Drohnenabwehr: BAAINBw unterzeichnet Vertrag über Netzwerferdrohnensysteme

Drohnenabwehr: BAAINBw unterzeichnet Vertrag über Netzwerferdrohnensysteme
Netzwerferdrohne A1-Falke | Foto: ARGUS Interception

Das BAAINBw hat am 15. Oktober einen Vertrag über Netzwerferdrohnensysteme zum Schutz von Bundeswehrliegenschaften unterzeichnet. Der Rahmenvertrag mit ARGUS Interception soll einen Wert von mehr als 1,1 Milliarden Euro

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat am 15. Oktober 2026 einen Vertrag zur Beschaffung von Netzwerferdrohnensystemen (NWDS) geschlossen. Wie das Amt mitteilte, sollen die Systeme unbefugt eindringende Drohnen abfangen und damit den Schutz von Bundeswehrliegenschaften im In- und Ausland verbessern. Die ersten Systeme sollen 2027 an die Truppe gehen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte das Vorhaben am Vortag als eine von insgesamt vier 25-Millionen-Euro-Vorlagen gebilligt, der Verteidigungsausschuss bereits am Vormittag desselben Tages.

Rahmenvertrag über bis zu 450 Systeme

Angaben zu Auftragnehmer, Volumen und Stückzahlen enthält die Mitteilung des BAAINBw nicht. Nach Informationen von hartpunkt handelt es sich um einen auf sieben Jahre angelegten Rahmenvertrag mit der ARGUS Interception GmbH mit einem Gesamtwert von mehr als 1,1 Milliarden Euro. Daraus sollen rund 450 Gesamtsysteme – Abfangdrohnen samt Aufklärungssensorik – abgerufen werden können. Ein erster Abruf über eine mittlere zweistellige Zahl von Systemen im Wert von rund 165 Millionen Euro soll 2027 vollständig ausgeliefert werden. Auch das Fachportal Defence Network nennt ARGUS Interception mit der Netzwerferdrohne A1-Falke als Lieferanten.

Kernbestandteil des Systems ist die Fangdrohne A1-Falke. Die Bundeswehr hat Systeme dieses Typs bereits in einer älteren Konfiguration beschafft; daneben nutzen die Bundespolizei und mehrere Landespolizeien die Fangdrohne. Die genaue Zusammensetzung der nun bestellten Gesamtsysteme hinsichtlich Sensorik und Zahl der Abfangdrohnen ist nicht öffentlich bekannt.

Abfangen statt Abschießen

Als besondere Herausforderung der Drohnenabwehr nennt das BAAINBw den Schutz unbeteiligter Personen. Wird eine Drohne vor allem in dicht besiedelten Gebieten zerstört, können herabfallende Trümmer zusätzliche Gefahren verursachen. Die Netzwerferdrohnen fangen eindringende Fluggeräte deshalb mit einem verschossenen Netz ein und setzen sie anschließend an einem vorab festgelegten Punkt ab. Das verringert das Risiko unkontrolliert abstürzender Drohnen. Zugleich bleiben die abgefangenen Geräte erhalten und können – etwa als mögliches Beweismaterial – untersucht werden.

Zur Zielerfassung nutzen die Systeme bodengebundene Aufklärungsmittel und eigene Sensoren an Bord. Erkannte Drohnen werden verfolgt; der Abfangvorgang läuft automatisiert ab, beginnt aber erst nach Freigabe durch einen Bediener, der ihn auch abbrechen kann. Je nach Lage verfolgt die Netzwerferdrohne ein einzelnes Ziel oder sichert eine vorgegebene Verteidigungslinie, um auch schnell anfliegende Drohnen abzufangen. Bei Bedarf lassen sich mehrere Systeme gleichzeitig gegen mehrere Ziele einsetzen.

Ergänzung bestehender Abwehrmittel

Die Netzwerferdrohnen sollen vorhandene Maßnahmen ergänzen und im Verbund mit weiteren Mitteln wie Detektionsradaren und Störsendern eingesetzt werden. Vorgesehen sind sie vor allem für Liegenschaften der Bundeswehr, Standorte verbündeter Streitkräfte in Deutschland und Stationierungsorte der Bundeswehr im Ausland. Nach Angaben des BAAINBw eignen sie sich zudem für den Schutz sensibler Veranstaltungen und kritischer Infrastruktur. Weil Drohnen gefangen statt zerstört werden, ist ein Einsatz auch in bebautem Gebieten möglich.

Parallel hat die Bundeswehr in allen Teilstreitkräften mobile Schnelle Reaktionselemente (SRE) für die Drohnenabwehr aufgestellt. Diese können anlassbezogen zum Schutz von Objekten oder Aktivitäten eingesetzt werden und haben bereits Belgien und Dänemark bei der Drohnenabwehr unterstützt.

Hintergrund: Zahl verdächtiger Drohnenflüge gestiegen

Begründet wird die Beschaffung mit der wachsenden Bedrohung durch Klein- und Kleinstdrohnen, die zur Ausspähung militärischer Einrichtungen oder für Sabotageversuche genutzt werden können. Nach Angaben von BKA-Präsident Holger Münch registrierte das Bundeskriminalamt im Jahr 2025 bis Mitte Dezember mehr als 1.000 verdächtige Drohnenflüge über Deutschland. Am stärksten betroffen waren demnach militärische Einrichtungen und Flughäfen, daneben weitere kritische Infrastruktur wie Rüstungsunternehmen und Häfen. In das zugrunde liegende Lagebild fließen auch Erkenntnisse der Bundeswehr ein.

Auch der rechtliche Rahmen wurde zuletzt angepasst. Mit der im Februar 2026 vom Bundestag beschlossenen Novelle des Luftsicherheitsgesetzes können die Streitkräfte die Länder und deren Polizeien bei der Drohnenabwehr unterstützen. Ein Abschuss ist dabei als letztes Mittel zulässig, sofern sich ein besonders schwerer Unglücksfall auf anderem Weg nicht abwenden lässt.

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