Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14. Oktober 2026 vier 25-Millionen-Euro-Vorlagen für die Bundeswehr gebilligt. Sie betreffen die Abwehr kleiner Drohnen, die Wiederbeschaffung und Instandsetzung von PATRIOT-Systemen sowie verschlüsselte Funkgeräte für den Hubschrauber NH90.
Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bedürfen der Zustimmung des Parlaments. Die Vorlagen werden zunächst im Verteidigungsausschuss beraten, anschließend billigt der Haushaltsausschuss die Ausgaben. In der aktuellen Sitzung standen der Schutz militärischer Liegenschaften, die bodengebundene Luftverteidigung und die Kommunikation der Heeresflieger im Mittelpunkt.
Netzwerferdrohnen für den Liegenschaftsschutz
Mit der ersten Vorlage beschafft die Bundeswehr Netzwerferdrohnensysteme. Sie sollen militärische Liegenschaften im In- und Ausland vor Klein- und Kleinstdrohnen schützen, die neben Angriffen auch zur Ausspähung und für Sabotageversuche genutzt werden. Die Abwehrdrohnen fangen das Zielobjekt mit einem Netz ein. Dadurch ist ihr Einsatz auch in bebautem Gelände möglich. In der Regel arbeiten sie im Verbund mit weiteren Systemen wie Störsendern und Detektionsradaren.
Nach Angaben von CPM Defence Network handelt es sich um die Netzwerferdrohne A1 Falke von ARGUS Interception, die über einen Rahmenvertrag geliefert werden soll. Der Quadcopter wiegt unter 25 Kilogramm und kann bis zu drei Netze in den Größen 4×4 oder 7×7 Meter auf feindliche Drohnen abfeuern. Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge sollte die Bundeswehr 2025 insgesamt 24 Systeme erhalten, bis 2027 sollen es 160 werden.
Ausbau der Drohnenabwehr
Das unbefugte Überfliegen militärischer Liegenschaften wird nach Darstellung der Bundeswehr als Teil hybrider Bedrohungen verfolgt. Für alle relevanten Reichweiten und Zielklassen, einschließlich des Nah- und Nächstbereichs, wurden bereits Abwehrmaßnahmen umgesetzt oder befinden sich in Erprobung und Beschaffung. In allen Teilstreitkräften wurden zudem mobile Schnelle Reaktionselemente (SRE) zur Drohnenabwehr aufgestellt, die bereits Belgien und Dänemark unterstützt haben.
Ersatz für an die Ukraine abgegebene PATRIOT-Systeme
Die zweite Vorlage betrifft die Wiederbeschaffung von PATRIOT-Feuereinheiten, die die Bundeswehr 2025 zur Verstärkung der ukrainischen Luftverteidigung abgegeben hat. Der Ersatz erfolgt im Verfahren Foreign Military Sales (FMS) über die US-Regierung.
Hintergrund ist eine Vereinbarung aus dem Sommer 2025. Das BMVg hatte damals angekündigt, zunächst PATRIOT-Startgeräte an die Ukraine zu liefern; mit dem US-Verteidigungsministerium wurde vereinbart, dass Deutschland im Gegenzug als erste Nation beschleunigt neu produzierte Systeme der neuesten Generation erhält, finanziert durch Deutschland. Bereits zuvor hatte Deutschland drei Systeme an die Ukraine geliefert.
Instandsetzungscontainer für mobile Einsätze
Die dritte Vorlage umfasst die Herstellung und Lieferung von Einsatzcontainern zur Instandsetzung des Waffensystems PATRIOT. Sie sollen die Instandsetzungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Flugabwehrraketengruppen auch im mobilen Einsatz sicherstellen. Zugleich dienen sie dazu, die qualitativen und quantitativen Fähigkeitsforderungen der NATO zu erfüllen.
Verschlüsselter Flugfunk für den NH90
Mit der vierten Vorlage werden Flugfunkgeräte für den Hubschrauber NH90 aus einem bestehenden Vertrag abgerufen. Sie ermöglichen eine verschlüsselte taktische Kommunikation zwischen Hubschrauber, Bodenstellen und anderen Luftfahrzeugen.
Der NH90 war bereits Gegenstand früherer Vorlagen. Im Februar 2026 hatte der Haushaltsausschuss unter anderem einen Vertrag zur Verbesserung des Navigationssystems gebilligt, der auch die Fähigkeiten zum Elektronischen Kampf und zur Satellitenkommunikation erweitert.
