Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 25. März zwei weiteren Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr grünes Licht gegeben. Damit wurden in diesem Jahr bisher insgesamt 11 25-Millionen-Euro-Vorlagen genehmigt.
Weltraumüberwachungsradars (WRÜbwR)
Die erste Vorlage betrifft die Beschaffung eines weiteren Weltraumüberwachungsradars (WRÜbwR). Bereits im Dezember 2024 hatte das Beschaffungsamt der Bundeswehr (BAAINBw) einen Rahmenvertrag mit Indra Avitech über die Beschaffung von Weltraumüberwachungsradaren abgeschlossen. Zeitgleich wurde ein erstes Radar festbeauftragt, das bis Ende 2028 im Landkreis Vorpommern-Greifswald installiert werden soll.
Die nun genehmigte Beschaffung eines zweiten Radars schlägt mit rund 92 Millionen Euro zu Buche und wird aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ sowie dem Einzelplan 14 finanziert. Die Stationierung ist in Finnland oder Schweden vorgesehen.
Luft/Luft-Lenkflugkörper AMRAAM
Die zweite Vorlage betrifft die Beschaffung eines ersten Loses Luft/Luft-Lenkflugkörper (LFK L/L) AMRAAM für das Waffensystem F-35A. Die Hinweise „1. Los“ und „für das Waffensystem F-35A“ lassen darauf schließen, dass es sich um die Beschaffung des AIM-120D-3 AMRAAM handelt. Von der anderen Variante – dem AIM-120C-8 AMRAAM – sind bereits drei Lose bestellt; diese Lenkflugkörper sollen zudem auch auf dem Eurofighter zum Einsatz kommen.
Beim AIM-120D-3 handelt es sich um einen Luft-Luft-Lenkflugkörper mittlerer Reichweite, der speziell für den Einsatz mit modernen Kampfflugzeugen wie der F-35 konzipiert wurde. Die Luftwaffe plant die Beschaffung von insgesamt bis zu 400 Exemplaren für 1,23 Milliarden Euro. Wie viele Lenkflugkörper zu welchem Stückpreis im Rahmen des ersten Loses bestellt wurden, ist nicht bekannt.
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