuell bis 31. März 2027.
- Führung: Operation unter Führung der EU, Hauptquartier in Rom; Force Commander wird regelmäßig von verschiedenen Nationen gestellt.
- Beteiligte Nationen: 24 EU-Mitgliedsstaaten
- Auftrag:
- Durchsetzung UN-Waffenembargo gegen Libyen
- Kontrolle illegaler Ölexporte
- Bekämpfung von Schleusernetzwerken,
- Aufklärung und Seeraumüberwachung
- Nothilfe bei Seenot
- Einsatzraum: mittlere und südliches Mittelmeer
- Mandatsobergrenze: 300 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 11 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag:
- Ziviles Luftfahrzeug welches mit Fähigkeiten zur luftgestützten Seeraumüberwachung ausgestattet ist
- Personal im Operationshauptquartier in Rom
- Personal auf dem Flaggschiff im Einsatzgebiet
- Standorte:
- EUNAVFOR MED-Hauptquartier Rom
United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara (MINURSO)
- Rechtliche Grundlage: Der Einsatz der Bundeswehr in der Westsahara basiert auf Resolution 690 des UN-Sicherheitsrats von April 1991. Das Mandat der Mission wird regelmäßig vom UN-Sicherheitsrat verlängert. Die Entsendung deutscher Soldaten erfolgt durch Kabinettsbeschluss auf Anfrage der UN; kein Bundestagsmandat notwendig, da die Beteiligung ausschließlich unbewaffnete Militärbeobachter umfasst.
- Einsatzbeginn: 16. Oktober 2013
- Mandat bis: unbefristet
- Führung: Die Mission untersteht den Vereinten Nationen, der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs führt die MINURSO.
- Beteiligte Nationen: Aktuell nehmen 38 Nationen an MINURSO teil. Insgesamt können bis zu 245 Personen in der Mission eingesetzt werden; tatsächlich sind es meist ca. 240, darunter rund 214 Militärbeobachter.
- Auftrag:
- Überwachung des Waffenstillstands zwischen Marokko und der Frente Polisario.
- Teilnahme an vertrauensbildenden Maßnahmen.
- Kontrolle und Beobachtung der Minen- und Munitionsräumung.
- Meldung militärischer Bewegungen und Grenz-/Gebietsüberwachung.
- Keine direkte Kampfteilnahme, ausschließlich Beobachtung und Unterstützung der VN-Strukturen.
- Einsatzraum: Das Einsatzgebiet umfasst die Westsahara, insbesondere militärisch relevante Zonen und Pufferzonen zwischen dem von Marokko kontrollierten Gebiet und dem der Frente Polisario.
- Mandatsobergrenze: 30 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 4 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag:
- Militärbeobachter
- Standorte:
- Hauptquartier in El Aaiún
- Weitere relevante Informationen:
- Ziel der Mission ist eine friedliche und einvernehmliche Lösung des Westsahara-Konflikts.
- Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist weiterhin ungeklärt – Marokko kontrolliert den größten Teil, die Frente Polisario beansprucht das Gebiet.
- Das Referendum über den Status der Westsahara konnte bisher nicht durchgeführt werden, steht jedoch weiterhin im Fokus der VN-Mission.
European Union Naval Force Aspides (EUNAVFOR Aspides)

- Rechtliche Grundlage: VN-Resolution 2722 / EU-BESCHLUSS (GASP) 2024/583 DES RATES
- Einsatzbeginn: 23. Februar 2024
- Mandat bis: 31. Oktober 2025
- Führung: EU-geführter, multinationaler Marinestab (Operational Headquarters – OHQ) in Larissa, Griechenland.
- Beteiligte Nationen: Mindestens Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Griechenland sowie weitere EU-Staaten. Beteiligt sind Schiffe, Flugzeuge und Stabspersonal dieser Nationen; Zusammensetzung variiert je nach sicherheitspolitischer Lage.
- Auftrag:
- “Schutz von Schiffen und deren Besatzungen gegen multidimensionale Angriffe auf See
- Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet
- Erstellung/Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung (Maritime Situational Awareness)”
- Einsatzraum: “umfasst die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum.”
- Mandatsobergrenze: 700 Soldatinnen und Soldaten
- Stärke des Einsatzkontingents: 11 Soldatinnen und Soldaten (Stand: 11. August 2025)
- Deutscher Beitrag:
- luftgestützte Seeraumüberwachung
- Personal im operativen Hauptquartier in Larissa, Griechenland
- Personal an Bord des Flaggschiffs
- Standorte:
- Hauptquartier in Larissa, Griechenland
- Weitere relevante Informationen:
- Die Mission reagiert auf wachsende Bedrohung für die Handelsschifffahrt durch Angriffe der Huthi-Miliz.
- Enge Zusammenarbeit mit US-„Operation Prosperity Guardian“ und EU-„Atalanta“; Beteiligung u.a. an Lagebild, Schutzfahrten, Begleitmissionen.
- Mandat umfasst auch Unterstützung bei Evakuierungsoperationen betroffener Schiffe/Besatzungen.
- Kein Mandat für offensive Maßnahmen gegen Ziele auf Land.