Das Bundesverteidigungsministerium hat die Umwandlung ehemaliger militärischer Liegenschaften in zivile Nutzung vorerst ausgesetzt. Hintergrund ist der geplante Aufwuchs der Streitkräfte, der in den kommenden Jahren zusätzliche Infrastruktur erfordert. Die betroffenen Objekte werden einer strategischen Liegenschaftsreserve zugeführt.
Umfang des Moratoriums
Das Moratorium betrifft zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die grundsätzlich für eine militärische Nutzung geeignet sind. Hinzu kommen 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und entgegen früherer Planungen nun nicht aus der Nutzung nimmt. Dazu gehören unter anderem der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin.
Strategische Liegenschaftsreserve
Alle betroffenen Objekte werden der strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr zugeführt. Diese Reserve umfasst Liegenschaften, die aufgrund ihrer militärischen Eignung in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Bundeswehr genutzt werden können. Die Reserve steht auch für militärisch geeignete Liegenschaften offen, die der Bundeswehr von Dritten angeboten werden.
Mit der Liegenschaftsreserve sollen im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für Infrastrukturbedarfe möglich werden. Dazu werden auch verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten militärischen Baurechts geschaffen.
Abstimmung mit Kommunen
Die Bundeswehr stimmt sich im gesamten Verfahren mit allen beteiligten Stellen des Bundes sowie der Länder und insbesondere mit den Standortkommunen ab. In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse führt sie bereits Gespräche mit Ländern, Städten und Gemeinden, um Lösungen zu prüfen, die sowohl militärische Erfordernisse als auch kommunale Interessen berücksichtigen.
Hintergrund der Entscheidung
Der Konversionsprozess begann in den frühen 1990er Jahren nach dem Ende des Kalten Krieges und wurde nach der Aussetzung der Wehrpflicht in den 2010er Jahren fortgesetzt. Mit dem aktuellen Moratorium wird dieser Prozess angehalten, um die notwendige Infrastruktur für den Aufwuchs der Bundeswehr bereitzustellen.
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