Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll in der kommenden Woche zwei 25-Millionen-Euro-Vorlagen zur Beschaffung von Loitering Munition Systemen mittlerer Reichweite billigen. Das Verteidigungsministerium plant den Abschluss von zwei Rahmenverträgen mit den Unternehmen STARK (SKD SE) und Helsing Germany.
Was ist Loitering Munition?
Bei Loitering Munition handelt es sich um gelenkte Flugkörper, die zunächst ohne festes Ziel gestartet werden und über einem Zielgebiet kreisen. Erst ein Drohnenpilot am Boden weist dem Waffensystem dann ein konkretes Ziel zu, das es angreift. Das Waffensystem befindet sich technologisch in einem rasanten Entwicklungsstadium und gilt derzeit als eine der dynamischsten Kategorien in der Rüstungslandschaft.
Erster Nutzer: Panzerbrigade 45 in Litauen
Erster Nutzer dieser neuen Waffensysteme soll die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45 werden. Loitering Munition soll die Brigade beim weiträumigen Schutz des Einsatzraums unterstützen, ihre Kampfkraft erhöhen und taktische Handlungsfreiheit sichern – als Ergänzung zu bereits vorhandenen Mitteln im Bereich indirektes Feuer. Mit der Beschaffung soll eine bestehende Fähigkeitslücke geschlossen werden.

Die zwei Verträge im Überblick
Das BMVg strebt ausdrücklich zeit- und inhaltsgleiche Verträge mit beiden Unternehmen an – jedenfalls dem Anspruch nach. Die finanziellen Eckdaten unterscheiden sich jedoch erheblich:
| Vertragsdetails | STARK (SKD SE) | Helsing Germany |
|---|---|---|
| Gesamtauftragswert (Rahmen) | ~2,86 Mrd € | ~1,46 Mrd € |
| Festbeauftragung (initial) | 268,61 Mio € | 267,74 Mio € |
| Stückzahl (initial) | 2.200 | 4.300 |
| Zahlungszeitraum | 2026–2029 | 2026–2027 |
| Angebotsbindefrist | 28.02.2026 | 28.02.2026 |
Beide Festbeauftragungen sind im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2026 unter Kapitel 1405, Titel 554 08 (Beschaffung von Munition) veranschlagt. Folgekosten – etwa für Lagerung, Transport und regelmäßige Software-Updates bis 2040 – lassen sich nach Aussage des BMVg zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern; sie sollen plafondsneutral fortgeschrieben werden.
Eine kritische Betrachtung
Trotz der offiziellen Gleichbehandlungsrhetorik werfen die Vorlagen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Auffällig ist zunächst der stark unterschiedliche Gesamtauftragswert: Knapp 2,86 Milliarden für STARK stehen nur rund 1,46 Milliarden für Helsing gegenüber – also fast das Doppelte, obwohl beide Verträge formal denselben Zweck erfüllen sollen. Während STARK rund 2.200 Systeme des Typs „Virtus“ liefern soll, soll Helsing fasst doppelt so viele HX-2 Systeme (ca. 4.300) liefern – und das schneller, da die für Helsing vorgesehenen Haushaltsmittel bereits bis Ende 2027 abfließen sollen.
Der deutlich höhere Gesamtpreis für STARK soll nach Darstellung aus dem Umfeld des BMVg durch eine höhere Systemleistung gerechtfertigt sein. Das wirft unmittelbar die Frage auf, ob beide Beschaffungen tatsächlich auf einer einheitlichen Fähigkeitsforderung und Leistungsbeschreibung beruhen – oder ob hier doch zwei grundlegend verschiedene Waffensysteme verglichen werden.
Auch der Zahlungsplan für STARK gibt zu denken: In diesem Jahr fließen lediglich 250.000 Euro – ein Betrag, der weniger nach einem operativen Anlauf klingt als nach einer buchhalterischen Platzhalterposition im Bundeshaushalt. Der Großteil der Ausgaben ist auf die Jahre 2027 (88,48 Mio €), 2028 (143,41 Mio €) und 2029 (36,46 Mio €) verteilt. Das deutet darauf hin, dass Helsing in der tatsächlichen Produktionsreife aktuell weiter ist – abseits der nach außen kommunizierten Gleichwertigkeit.
Offene Fragen vor der Abstimmung
Über die Preisgestaltung hinaus bleiben zentrale Fragen ungeklärt:
- Integration vor Ort: Wird die Panzerbrigade 45 in Litauen beide Systeme in ein gemeinsames Anwendungsformat integrieren, oder braucht sie für jedes System eigene Strukturen?
- Standardsetzung: Wer zuerst liefert, dürfte in der Praxis die taktischen und logistischen Standards setzen – mit weitreichenden Folgen für die Interoperabilität.
- Parlamentarische Kontrolle: Folgen die Abgeordneten der Haushalt- und Verteidigungsausschüsse den Plänen des BMVg, stellen sie Bedingungen – oder legen sie bei einem oder beiden Vorhaben wie zuletzt beim Beschaffungsvorhaben MAUS ein Veto ein?
Die Angebotsbindefristen beider Unternehmen laufen am 28. Februar 2026 ab. Die Abstimmung im Haushaltsausschuss nächste Woche wird zeigen, ob das Parlament den Kurs des BMVg mitträgt oder Korrekturen einfordert.
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